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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
308
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Februar 15)65,

242.

Confeienz der V katholischen Orte.

Lucern, 2<». Februar (Montag vor der Herren Faßnacht).

Ztaat»ar«1>iv V»»eern. Allgein. Absch Vd. VandeÄarckiv Sckwyz.

lAuch iln Landesarchiv Obwaldcn.I

Bote»! Lueern, RiklanS Am Lehn, alt-Schultheiß; Ludwig Kündig; Hans an der Allmend; Ri-klanS Schall, alle des Raths, Uri, Jakob Arnold, Landammann, Schwhz, Dietrich In der Halden,Ritter, Handammann, Obwalden, Balthasar Henzlin, Landammann, Nidwalden Melchior Lusfi, ?liit-ter, Landammann, Zug, Johannes Bolstnger, Ammann.

»». Schwhz macht Anzug, daß die neugläubigen Glarner den Landammann Tschudi nnd andere Eh-renmänner vor Abschluß der gestellten Mittel als Landesverräther gescholten haben, worüber die Betref-fenden sich beschweren, — Daher wird beschlossen, daß jedes Ort seinen Gesandten auf nächste Tagsazuugdarüber Bollmachten crtheilcn solle, was man mit den Schiedorten und den neugläubigen Glarnerusprechen wolle, damit den guten Anhängern des alten Glanbens in GlarnS zur Ruhe und Bewahrungihrer Ehre verhelfen werde. I». Der Weihbischof zu Constanz beklagt sich, daß aus einigen der V kathotischen Orte auch gar zu ungeschikte Ordinanden ihm zugeschikt werden, nnd bittet um Abhülfe, Hierausmacht Lueern die Anzeige, es habe für seine Stadt nnd Landschaft Examinatoren angestellt, um jeneOrdinanden vor ihrer Absendung nach Constanz gehörig prüfen zu lassen. Dieses wird in den Absch'^genommen, damit jedes Ort Maßregel» treffe, daß nicht ungeschikte oder ungeprüfte Leute, sondern tuclstilssund gelehrte zu Briestern befördert werden, <?. Jedes Ort soll seinen Gesandte» nach Baden 5 Kronen zuHänden des CanzlerS von Einsiedeln mitgeben, «I. Bei Erneuerung der Bereinung hatten die franzo-sischen Gesandten versprochen, daß bis Lichtmeß die Bezahlung der Pension erfolgen werde. Da nun abelbisher weder Bezahlung noch eine Anzeige erfolgt ist, so wird vorgeschlagen, daß kein Ort Gesandte zwBcsieglung der Bereinung verreisen lassen solle, bevor die Bezahlung erfolgt sei, und daß jedes O>tseinen Gesandten »ach Baden Bollmacht ertbeile, sich dort darüber mit einander zu verständigen; den»würde man nicht gleich im Anfang sich vorsehen, könnte es wieder wie früher, gehen, Betreff deo

Herrn von Sax, der zu Scnnwald und Rotenkirchen die Priester entfernt, Bilder nnd Eeremonie» obg eschafft nnd eigenmächtig Prediger angestellt hat, werden nun die Berichte verhört, wie die VIll daoRheintbal regierenden Orte ihm die Burg Frischenberg und das Dorf Sax übergeben haben, ferner de>Revers, welchen des Grafen Bater darüber ausgestellt hatte, endlich die darüber mit Zürich gefüh>^Correspondenz, in welcher uuter anderm gemeldet wird, daß der Herr von Sax nicht im Landfrieden begriffen sei, auch von jenem Revers nichts wisse. Deshalb wird an den Abt von St, Gallen, a» Am»iaw>Tschudi, an Ammann Meggeli von Appenzell, an Bogt Grüninger ans Blattei) und an den LandsehE'bcr von Baden hierüber geschrieben, ll. Lueern beschwert sich gegen Schwhz, daß Ammann Eichbach ^Küßnacht das Salz zu langsam spediere und 17 Schillinge vom Faß fordere, während andere es u>" 'Schilling zu führen sich anerbieten; eS verlangt, daß Schwhz dein abhelfe, indem es sonst genöthigt wa>e,gegen den Eichbach „das Reckt" zu brauchen,

e aus Schttchzcrercmplar.