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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Mai 1KU

zugleich ihue» vorzuschlagen, zum Schuz und Schirm deS katholischen Glaubens und der Kirche und beiderParteien Gebiete und Gerechtigkeiten ein Bündnis! mit ihm abzuschließen; eine Anregung hierüber aufdem lezten Tage zu Baden sei in den Abschied genommen worden; sie bitten nun ihnen zu eröffne», obman Vollmachten habe, Artikel zu entwerfen, indem sie dann gerne bereit seien, dieselben dem Papst mitzn-theilen und alles fördern zu helfen, was zum Nuzen und zur Ehre des Vaterlandes gereicht, Danicht alle Orte darüber instruiert haben, sollen die Bote» auf künftige Jahrrechnnng zu Bade» Voll-machten darüber mitbringen ; und damit der Papst in seiner gnädigen Gesinnung verharre und die Ver-schiebung nicht übel nehme, wird beschlossen, an de» Papst eine Zuschrift zu erlassen. Der Entwurfdazu wird in den Abschied genommen, (S. u. Freie Aemter».

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSan^etel>eiiheilen:

Grafschaft Baden «I. Art, m. Judikat»! II t6vi»veten<s.

Laudvogtei Freie Aeultrr, « Art !»5>, Justins.,che».

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Verkandlumz der Mgeorduete» von Lueern, Ilm, Untenvnloe» und Zmz vor LaiidginMtNili »nd

gesessenem Rath zu Schwyz.

Sckwyz. 27 Mai

GtaatSarcliiv Luccr». (»klürneiakten! Aklcnb.ni!!, bi". >1, kn>. r»z.

Die Gesandten der vier Orte eröffnen: Sic haben vernommen, daß Schwhz nach alter llebuug eint»Vogt in das Gaster erwählt und daß Glarus als Vogt nach Uznach den Lnchsinger, der diese Vogtci scho'lzweimal versehen und sich unklagbar benommen, bezeichnet habe; weil nun Luchsinger sich seither vom altenGlauben abgewendet, weigere sich Schwhz, denselben auf der Vogtei Uznach zu dulden; diesen Anstand be-dauern die vier Orte sehr; sie hätten allerdings lieber gesehen, wenn Glarus jemand anders zum Vog>erwählt hätte, der Schwhz gefällig sei; sie ersuchen aber, Schwhz möchte den Bitten der vier Orte zu liebund in Berüksichtigung der beunruhigenden Zeitverhaltnisse den Luchsinger aufführen lassen, oder aber,wenn wider Erwarten ein Abschlag erfolge, die Sache bis zu künftiger Jahrrechnung ruhen lassen, indemman die Hoffnung hege, dort die Sache in Güte beilegen zu können. Landammann und RathSchwhz danken den Abgeordneten der vier Orte für ihre Fürsorge und bemerken sodann: Sie habe»allerdings an GlaruS geschrieben, warum sie den Lnchsinger nicht als Vogt zu Uznach dulden könne»,und haben aus dessen Handlungen und Worten bewiesen, das; er nicht zu den Katholiken halte; daran?babe Glarus dem Lnchsinger das Zengniß gegeben, daß er zum alten Glauben sich bekenne und denselbm'nie vcrtäugner habe; in Folge dessen habe Schwhz gestern an die Rcugläubige» zn Glarus geschnob"''wenn Vogt Lnchsinger ohne Verzug nach Einsiedel» gehe, daselbst beichte und das hl, Saerament »>christlichem altem Brauch empfange, wenn er ferner einen Eid zu Gott und den Heiligen schwöre, ode>eine» besiegelten Brief ausstelle, daß er beim alten Glauben verharren und sich von den Altgläubig^nicht sondern, sondern bei ihnen in Lieb und Leid, mit Rath und Thal stehen und bleiben wolle,wolle Schwhz ihn die Vogtei zu Uznach versehen lassen; Schwhz bitte nun, die vier Orte möchte» >smir dieser Antwort zufrieden geben und berükstchtigen, daß die neuglänbigen Glarner vor Jahre»im Gaster zum Treubruch und Meineid verleitet haben; Schwhz könne jezt keine andere Antwort get^ '