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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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306
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Januar 1565,

vom 16, Febr. 1565. Brede Nr, 45). «?. Der französische Gesandte, Herr von Orbais, meldet, wie derKönig über den Abschluß der Vereinung sich freue und daß der Marschall von Vieilleville und der Bischestvon LimogeS (Sebast, de l'AubeSpine) ihm aufgetragen haben, sich zu beurlauben, ferner daß der Königvernommen habe, wie einiger Fürsten Gesandte vorhaben, mit den Eidgenossen Bündnisse abzuschließenzum Nachtheil ihrer Einigkeit und erlangten Freiheiten, und daß er sie daher ganz freundlich warne undbitte, mit keinem fremden Potentaten sich zu verbünden, sondern mit der kürzlich mit ihm erneuertenBereiuung sich zu begnügen, — Dieses wird verdankt und in den Abschied genommen! auch wird ihmauf sein Gesuch eine Verwendung, „doch in allweg unvergriffenlich", an die III Bünde bewilligt, Bi-schof, Landeshauptmann und Landräthe der Landschaft Wallis haben an Lueern ein Schreiben erlassenin Betreff Erneuerung und Beschwörung des Burg- und Laudrechts, — Nachdem man dasselbe verlest»und Lueern mit der Beantwortung beauftragt hat, wird eS in den Abschied genommen, Da der alteHerr von Sax in der Pfarre Sennwald und Rotenkirchen die Priester entlassen und Prediger angestelltund dadurch wider den alten Glauben und den Landfrieden gehandelt hat, so soll jedes Ort die Briestbetreffend die Uebergabe dieser Herrschaft an den Herrn von Tax hervorsnchen, um die guten Leute be>ihrem Glauben und dem Landfrieden schirmen zu können! Schwhz soll im Geheimen jene Leute tröste»lassen, daß man ne nicht verlassen werde, auch soll es sich bei Ammann Tschudi, „der so viele alteFreiheiten der Eidgenossen kennt", erkundigen, wo jene Uebergabsbriefe zu finden sein möchte» )'endlich soll es in Betreff der Todtschläge, die der Herr von Sar an den Seinen begangen hat und dienoch nicht bestraft sind, Erkundigungeil einziehen, I». Es wird vorgeschlagen, an den Papst zu schreibe»,daß er den Erzbischof von Mainz, den Bischof von Eonstauz und andere Prälaten und Geistliche da.z»vermöge, dem Eoneilinm Vollziehung zu geben, und daß dann auch die VII Orte ihrerseits thuu werde»,was ihnen gebühre. — Der Vorschlag wird ast iimii'uoinlnm genommen, — Weil indeß die Anwälte de-Bischofs von Eonstanz die Schuld, daß dem Eoneilinm nicht nachgekommen werde, auf die V Orte w^zen möchten, soll sich jedes Ort darüber bcrathen, wie man auf nächster Tagsazung sich diesfalls vcra»tWorten wolle. Jedem Gesandten werden Abschriften einer päpstlicheil Bulle, in welcher der Papst de»'heil, tridentiuischcn Eoneilium zu gehorsamen gebietet, sowie eines Mandats der Herrschaft Penedstgleichen Inhalts mirgetheilt, ii. ES wird eine andere Tagsazung für die VII katholischen Orte aus29, Januar nach Lueern angesczt.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSanaeie>tenheiten -Landgrarseiiaft Thurgau. «' Art. lw>. Jnstistachen,

2/1S.

Hoiifereii.z der VII katholische» Orte,

Vncorn. I3«. Januar (Dienstag Uvr Maria Lichtmeß).

^ucern. 'Allqem. Absch. Vv ltly. Landesarctnv

I'Auch in den 'Archiven Freiburq und Solvthurn. I

Boten: Lueern, Jost Pfhffcr, Schultheiß: Hans An der Allmend: Sebastian Feer: Kaspar bü 'alle des Raths, Uri Jakob Arnold, Landammanu; Jakob A-Pro: Laudvogt zum Brunnen Seh"'

> Die Antwort >es Gist Tschubi an Schwin <»>l, sttii.s ,i, ,1, Li>, Januar ist nicht nninteressanl.