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stimmte Zeit abhalten; inzwischen werde das Geschäft der Bercinnng an die Gemeinden gebracht; siemöge» dann zwei oder drei Wochen später ihren Tag ausschreiben. Die französischen Gesandten gebensich mit diesem Bescheid zufrieden. Den Gesandte» der andern, sowie der Zugewandten Orte werden dienunmehr auf Ratification bin festgestellten Artikel der Vereitlung vorgelesen und auf ihr Gesuch ab-schriftlich in den Abschied gegeben. I». Abgeordnete einiger Burger von Bern, Freiburg, Solothnrn uudBasel, welche sich für den Grafen „von der Kamern" um eine namhafte Summe verbürgt hatten, be-schweren sich, daß der Herzog von Savoyen die durch Bertrag festgesezten Zinsen nicht bezahle und das;sie dieser Sache wegen bereits große Kosten gehabt; sie bitten, man möchte ihre Klage in den Abschiednehme» und den Gesandten auf die nach Lausanne angesezte Tagsazuug Vollmachten mitgeben, mit densavobischcn Gesandten ernstlich darüber zu verhandeln. Gs wird ibnen entsprochen, i. <S. u. FreieAemter). Ii.. ('S. u. Lugganist. I. Amman» Hässi von Glarns, dein von den VII katholischen Orten vor-gehalten wird, das; er seine Zusicherung nicht gehalten habe, erklärt, bei seinen Zusagen bleiben zu wollen,und begehrt abschriftliche Mittheilung der Briefe, die er an den Schreiber von Muri geschrieben habensoll, n»> sich ans nächster Tagsazuug zu Baden verantworten zu können. Dieser Handel wird in denAbschied genommen, nm sich zu berathen, ob man ihn künftig auf Tagsazungen sizeu lassen wolle. »».Schwhz stellt die dringende Bitte, man möchte ihm seine Antwort an Zürich in Betreff der wegen seinesHandels mit Glarns auf den 22. fließenden Monats nach Baden angesezte» Tagsazuug nicht verargen,indem dieselbe durch die Aeußerung von Glarns, „wenn Glarns zu Recht gegen denen von Schwhzkommen möchte, würde man sehen, wer gehalten hätte oder nicht" provoeiert worden sei; die andernsechs Orte möchte» deßhalb mit Schwhz Mitleiden haben und nicht allzu hart gegen es verfahren.» Den Boten der VII katholischen Orte sollen Instructionen erthcilt werden, ob man in Betreff desffoneiliuniS etwas thnn wolle, wie Nnterwalden beantragt. ,». Statthalter HanS Kuhn von llri ver-langt, daß Hauptmann Garmiswhl von Freiburg sich über eine Aeußerung gegen ihn entweder vor deneidgenössischen Gesandten zu Baden, oder vor seinem ordentlichen Richter zu Uri verantworte. Der Be-klagte crwiedert, Knbn habe sich zu Freiburg in'S Recht eingelassen und soll dem Urtheil von Freibnrgsich unterziehen. Da man die Parteien bier nicht vereinbaren kann, werden Klage und Antwort inden Abschied genommen.
Mm selw auch im Abschnitte Hcrrsch.fltSan.,ele.,e»heiten;
Landvogtei Freie Aemter. i Art. IUI. Klbilci.
Vier ennetb Vogteien nberh «>. Art. 213. Vcrkcbr mit M.chland.
Vandvogtei LuggaruS Art. >23. Rech»n».,ssachen.
Honferen; der vier Orte Lueern, Uri, ttittcrwalden »nd Zng.
Lkiicer«. ,7. «ctvbcr (Dienstag nach Galli).
Staatsarchiv Lueern. Hllgem. Adsch. Bd. 27t».
I'Auch in» VandrSarchiv Obwalden.I
Boten; (Nicht angegeben).
GlaruS meldet in zwei Zuschriften, daß Scbwhz die vorgeschlagenen Mittel nunmehr gänzlichabgeschlagen und vorhabe, den ganzen Handel vor ein freies unparteiisches Gericht zu ziehen Weil
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