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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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August l.'»64

Geniel» - eldstenösnsche TagsazungBade». ISiit, 2^. Bugust HDienstag vor Bartholomäus),

Staatsarchiv ^ncern. Allein. Abscl». Vo. l. t.sAuch in oen Archiven Zürich. Bern. Zchnn?z, Claras, Krcidnrq, Svlort'nrn und Aaran i

Betone Zürich, Bernhard von Cham, Bürgermeister; Hans Heinrich Sproß, Sekelmeister und desiliaths, Bern Beat Ludwig von Mülincu; Hicronimus Manuel, Sekelmeister, Heide des Raths, Lueer».Riklaus Am Lehn. Schultheiß, Uri. Heinrich Albrecht, Landammann; Jost Schmid, Statthalter, Schwl'tChristoph Schoruo, Landammann und Panncrherr; Georg Rediug, alt-Landammann, UnterwaldenKaspar Kaiser, Sekelmeister ob dem Wald! Wolsgaug Lussi, Statthalter nid dem Wald, Zug, HanSBolstuger, Ammann; Jakob Schell, Statthalter, Glarns, Paulus Schüler, Lairdammann Basel, HanSMeyer; Haus Eßlinger, beide des Raths. Freiburg, Haus von Lauten, genannt Heid, alt-SchultheißSolothnrn, Joachinr Schcidegger, Penner nnd des Raths, Schaffhansen, Dietegen von Wildenberg^genannt Ringk, Birrgermeister, Appenzell. Joarlum Meggcli, Landammann,

». Die Gesandten des Königs von Frankreich eröffnen schriftlich und mündlich! Der König habtvernommen, daß die Anstände betreffend GlaruS noch nicht gänzlich erledigt seien; er bedauere es sehtund bitte die Eidgenossen dringend, zu beherzigen, wie viel Krieg nnd Jammer seit vierzig Jahren nichtallein in Deutschland, sondern auch in England nnd in Frankreich wegen Religionszwiespalt entstände»sei, nnd beschwöre sie, in Einigkeit nnd Liebe mit einander zu leben nnd allfällige Anstände in Gütebeizulegen," Antwort! Man danke dem König verbindlich für seine Warnung und werde an die Ob"'"darüber berichten; indessen hoffe mau zuversichtlich, daß der benannte Anstand bald in Güte erledigt «einwerde, t«. Die französischen Gesandten überreichen ferner Briefe vom König und der Königin Mutt"an die Xlll Orte der Eidgenossenschaft, worin dieselbe» ibrc gnädige Gesinnung versichern und üb"Erneuerung der Vereinung, sowie über Bezahlung der ausstehenden Pensionen und Schulden aus-führlich sprechen.— Sie werden nach gebührender Verdankung ml ii,Ki »emt»>» in den Abschied genommen«. <S u. Luggarus). «I. Schwyz wird ersucht, über seinen Streithandel mit GlaruS endlich willfährig^Antwort zu geben. Es gibt seine Antwort schriftlich ab, entwikelt darin die Gründe, warum es cinSweilendie vorgeschlagenen Mittel weder annehme noch verwerfe, und verlangt, daß die Glarner zuvor, wie Pversprochen habe», dem Eoncilinm sich unterziehen, ihre „verschriebenen" Zusagen halten, nnd daß Luch-singer zum Beweis, daß er katholisch sei, zu Einsiedeln beichte nnd das heil. Saerament empfang"Die Gesandte» von Glarns geben ihre Antwort über die von Schwyz eingelegte Instruction ebenfallsschriftlich ab; sie drüke» ihr Bedauern darüber ans, daß Schwyz troz aller Bitte» und Ermahnungen sich "ichkin Güte finde» lasse, nnd daß Glarns demnach „zum Recht" dieZuflucht nehmen müsse: sie bitten, man möcbEes gemäß Bünden nnd Landfrieden vor Gewalt schüzen nnd ihm zu seine» Freiheiten nnd Gerectstigk"'ten und zum Rechten verhelfen. Um aber einen Rechtshandel zu vermeiden, entwerfen die and"»eilf Orte nochmals gütliche Mittel nnd geben sie den Parteien in den Abschied mit der Bitte, die E>Mahnungen des Papstes, dcö Kaisers, der beiden Könige von Frankreich nnd Spanien, des Herzogs vonSavoyen nnd anderer Fürsten und besonders ihrer Miteidgcnossen wohl zu beherzigen und bis<t>> ^eptemb, entsprechende Antwort zu geben. Sobald Schwvz seine Antwort, ob es die früher» oder d>e