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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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März l5)05.

Anliegen beholfen und berathen sein könnte, «. Die Gesandten von Lucern und Zug bringen vor:Früher seien ihnen die Kosten für den Untersuch der Reuß auö der Geleitsbüchse zu Mellingen vergütetworden; dafür haben sie die Strafbaren den Landvögten zum bestrafen übergeben; später habe man ihnenan die Koste» nichts mehr vergüten wollen, dagegen ihnen bewilligt, die Strafbaren selbst zu bestrafen;nun haben sie vor drei fahren den Hans Fischer von Birmenstorf „wegen zu weitem Fachen in dieRens" um 25> Gulden bestraft nnd dieses Jahr wieder wegen demselben Fehler um 25, Gulden; derselbeweigert sich aber, diese Buße» zu bezahlen, vorgebend, daß nicht die zwei Orte seine Herren seien, son-dern die acht Orte nnd in deren Namen der Landvogt von Baden; sie begehren nun, daß man ihnendie Kosten für „Befahrung" der Reuß ans der Geleitsbüchse zu Mellingen erseze, — Daher wird derLandvogt von Bade» mit dem Bezug jener 5)0 Gulden beauftragt und der Handel in den Abschied ge-nommen i». Hans Melchior Heggenzer übergibt seine Beglaubigung von Erzherzog Ferdinand von Oesterreichnnd meldet, daß der Erzherzog, dem nach Absterben des Kaisers Ferdinand die ober- und vorderöste»rcichischen Lande zugefallen seien, die Erbeinnng, welche zur Zeit zwischen Kaiser Maximilian nnd denEidgenossen in Bezug auf diese Lande aufgerichtet worden, treulich halten wolle nnd dasselbe auch vonden Eidgenossen erwarte, — Der Bortrag wird in den Abschied genommen, um auf nächster Tagsazungdem Erzherzog darauf zu antworten. Alsdann will man sich auch in Betreff des Silberkaufs in de»österreichischen Landen berathcn, wie man denselben vom Kaiser erlangen möchte, obschon man dazu wenigHoffnung begt, wenn man kich nicht zuvor mit deS Reiches Mnnzordnung „vergleichen" würde, «Z undi-, sS. u. Luggarus), 5. Da die V katholischen Orte sich darüber verständiget haben, keinen mehr Priesterwerden zu lassen, der von den Eraminatoren nicht als tauglich erfunden worden sei, so beantragt nunLueern, an den Bischof zu schreibe», daß er auch seinerseits nur als tauglicb erfundene zu Priestern wei-hen mochte. Die vier Orte sollen ihren Entscheid an Lueern einschiken, ob sie zum Erlaß eines solche»Schreibens an de» Bischof stimnien, t. Der französische Gesandte, Herr von Orbais, vermeldet des Ko^»igs, der Königin Mutter und des Eonnetable's Gruß und bemerkt sodann: Der König habe vernommen,daß die spanischen Gesandte» ein neues Bündniß mit den Eidgenossen abzuschließen und das Herzogt!)»'"Moyland in die Erbeinnng einzuverleiben beabsichtigen; cS sei aber dieses Herzogthum ein rechtes „^>bthum" der Krone Frankreich, der cn) mir Gewalt entrissen worden, mit der Zeit aber derselben zni»^gestellt werden dürfte; der König begebre deshalb, die Eidgenossen möchten mit Spanien nichts abschließt"-was der Bereinung irgendwie zuwider sei : dagegen habe er gegen Abschließnng von Eapiteln >'»reresse der beidseitigen angrenzenden Untcrthanen, anfGrundlage der bisherigen, nichts einzuwendenberichtet, daß die Königin von Spanien, deS Königs von Frankreich Schwester, eine Zusammenk"»^mit lezterem und ibrer Mutter in Bajoune veranstaltet habe, nnd daß der König, nachdem er dieselbewieder nach Spanien zurükgeleitet, dann die Bcsieglung der Bereinung mit den Eidgenossen vornehmenwerde. Endlich meldet er, daß der Tresorier die Asngnationen für Bezahlung der verfalleneu Pcilstvnv"n, s, w, bereits erbalie» habe und unverzüglich mit dem Geld herkommen werde, — Darauf werde» dwGrüße angemessen verdankt, mit der Zusicherung, daß die Eidgenossen mit niemanden neuedie dem ewigen Frieden nnd der Bereinung zuwider, abschließen werden, und mit der Bcmerkung,er den Tresorier zu beförderlicher Bezahlung bewegen möchte, indem man sonst nicht hindern könnte,nicht einige Orte Gesandte nach Frankreich absenden würde». «. Bon Bürgermeister und Rath der "Ebu> langt der Bericht <vom 2, Marz» ein, daß die von Remns das dem Bischof von Chur gebeult