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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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299
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Oktober 1564,

». Der französische Gesandte, Bischof von himoges, meldet- Der König habe mit großer Frendcvernommen, wie eine Annäherung zwischen den beiden Orten Schwvz und Glaruö in Aussicht stehe, undwünsche, daß die übrigen Orte nun alles aufbieten möchte», damit dieser Handel endlich erlediget werde;da der König mit alle» Orten der Eidgenossenschaft die Vereinung aufzurichten und zu erneuern begehre,so möcbtc sich jedes Ort beförderlich darüber entschließen und die Sache nicht länger verschieben, — Wirdml i'oldi'omluiii genommen, l». Auf lezter Tagsaznng war beschlossen worden, daß die französischen Dif-Pfenninge in den gemeinen Vogteien zu ll consranz. Bazen oder l() Baster Plappart enrsieren solle», Nu»wird vorgejchlagen, es möchte jedes Ort dafür sorge», daß benannte Münzen auch ans seinem Gebietediesen CnrS habe», und seinen Münzmeistcrn mir allem Ernst verbiete», dergleichen Münzen einzu-schmelzen , auch möchte man ein gleiches Gewicht darüber feststellen, Der spanische GesandteMarc Anton Bosso eröffnet: Der König wünsche nicht allein die Eapitel zwischen dem HerzogthumMoyland und den Eidgenossen zn erneuern, sondern auch gute Nachbarschaft herzustellen; er bitte nunum Antwort über die ans der Iahrrechnnng zu Baden zugestellten Artikel; zudem wünsche er, daß dieEidgenossen mir niemanden ein Bündniß abschließen, das der Erbeinung mit dem HauS Oesterreich undBurgund zuwider sein möchte, — Antwort - Da er die ihm seiner Zeit mitgetheilten Artikel der Eapi-tnlation verworfen und auf lezter Tagsaznng über die von ihm vorgeschlagenen keine Antwort begehrt habe,lo habe man sich nicht darüber derathen; da er überdicß bei keiner Meinung beständig verbleibe, könne»>an nicht wissen, was die Obern in der Sache weiter zu thun gesinnt seien. Es kömmt nun auchzur Sprache, daß die Mayländer den eidgenössischen Unterthanen allen Paß und Verkehr abgeschnittenhaben, daß sie die, welche in ihre Gewalt kommen, schmählich behandeln und überhaupt weder Freundschaft noch gute Nachbarschaft beobachte», und daß man zn vermnthen Grund habe, diese feindseligen Hand,lnngen möchten ohne Wissen und Willen des Königs geschehen, Deßhalb soll jedes Ort seine Gesandten ausnächste Tagsaznng mit Instructionen abfertigen, ob man einen Gesandten an den König von Spanienabordnen wolle, um ihm darüber Vorstellungen zn machen und von ihm zu vernehmen, ob das sein Wille"nd seine Meinung sei, oder wessen man sich zn ibm zn versehen babe, «I. und «. sS. n, Thnrgau),r. sS, », Freie Aemter). K. Der kaiserliche Rath Hans Melchior Hcggenzer crwiederl auf die Anfrage,ob ihm vom Kaiser oder vom Erzherzog Ferdinand noch keine Antwort in Betreff des reelamiertenSilberkanfs zugekommen sei, daß er noch keine Antwort erhalten habe; es mögen die vielen Geschäftedes Kaisers daran die Schuld sein; er müsse übrigens bemerken, daß der Kaiser keine Gewalt habe, ohneWissen und Willen der Fürsten und Stände des Reichs den Silberkanf zu bewilligen; nächstens werdeErzherzog Ferdinand die vordcrösterreichischen Hände persönlich in Pflicht »nd Eid nehmen; dann seiGelegenheit, durch eine Gesandtschaft mit ibm zn unterhandeln. — Er wird nun ersucht, die Eidgenossenvon lezterm in Kenntnifi zu sezcn, I». Auf die Anfrage an die Gesandten von Basel, ob Basel derllebereinknnft betreffend das gestohlene Gut beitrete oder nicht, antworten sie, daß ihre Obern den leztenAbschied noch nicht in Beratbung genommen haben, und daß sie allein über den Span zwischen Schwyzund GlaruS instruiert seien, - Daher wird Basel schriftlich nochmals zum Beitritt eingeladen, i. Aufder nächsten Tagsaznng zn Freiburg sollen die Gesandten die Anstände zwischen Statthalter Kuhn von Uriund Hauptmann Garmiöwyl von Freibnrg beizulegen suchen, k. Anton von „Saal", Bürger zn hueern,bitter, ihm daS Recht gegen einen von Como wegen einer streitigen Schuld wieder anfzuthun, indem er>»it seinem Gegner abrechnen möchte, und ibm zugleich die Strafe der 50 Krön, zu erlassen, I. Der