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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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320
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Juli 1565,

„Dolchlin" zu 7 Angster gelte» und genommen werden sollen, und beantragt, daß man diese Münzen,weil sie sich sonst im Elsaß, Sundgan, BrciSgau und in Basel zu sehr anhäufen würden, ebenfalls zudiesem Werth cnrsieren lasse. Wird ml roleroiulum genommen, damit jedes Ort sich darüber berathennd seine Unterthanen warne, Um sich über ein gleichförmig Korn und Gehalt in den groben Mün-zen bis zum halben Bazcn hinunter zu vereinbaren nnd in Zukunft der Reichsmünzordnnng gemäß zumünzen, damit man den Silberkauf im Reich und in Oesterreich wieder erlange, ferner um solcher schmäh-licher Zuschriften überhoben zu sein, wie man eine vom schwäbischen Kreis jüngst erhalten, wird beschlossen,es sollen Bern, Lueern, Basel nnd Schaffhansen ihre Münzmeister auf den 15, August nach Zürichsen-den; diese sollen dann mit dem Münzmeister von Zürich sich bcrathen, wie man die groben Münzen biszum halben Bazen in Kor» nnd Gehalt nach der Reichsordnnng münzen könne nnd in welchem Werthjede in der Eidgenossenschaft eursierende Münze genommen werden soll; siesollen dann ihren Entwurf derRegierung von Zürich mittheilen, damit diese denselben sogleich den andern zwölf Orten zuschike nnd diesesich darnach zu verhalte» wisse», t. Der Bund der X <XI> Gerichte i» Bünden (nämlich Land und Ge-richt zu Davos, Land und Gericht zum Kloster im Prättigau, Land und Gericht zu Kastels, Land undGericht zu Schiers nnd Sccwis, Chorhcrrngericht zu Schiers, Gericht zu Malans und Ienins, Gerichtzu Mayeuseld, Land nnd Gericht zu Belfert, Land nnd Gericht zu Ehurwalden, Gericht z» St, Peterin Schanfigg, Gericht au der LangenwicS in Schanfigg) stellt das Ansuchen an die sieben Orte Zürich,Lueern, Uri, Schwyz, Uutcrwaldeu, Zug nnd Glarus (50, März», sie möchten mit ihm eben so ei»Bündnis; aufrichten, wie sie es mit den beiden andern Bünden gethan haben, und darüber einen besie-gelten Brief ausstellen. Da aber die Mehrheit der Gesandten darüber nicht instruiert ist, wird ihmfreundlich geantwortet: Es sei in den meiste» der Vll Orte Uebnng, eine solche Sache an die Landsge-meinden, als der höchsten Gewalt, bringen zu müssen; sobald diese abgehalten werden, werde manihnen dieses Gesuch vorlegen, lind weil nun auch die beiden andern Bünde das Gesuch unterstüzen,wird es u<l rokoiwinlniu genommen, Ii. (S, u. Luggarus), v. (S, u. Freie Aemter). Hv, (S. u. Baden),x. Das Entschädigungsgesuch von Lueern und Zug für die Kosten, welche sie jedesmal beim Untersuchder Rens; haben, wird nochmals i» den Abschied genommen, weil sie noch keine Schriften darüber auf-gelegt, wie und in welchem Umfang ibnen die übrigen Orte das Recht zu strafen übergebe» haben, undum inzwischen noch die nöthigen Nachforschungen anstellen zu lassen, Der spanische Gesandte wünschtin Folge der geäußerten Bereitwilligkeit über Aufrichtung einer neuen Eapitnlation zn verhandeln.Schon beim Artikel über den feilen Kauf erhebe» sich aber Anstände, indem der Gesandte diese Freiheitnicht so weit ausdehnen lassen möchte, wie die Eidgenossen begehren, da ja selbst den mahländischcn llu-terthanen am Comer- und Langensee der feile Kauf auch nicht vergönnt werde; er begehrt ferner zuwissen, ob man den siebenten und zwölftel; Artikel auch wieder in der Fassung annehmen wolle, wie erin den ersten Kapiteln stehe. Da die eidgenössischen Gesandten jedoch erkläre», daß sie darauf zn ant-worten keine Pollmacht haben, wird er empfindlich, beruft sich auf die ihm zuvor crtheilte Zusicherung,daß sie zn eapitnlieren Pollmacht hatten, und verlangt, daß sie nun ihrem Pcrsprechen Genüge teiltenund ihm über die beiden benannten Artikel Antwort geben; denn sonst würde er keine weiter» Umständemehr machen und die Sache in den Abschied nehmen und a» den König Bericht erstatten, was verhaudeli worden. Die eidgenössischen Gesandten entgegnen, daß sie nicht erwartet haben, daß diese wache jeztz>" Sprache komme» würde, indem nur eine Antwort verlangt worden, ob das Herzogthnm Mahland nird