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Vereinung und guten Freundschaft zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft entgegen sein könnte;wenn vielleicht Werbungen bei ihnen begehrt werden sollten nnter dein Borwand, es sei gegen die Türken,wie denn gegenwärtig in Italien nnter diesem Borwand Aufbrüll,c veranstaltet werden, so sollen sie sichdarauf nicht einlassen; denn es möchte bald der Fall eintreten, daß der König selbst Knechte bedürfe.—Dieser Vortrag wird nach Berdankung des Grußes in den Abschied genommen. It. (S. u. Thurgau).I. Glarus und Basel werden von den eilf Orttu um Antwort angesucht, ob sie dem Vertrag über Zurük-stellung von gestohlenem Gut ebenfalls beitrete», oder nicht. Glarus tritt dem Vertrag bei. Basel aberwill sich dazu nicht verstehen, weil der Bertrag wider die Freiheiten der Stadt Basel sei. — Es wirddieses all loldronllnm genommen, damit sich jedes Ort in solchen Fällen gegen Basel zu verhalten wisse,i». Die spanischen Gesandten begehren Antwort auf ibren Vortrag, den sie auf lczter Tagsazung gehalten.— Darauf wird ihnen nach angemessener Berdankung der freundnachbarlichen Anerbieten des Königs von Spanien und des Gubcrnators zu Mahland erwiedert: Alan habe in der Erbeinnng nachgcsehen, aber nicht gefunden, daß sie sich weiter als auf die beiden Häuser Oesterreich und Burgund erstreke;denn Kaiser Maximilian melde im Anfang derselben, daß er die „Gelegenheit" seiner beiden HäuserOesterreich und Burgund, weil sie der Eidgenossen Nachbarn seien, in Betracht gezogen habe; auchwerde von Oesterreich und Burgund jährlich ein Erbcinnngsgeld an die Eidgenossenschaft bezahlt, worauszu entnehmen sei, daß das Herzogthum Mahland darin nicht begriffen sei; übrigens seien die EidgenossenWillens, die Erbeinnng treu und unverbrüchlich zu halten, sofern sie ihnen auch gehalten werde ; undweil vormals die Herzoge von Mahland und zulezt Kaiser Karl V für das Herzogthum Mahland eineKapitulation mit den Eidgenossen abgeschlossen, diese aber nun ausgelaufen sei, wäre man geneigt,mit den spanischen Gesandten neue Capitel auf Ratification hin zu entwerfen, was beider Z belle Unterthanen in Bezug auf Handel und Verkehr, Zölle u. s. w. nur vortheilhaft sein möchte. »». stueern be-schwert sich, daß ein Schneider von Unterwalden mit falsche» Briefe» und Schriften einige Tnchhändlcrzu Lueern zu hintergehen gewußt, daß derselbe dann die ihm anvertraute Waare in Unterwalden verkauft und sich darauf flüchtig gemacht habe; da nun dieses als gestohlenes Gut zu betrachten sei, so verlange man Zurükstellnng der Waare oder den betreffende» Werth. — Amman» Zelger erwiedert, dieseSache sei schon vor dem Rath zu Unterwalden und „vor Recht" verhandelt, und da man es nillst fürgestohlenes Gut halte, das Tuch den Käufern zuerkannt worden. — Der Handel wird all i„llruo»llnmgenommen. «. (S. u. Luggarus). >». GlaruS eröffnet: Vor einigen Jahren haben ihm Sebwyz sammlden vier andern katholischen Orten die Bünde aufgekündet und den Beisiz auf Tagsazungen, sowie dieRegieruug in den gemeinen Vogteien „abgeschlagen"; seitdem habe es sich durch Vermittlung der stehenSchiedorte mit den vier Orten gütlich vertragen, auch sei es von denselben wieder in die Bünde und denLandfrieden aufgenommen worden; seither habe auch Schwhz so viel nachgegeben, daß es neben den Gestind-ten von Glarus auf Taglazungcn wieder size und dieses in den gemeinen Vogteien mitregieren lasse: Glarusbitte nun um Verwendring bei Schwhz, damit dasselbe es anch wieder in die Bünde und den hairdfriedenaufnehme, wie die vier andern Orte gethan haben. — In diesem Sinne wird eine Zuschrift an Schwhzerlassen, «z. (S. u. Thurgau). i«. Bafel meldet, daß die österreichische Regierung zu Eimsheim ein Mandal<14. Juni) über Herunterseznng der eidgenössischen Münzen erlassen habe, in welchem festgesezt werde,daß nach einem Termin von sechs Monaten die eidgenössischen ganzen Thaler zu 68 Kreuzer, die halbenThaler zu 64 Kreuzer, die eidgenössischen und lothringische» Dik-Pfenninge zu 2« Kreuzer und die