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sich von Glarus, Basel nnd Schaffhauseu nicht beirre» lassen, indem deren vernieinien Beschwerdenans gütliche», Wege nnd zu deren Zufriedenheit werde abgeholfen werden ; auch wünschen sie, das mandem König i» den begehrten zwölf Iahren willfahren möchte; sie wünseben endlich, das, man nicht vielgebe auf die Intriguen der mayländischen Gesandten, welche ohne Wissen nnd Willen ihres KönigsPhilipp, der mit dem König von Frankreich in bester Einigkeit lebe, in Uri und in Ehnr die Sache zuhintertreiben suchen, so daß der spanische Ambassador in Frankreich seinen König zu verantworten gcnöthigt worden sei. Nach Anhörung dessen eröffnen die eidgenössischen Gesandte» ihre Instruetiouen.Bern, Basel und Schaffhausen haben unr Vollmacht anzuhören und zu referieren, Glarus wünscht, daßzuvor sein Anstand mit Schwvz laut Abschied von Baden berichtiget werde» möchte. Auf die Erklärungder übrigen Orte, daß sie sich entschlossen haben, in die Vcreinung mit Frankreich nach dem Wortlaut derfrüher» zu treten, nehmen es obbcnannte vier Orte in den Abschied, Die übrigen Orte endlich erklärenden französischen Gesandten, daß sie Vollmacht haben, mit ihnen die Vereinung abzuschließen, sofern siesich zuvor mit den Orten, welche Beschwerden haben, verständigen; ferner daß sie bereit seien, Gesandteund Briefe an die Orte zu schikcn, welche jezt keine Vollmachte» gehabt habe» , sofern der Vortrag indes Königs Namen gestellt werde; endlich daß sie das Begehren wegen der zwölf Jahre, obschon manlieber bei fünf Jahren geblieben wäre, in den Abschied nehmen wollen. Darauf wird beschlossen, es solljedes Ort seinen Gesandten, welche es zur Besieglung der Vereinung »ach Frankreich senden wird, Vollmacht mitgeben, sich mit den übrigen Orte» in Betreff der Anzahl Jahre und ob »ran dem König aufsein Begehren zwei oder mehr Jahre zugeben wolle, zu verständigen. Dieses soll auch den ZugewandtenOrten i» den Abschied gegebeil werden, damit sie sich zu verhalten wissen. Demnach wird von den Orten,welche die Bereinnng anzunehmen sich entschlossen haben, den übrigen Orten, die irr der frühern Vereiuung begriffen gewesen sind, vorgestellt, wie beider Altvordern so treu zu einander gestanden, picb undLeid mit einander getragen und wie gut diese Verbindung gewirkt habe; sie mögen dieses daher an ihreObern bringen und sich von ihnen nicht sondern und gleichfalls mit ihnen in die Vercinung treten.Hierauf werden die Gesandten des Abts und der Stadt St, Galleu, von Wallis, Mühlhansen undRotwvl vorbeschicden und um ihren Entschluß hinsichtlich der Vereinnng angefragt. Der Gesandte deöAbts von St, Gallen erwicdert, daß er Vollmacht habe, mit der Mehrheit der Orte die Vereinung zubeschließen; jene der Stadt St, Gallen haben Austrag anzuhören und zu referiere»; die von Wallissind bereit, mir der Mehrheit der Vereinung beizutreten, sofern die französischen Gesandten ihrer Bescbwerde abhelfen; die von Mühlhausen wollen anhören und referieren; die von Notwhl endlich bcmerken, daß ihre Obern nicht dazu stimmen, wenn nicht alle Orte gemeinsam der Vereinnng beitreten,außer wenn man eS ihnen rathe und ihnen verspreche, sie vor allem, was ihnen deßhalb begegne» möchte,zu beschirmen; wnst begehren sie alles in den Abschied zu nehme», — Nachdem dieses den franzönschenGesandten eröffnet worden und nachdem diese nochmals an die Gesandten der Orte und Zugewandten,welche ihren Beitritt zugesichert haben, das Ansuchen gestellt, sie möchten den Handjchlag leisten, undan die andern, sie möchten beförderlich, und zwar bevor die Briefe zur Besieglung herumgeschikt werden,ihnen ibre Antwort zuschiken und irr ihrer guten Gesinnung wie bisher verharren, geben endlich die,Gesandten der VII vorbcnannte» <katholischen» Orte, sammt denen deö Abts von St. Gallen und vonWallis im Namen der heiligen Dreifaltigkeit den Handschlag, die Vercinung, wie sie vorgeschlagen istanzunehmen, und versprechen derselben nachzukommen, in Erwartung, daß auch der König seinerseits das