Juli 1565.
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Hemeln - eidgenössische Jndrrechnnngs - Taqsaznng.
Baden I. Jnl»
Staatsar»^iiv Vueeru Allqcm. ?lbscb. Vd. 359. 5.*ande»arthiv Si4>wnz.
in een Archiven Zürich. Vcrn, Obiv.ildrn. i^ilaruS, Hreiburg, Lulotl'urn und '.'larau.i
Bore»: Zürich. Bernhard von Eham, Bnrgermeistert Hanv Kambli, Sratthalrer Bern. BeatLudwig von Mülinen, Statrbalrer. Lneern. Niklans Am Lehn, alt-Schnltheiß. llri. Peter A-Pro,Stalthalter. Schwhz. Christoph Schorno, Landammann. llntcrwalden. Thomas Zeiger, Landammannnid dem Wald. Zug. Jakob Trinkler, des Raths. Glarns. Kaspar Tschndi, Landammann. Basel.Bernhard Brand, des Raths. Freiburg. Sebastian Alt. Solorhnrn. Urs Sury, Schultheiß. Schaff-Pansen. Cbristopb Waldliräi, Sekelmeister. Appenzell. Sevastian Thörig, alt-Landammann.
fS. u. Baden). I». «. «I. « . >S. u. Sargans). ir. Lneern bittet, man möchte seilten Unter-ibanen zu Eschbolzmatl Fenster und Wappen in ihr neues Gesellenhans schenken. Landammann Schornsstellt ein gleiches Gesuch für einen 511 Küßnachl, der ein neues Wirthshaus gebaut. — Beide Gesuchewerden in den Abschied genommen. K. Hans Melchior Heggcnzer von Wasserstelzen wünscht Antwortüber das, was er im Namen des Crzherzogs Ferdinand von Oesterreich auf lezter Tagsaznng vorgebrachthatte. Nach Eröffnung der Instructionen wird folgendes geantwortet: l) Die Eidgenossen werden dieCrbeinnng treulich hatten, wenn dieselbe auch ihnen gebalten werde, und sie wünschen, das der Erzherzogdieselbe ratifieiere; weil die Erbcinung deutlich sage, das; beide Theile einander freien und ungehindertenHandel, Wandel und Verkehr gestatten sollen, so sei der Eidgenossen Ansicht, das; der Erzherzog ihnenden freieil Silbcrkanf in den österreichischen Landen bewilligen müsse. 2) Kaiser Maximilian habe beiAufrichtung der Vereinnng denen von Basel einen Beibrief in Betreff der geistlicheil Gerichte und des„vcrbietbens" ausgestellt, der von Köllig Ferdinand im Jahr >556 bestätigt worden sei; der Erzherzogmöchte nun diesen Brief auch bestätigen, indem man sich sollst nicht mit ihm in die Bereinung einlassenwürde. Die von Solothnrn haben zu ihrem Zeitthnrm bei 76 Zentner Kupfer auf österreichische'»Gebiet kaufen lassen und von jedem Zentner l Gulden Zoll geben müssen, was dem Vertrag und demkaiserlichen Beibrief zuwider sei; daher möchte er dafür sorgen, daß denen von Solothnrn ihr ausgegebenesGeld zurükerstattet werde. 4) Endlich möchte er an seine Zollstätten die Weisung erlassen, das; den Eid-genossen nicht mehr Zoll abgefordert werden dürfe, als obgenannte Briefe zugeben. I». (S. >1. Freie Aemter).I. Der französische Gesandte, Herr von OrbaiS, dankt im Namen des Königs den Eidgenossen für dieMühe und Kosten, denen sie sich zn Beilegung der Unruhen in Bünden unterzogen haben, und eröffnetweiter, daß die Bemühnilgen der spanischen Gesandten für Einschluß des Herzogthnms Mavland in dieErbeinilng keinen andern Zwek haben, als »m Verwirrung und Uneinigkeit in der Eidgenossenschaft an-znricblen, daß die Römer und die Türken ein ähnliches Verfahren eingeschlagen, indem sie stets an einenTheil sich gehängt, bis sie ihn nnterdrükt und dann den andern auch zu Grund gerichtet haben; weilübrigens das Herzogthnin Mahland rechtes Erbe der Krone Frankreich sei, obschon eS ihr jczt gewaltjanivorentbalten werde, so können die Eidgenossen dieses Herzogthnm nicht in die Erbeinung einlchliejssnlassen; denn sonst müßten Spanien und andere Länder, welche König Philipp bestze, auch darin einge^jcblossen werden; die Eidgenossen möchten überhaupt nichts vornelmien, das dem ewigen Frieden, de>