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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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October 15V4,

Köllig von Frankreich läßt durch einen Edelmann sciuen freundlichen Gruß vermelden, mir dem Gesuch,die Angelegenheit der angetragenen Vereinung zu befördern und alles aufzuwenden, damit die beidenOrte Schwhz und GlaruS gütlich vereinbart werden, — Wird all noloi'nnlluni genommen, i». Da SchwhZum Antwort angegangen worden, ob eS die „Mittel", welche die vier Orte und Glarus mit einanderangenommen haben, oder die zulezt vorgeschlagenen Mittel anzunehmen sich entschlossen habe, gibt es folgenden Bescheid: Es danke den Eidgenossen für die viele Mühe und Kosten, welche sie seinetwegen in diesemHandel gehabt und bedauere herzlich, daß es ihnen bisher nicht habe willfahren können, werde übrigensstets dafür erkenntlich sein; inzwischen müsse es bei der Ailtwort verbleiben, welche eö schriftlich an Zürichgeschikt habe; auf die vielfältigen Bitten jedoch aller und einzelner Orte und Gesandten wolle es sichdazu verstehen, daß huchsinger als Vogt in Uznach aufreite und die Unterthanen nach altem Brauch >»End nehme, aber mit dem Vorbehalt, daß derselbe nichts wider den alten Glauben vornehmen dürfe undbestraft werde, wenn er es dennoch thun würde, — Zu Betreff des Beisizens gibt es die Erklärung,daß es zur Erhaltung von Frieden und Ruhe in der Eidgenossenschast neben den Gesandten von GlaruSsizcu werde, außer, wenn Glarus jemanden auf Tagsazungen schikcn würde, der etwas gethan, was sichnicht ziemt, — Auch die Gesandten von Glarus danken für die dieses Handels wegen bisher aufgs-wendeten Bemühungen und Kosten und bitten, man möchte bei Schwhz dahin wirken, daß es die Mitt^iannehme, oder es ermahnen, daß es die von Glarus gemäß der beschwornen Bünde „mit Recht" suche.Obschon nun die eilf Orte erwartet haben, Glarus würde nach den von Schwhz gemachten Zugeständ-nissen eine mildere Sprache führen, so hegt man doch die Hoffnung, daß nunmehr, nachdem Schwhzde» beiden Hauptartikeln nachgegeben, die Parteien sich auch noch in den spänigeu Artikeln friedlich ver-tragen werdeil! sie werden daher beiderseits ermahnt, alle früher» Zwistigkeitcn oder Beleidigungen ffchgegenseitig zu verzeihen und zu vergessen und nichts wider den angenommenen Verlrag zu thun, ^diesem Sinne wird auch an die von Glarus beider Eoufessioucn geschrieben. Man erwartet übrigens,daß Schwhz auf künstiger Tagsazung zu Freiburg endliche Antwort geben werde, daß es den von de»vier Orten angenommenen Mitteln völlig beitrete, ». (S. u, Luggarus).

Man sehe auch im Äbschiulic Hc >rich.n> e.> »qeir,, rnt> eitcn:

Laudgrafschaft Zchurgau, a ein, Z4>, Zudicatur u. Compktenzs. An, >»!t, guftizsachrn,

Landvogtei Freie Aernter. r. An. «t. Fall und Shrscha,,

Vier eunetbirg Vogtcien übe» h. «. .in iZ-t. Verkehr mit Maylmio.

Landvvgtei Luggarus ». An, Mit. Justizsachen,

Grafschaft Uznach und Gaster ,» An, ti.

Schiedsgerichtliche Verhandlung der Schiedboten der Xl unparteiischen Orte,

<Beru war als Partei, Freiburg als mitintercssiert ausgeschlossen,)

Lausanne l 5<» i, H>ctvber.

Staatsarchiv Lucer»» Aktet» Savoycn. Anstäncc mir Bern.

Zu Sache» der Anstände zwischen dem Herzog von Savohen und der Stadt Bern dankenAnwälte beider Parteien vorerst den „Thediiigsmännern" iSchicdmänner) für ihre dieses Handels weg