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Schloß Remüs im Unter-Engadin überrninpclt und angezündet baden, auf wessen Anstiften wisse mannoch nicht, daß aber bereits zwei nnd zwanzig der Thäter fcstgesczt worden, nnd daß man dieses Ereig-nisses wegen einen gemeinen Gotteshaustag auf den 15, dieses Monats nach Chur angesezt habe; mitdieser Anzeige überschiken sie die Abschrift eines Sendschreibens, welches die mahländischcn Gesandten,nach Abschluß der Vereitlung mit Frankreich, allenthalben in den Gemeinden der III Bünde ohne Wissenund Willen der Obrigkeit verbreitet hatten (vom 16, Februar), — Daher wird den vier schon bezeichne-ten Gesandten anbefohlen, sich so zu beeilen, daß sie unfehlbar auf dem benannten Bundestag sich ein-finden, daselbst gemäß Instruction handeln und allem aufbieten, um Frieden und Ruhe in der Eidge-nossenschaft zu erhalten, v. Auf die Anfrage an die Gesandten von GlaruS, ob sie ebenfalls dem Ver-trag über Zurükgabc von gestohlenem Gut beitreten wollen, erwicdern sie, daß sie darüber nicht instruiertseien und ans nächster Tagsazuug Antwort geben werden, Die V katholischen Orte bemerken, daßohne Zweifel der Hauptbricf, wie die Eidgenossen dem Herrn von Sax die Herrschaft übergeben haben,und ebenso der Revers des Herrn von Sax zu Zürich liegen und daß Zürich diesen, wenn er etwas gethauhabe oder thue, wozu er nicht befugt sei, davon abmahnen und mit Beförderung darüber berichten möchte(S. u. Baden), ze. Der Gesandte von Uri meldet: Es seien einem armen Landmanu von Uri, derfür einen Kaufmann einige Ballen Seide geführt habe, diese aufgeschnitten worden; ein ziemliches Quan-tum der gestohlenen Seide sei dann in die Hände des LandvogtS von Lenzburg gekommen; da nun derFuhrmann vom Kaufmann um Schadensersaz belangt werde und da sonst solche Waaren überall frei undsicher sein sollten, so bitte Uri die übrigen Orte um Verwendung bei Bern, daß dem armen Mann ent-weder die Waare oder deren Werth zu Händen gestellt werde. Der Gesandte von Bern entgegnet, daßdiese Waare, nachdem sie schon mehr als Jahr und Tag zn Lenzbnrg gelegen, endlich verkauft nnd daßder Erlös zum Theil unter die Amtsleute vertheilt nnd ein kleiner Theil an die Obrigkeit verabfolgtworden sei, — Da man nun einsieht, daß das unter die Amtsleute vertheilte nicht wohl mehr erhältlichsei, so wird Bern ersucht, seinen erhaltenen Theil dem armen Manne zn schenken, damit er dem Kaufmannnicht etwas bezahlen müsse, was er nie genossen habe, nnd auf nächster Tagsazung entsprechende Antwortzu geben,
e Ie;ter Sa; aus dem (Älarnereremviar, ,. und » aus dem gürchereremviar, ». aus dem Schwhzererempiar, ?, ausdkm Bernereremplar,
Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangeiegcnheiten:
Grafschaft Baden.Landvogtei Freie Aemtrr.Landvogtei Lanis.Landvogtei Luggar,»H.
a. Art. tt>4. Reuß.
«I, Ar», K-t. Fall u Ehrschaz.
» Art, 334. Pvlizeisachen.
»i. Art. 187, Justizsachcn,
», Art. 173, Stifte und Klöster.
I, Art, 5, Beamte,
i>, Art, i7i, Märchen,
e, Art i24, Rechnungssachen.