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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Januar«>4,

dem König verbindlich für seinen freundlichen Gruß und seine geneiglc Gesinnung und ihm, dem Gesandleu, für sein freundschaftliches Anerbieten; man habe sich überall genau erkundigt, aber nicht gefun-den, das; jemand Schulden von Fremden gekauft, oder sonst au sich gebracht habe; früher möge dieseswobl der Fall gewesen fein; darüber aber habe man sich auf einem Tag zu Petcrlingeu gütlich vertra-gen; man halte nun dafür, daß es beim Vertrage gänzlich zu verbleiben habe; über Schulden indes;, dievon jczt an von Fremden durch Kauf oder Tausch erworben werden, sei der König nicht schuldig,dasRecht" zu Petcrlingeu zu halten; mit großer Freude habe man seinen Bericht vernommen, daß eine Aus-söhnung zwischen dem König und seinen Unterthanen zu Stande gekommeil, und bitte zu Gott, daß erdem Köllig eine glükliche und lange Regierung verleiben möchte, ». Die Boten der acht alten Ortestellen au den französischen Gesandten das Begehren, er möchte sich beim Könige dabin verwenden, daßden Truppen, welche in der lezten Schlacht sich so tapfer und ritterlich geHallen und Leib und beben fürden Köllig und seine Krone eingesezt haben, nach alter llebnng der Schlachtsold ausbezahlt werde, fer-ner, daß den sieben Orten der unter von Coignct geschehene Abbruch an den Pensionen wieder erseztwerde, Cr verspricht, all' seinen Einfluß beim König anzuwenden, damit das gute Einvernehmen zwischendem König und den Eidgenossen erhalten werde, Ucbrigcns wird über beide Punkte all deil König selbstgeschrieben (W, Fanuar), v. (S. u. Thurgau). ,v. In Betreff des Allstandes zwischen den V katholischenOrten und den Neugläubigcn von Glarus erklären die Boten von llri, Schwhz und Unterwalden, daß siedie vorgeschlagenen Mittel nicht annehmen können, indem namentlich der Artikel über das Eoneilinm derim Fahr l-istl voil Glarus schriftlich abgegebenen Erklärung nicht entspreche, und schlagen nun andere Mittelvor. (Mittel zwischen den drei alten katholischen Orlen und den Neugläubigcn zu Glarus; gestellt zu Baden,lii, Januar, Abschied im Staatsarchiv Zürich, lol, llZF), Die Boten von Glarus haben nur Auftrag,die Antwort der V Orte zu vernehmen, ob sie die von den Schiedboten vorgeschlagenen Mittel annehmenwollen oder nicht. Lucern und Zug endlich erklären, daß sie die gestellten Mittel annehmen werden, wennGlarus sich folgende Zusäze gefallen lasse; t) Daß bei der nächsten Fahrt nach Näfels der Meß-pricster die erste Predigt halte, in Zukunft aber der Meßpriester nnd der Prädieanl jährlich abwech-seln sollen; 2) daß in Zukunft die Kerze nach Einsiedeln aus dein gemeinen Landessekel und nicht mehrvon den Katholiken allein bezahlt werde; nnd i!) daß die dieses Handels wegen erlaufenen Kostenebenfalls ans dem LandeSsekcl zu bezahlen seien, Da nun der Hanptanstand immer noch der achteArtikel, handelnd vom Eoneilinm, bildet, so wird derselbe von den Schiedboten also gestellt;aulreffenddas Eoneilinm, so zu Trient gehalten nnd kürzlich vollendet worden, so soll man dasselbe jezt in Ruhennd in seinem Werth bleiben lassen nnd sehen, wie sich die Häupter der Christenheit, als der Papst, Kaiserund die Könige von Frankreich nnd Spanien darauf halten"; schließlich bitten sie die drei Orte unddie Nengläubigen von Glarus, sich diesen Artikel also gefallen zu lassen und die vorgeschlagenen Mittellammt den von Lneern und Zug beigefügten drei Artikeln anzunehmen und bis auf nächsten gemein-eidgenössischen Tag, der auf den ll, April angcsezt wird, nichts gewaltthätiges gegen einander vorzuneh-men, lind damit die ^ache zu einem guten Ende gelange, wird verordnet; Die sieben Schiedorte solleninzwischen von Ort zu Ort Gesandle schiken, um die Annahme der Mittel sammc den Erläuterungenauszuwirken; Glarus aber soll sobald möglich seinen Eiltscheid, ob es die Mittel annehmen wolle odernicht, nach Zürich melden, damit dieses sich zu verhalten wisse, In Betreff des Gerüchts, als hättensich die VII katholischen Orte gegenüber dem Eoneilinm verpflichtet, mir Gewalt in Vollziehung sezen zu