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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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März 1565,

die Xlll eidgenössischen Orte und melden, das; sie auf gegenwärtige Tagsazung abgeordnet worden, umanzuhören, was man zum Besten der Bündner bcrhandeln werde, und das; der Grane Bund einen Bundes-tag nach Trnns auf den ltt, März angesezt habe und daß sie gerne sähen, wenn die Eidgenossen Gesandtevahin abordnen würden, — Darauf wird beschlossen: Zürich, Lueern, Schwhz und GlaruS sollen Ge-sandte auf benannte» Bundestag abordnen; diese sollen dem Granen Bund ernstliche Vorstellungenmachen, damit die mit Frankreich abgeschlossene Vereinnng in Kräften bleibe, sollen ihn ermahnen, sich von derMehrheit der Orte nicht zu sondern, indem das gemeiner Eidgenossenschaft zur Wohlfahrt gereichen werde,und dem französischen Ambassador von Belliovrc, wenn derselbe nicht entsprechenden Falls „das Recht"darschlagen sollte, gemäß Frieden und Vereinnng „des Rechten" zu sein. Den Gesandten wird auch Voll-macht gegeben, nicht nur zum Grauen Bund, sondern auch in die beiden andern Bünde sich zu verfügenund alles anzuwenden, was zum Frieden und zur Ruhe und Einigkeit dienen möchte, — Da endlich derspanische Gesandte in seinem Vortrag an die lll Bünde die Orte, welche in die Vereinnng mit Frank-reich getreten sind, verunglimpft hat, als ob diese in allen Kriegen einem allein alle Ehre und That zu-eignen und den Bündnern keinen Antheil daran gönne», so soll sich jedes Ort bis zur nächsten Tag-sazung darüber entschließen, was man mit dem spanischen Gesandten deshalb sprechen wolle, «I. (S.Freie Aemterch Basel tritt endlich der llebereinkunft wegen Zurükstellnng von gestohlenem Gut unterdem Vorbehalt bei: l) Das; dem, der auf öffentlichem Markt in Gegenwart rechtlicher Personen um einenangemessenen Preis etwas unverdächtiges gekauft habe, sein ausgelegtes Geld wieder zurükerstattct werde;2) das; man dem, der eines solchen Kaufs wegen Recht begehre» würde, solches billiger Weise nicht ab-schlagen könne, — Weil aber das nämliche früher schon von andern Orten auf die Bahn gebracht wor-den, die dann davon abgestanden, und weil der Diebstahl vorzüglich dadurch erschwert wird, wenn derDieb nicht weiß, wie er das Gestohlene verkaufen kann, und wenn ihm auch die Gelegenheit der Märkteabgeschnitten wird, so wird Basel nochmals ersucht, diese» Vorbehalt fallen zu lassen und auf nächsteTagsazung endlich entsprechende Antwort zu geben. Der Gesandte von Glarns erwiedert auf die an ihngestellte Frage, das; er keine Vollmacht habe, dem Vertrag beizutreten, die Sache übrigens in dcn Absch'^nehmen wolle, t. Auf der Tagsazung zu Frciburg war ein „ganz scharfes" Schreiben des schwäbisilssNKreises, betreffend Einschmelzung guter Rcichsmünze durch eidgenössische Mnnzmcistcr, in den Abseist^genommen worden. Da mau die eingeklagte Beschwerde nicht ganz grundlos findet, wird an den schw^bischen Kreis geantwortet: Man könne nicht in Abrede stellen, das; hie und da von den Münzmeistel»in der Eidgenossenschaft, freilich ohne Vorwisseu ihrer Obern, solches geschehen sei; man habe nungeeignete Maßregeln getroffen, das; dieser „Fehler" nicht mehr vorkomme, — Der Handel wird inAbschied genommen, weil eS den Eidgenosse» zum Schimpf gereicht, solche Vorwürfe anhören zu uiiii!^"'

Unter-Engadiner lhr Borhaben den: Pfleger auf Ehnrberg eröffnet, der ihnen Beistand ;ugestcheri habe; ferner rastmann Hertie von Eleven, der Virar Angnstin v, SaliS, Hans TraverS von Zntz u, a, m, ltiXXl Kronen erhalte» haben, da ^die Vereinnng aebrochen werde; ferner daß Herr Adrian dieser Tage von Mahland nach „Sulg" gekommen, dessen chläueunbekannt seien; endlich daß Mathias Knnpi n, a. in, „vorgeben" und rathen, mit keinem fremden Fürsten oder Herrnzulassen, daneben aber andern Herren sich anschließen, und Miet und Gaben verheiße», damit die Berel»»»» iE ^werde. — Diese und andere »»gebührliche Handlungen nnd Umtriebe werden den Gemeinden eröffnet, damit sie sehen,stehe, und ob dieses bundeSaenössssch sei und des Landes N»; nnd Ehre dadurch gefördert werde, mit ernster Grmahnung-le> ,n bestrafen.