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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
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Oelober tststst,

Landvogt zu Sargans Kundschaften übe, des Herrn von ssar Handlungen aufnehme» lasse und selbeden V Orten zuschike, «. Hauptmann Tschndi meldet, warum die altgläubigen Glarner laut des VertrageZwischen den vier Orten und Glarus bieder sich noch nicht um einen Priester beworben haben weil näm-lich die Nenglänbigen die Kosten noch nicht bezahlt, die den Altgläubigen gutgesprochen worden undweil leztcrc besorgen, es möchten die Pfründen zu gering sein und ee möchte sogar dae, wae sie füreinen Priester auszusezen bereit waren, bei den Neuglänbigen auf Widerstand stoßen; er berichtet ferner,da,! die Neugläubigen den Altgläubigen zngemurhct, sie möchten mit ihnen an Schwyz schreiben, daß esdie Mittel auch annehme, wie die vier Orte getban, indem sie ihnen dann obbcnannte Kosten bezahlenwürden, was aber die Altgläubigen zu tbun sich weigern, Darauf wird dem Hauptmann Tschndibemerft, er soll an die Orte davon Mittheilung machen ; diese werden dann an die von Glarus schreiben,was sich gebühre, «I. Lueius Ringg von Baldensiein meldet, wie er einen Proeeß über sein väterlichund mütterlich Erbe gehabt und wie ihm durch Urtheil zu Ehnr seine Ansprache gnt erkennt worden,»nd bittet um Verwendung, damit er dabei geschirmt, oder aber das; ihm das Recht gegen seine Gegen-partei gemäß der Bünde zu Wallenstadt gehalten werde, - Das Begehren wird ml , otoionünn, genommenk - HS. u, Thurgau).

NNni sehe auch im Abschnitt,' H!'i'i'schliftS»li,zclc,!,'ntwitcn,

"ad.z, afschaft Thnrgan « Art Igti, Jumgs.ichcn,

'Abtei St Gallen. » Art, 21,

Couferenz der V katholischen Orte,

Lucern, I Jnnunr HDienstag nach hl. drei Königen).

Staalöarviiiv Allqem. Absch. Vd. lill».

lAuch im Landesarelnv Schwyz.l

Boten: (Nicht angegeben),

i>> Auf erhaltenen Bericht, daß Basel durch ein Mandat alle eidgenössischen Münzen abgerufen^be, wird beschlossen, bei der aufgestellte» Münzordnnng zu verbleiben. Zwar sucht sich Basel in einerZuschrift an Lneern bezüglich dieses Mandats zu entschuldigen. Weil aber dieses eine Sache ist, die alleEidgenossen berührt, so wird an Zürich geschrieben, es möchte unverzüglich einen gemein-eidgenössischenausschreibe» und Basel ermahnen, die Vollziehung dieses Mandats bis auf diesen Tag einzustellen.Nach Verlesung eines päpstlichen Brede und eines Schreibens deSEardinals von EmS", sowie einese>deru des Bischofs von Ehnr, wird au leztern, der um Verwendung beim Kaiser und beim Erzherzog^'n Oesterreich ansucht, geantwortet, er möchte einen Entwurf zu diesen Schreiben, wie er sie gestellt'aben möchte, mittheilen; Lueern werde dann diese Schreiben im Namen der VII katholischen Orte aus-duigen, Damit gegen den unpriesterlichen Lebenswandel der Geistlichen eingeschritten werde, soll je-^ Ort den von den Vtl katholischen Orten auf der Jahrrechnung zu Baden l5li2 gefaßten Beschluße Berathung ziehen und seine Gesandten auf künftige Tagsazung darüber instruieren, «I. HiuuchtlichBegehrens des Zehngcrichtcn-Bunds um ein Bündnifi mit den eidgenössischen Orten wird Bedenke»Ptragx^ darauf einzugehen, weil dieser Bund größtentheils zwinglisch und dem HauS Oesterreich unter-dessen ist ,an daher wider die Erbeinung sich verstoßen könnte. Damit aber die V Orte in dieser

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