Januar 15)64,
Wald, Zug, Jakob Schell, Statthalter; Hans Bolfinger, alt-Ammann, Glarus, iabwesend», Basel,Bonaventura von Brun! Hans (Minger, beide des Raths. Freiburg, Franz Gribolet, Venner unddes Raths, Lolothurn, Joachim Scheidcgger, des Raths, Schaffhansen, AlexanderPeher, Bürger-meister! Dieiegen von Wildenberg, genannt Ringt, alt-Bnrgermeister, Appenzell, Joackim Meggeli,pandamman»,
t». Meister nnd Rath der Stadl Straßburg antworten anf das Schreiben, das gemeine Eidgenosse»auf dem Tage zu Baden in Betreff einer von Diebold Berger gedrukten Schmähschrift über die Schlachtin Frankreich an sie erlassen hatten ! Sie habe» sogleich bei ihren Buchprüfern und Buchhändlern über dieeingeklagte Schmähschrift einen Untersuch angestellt, die vorgefundenen Exemplare vernichten lassen nnd dieSchuldigen bestraft, I». (S, u, Lauis», t. «t. v. (S. u. Freie Aemter), t. HS. u, Rheinthal», K. )»Betreff der Zurükerstattnng von gestohlenem Gut wird beschlossen! Wenn Jemand aus der Eidgenosse»schast oder aus deren gemeinen Herrschaften ihm gestohlenes Gut auffindet, es sei beim Thäter oder inHänden einer Obrigkeit, so soll es ihm frei nnd ohne allen Abzug znrükgestellt werden; dabei find je-doch Fremde vorbehalten; auch mag jedes Ort gegen seine eigenen Unterthaneu nach Gutfinden han-deln, Die Frage, wie man sich zu verhalten habe, wenn solch' gestohlenes Gut durch Kauf oder Tansthbereits in die dritte oder vierte Hand gekommen wäre, wird, da verschiedene Ansichten obwalten, ml i»'-Nrnoiulnni genommen, I». Zur Beseitigung des Streits zwischen den Grafen zu Sulz und den Eidge-nossen von Schaffhanscn in Betreff des Abzugs zu Wilchingen und des Jagens in der Enge werdenbeide Parteien ersucht, denselben zur gütlichen Beilegung Schiedmänncrn zu übergeben; sollte aber dieeine oder andere Partei sich nicht dazu verstehen wollen, so sollen sie anf dem nächsten Tage sich wieder ein-finden, wo man allen Fleiß anwenden werde, wie man sie „in ein gleich Recht veranlassen und vertra-gen" könne, i. HS. u. Thnrgau). Ik,. Die Boten der acht Orte, deren Angehörige in Frankreich gedienthaben, berathen sich darüber, wie man fcldflüchtige Eidgenossen bestrafen wolle; da sie aber darüber ve>-schiedener Anficht sind, soll jedes Ort auf nächsten Tag darüber instruieren, l. sS. u. Lauis). »» tl»terwalden stellt das Ansuchen, dem Statthalter Heinrich Wirz, alt-pandvogt im Thnrgau, Fenster »mWappen in sein neues Hans zu schenken, — Wird in den Abschied genommen, >». HS. u, Luggarus)«». (S. U .Freie Aemrer), ß». (S. u. Vier ennetbirg. Vogteien überh. >. «ß, <S. n. Thnrgau), i. llri beantragt-en, Mandat zu erlassen, baß die französischen Diken zn 10 Baslcr Plappart oder li eonstanz, Baze»angenommen werden sollen und daß man den Münzmeistern verbiete, sie einzuschmelzen, — Wird ml0,'nominm genommen Da man vernommen hat, daß dem lezthin erlassenen Beschluß über den StreitHandel zwischen denen von Anlach nnd Jmthnrn einerseits nnd denen von Thahngen anderseits n>ck'nachgelebt werde und nach Anhörung der Klage», Antworten und Gewahrsamen beider Parteien, wei^"diese ersucht, die Vormünder der Wittwe und Kinder des Chrisostomus von Fulach möchten mir SAMHausen aus einen zn bestimmenden Tag zusammentreten, um sich über einen gütlichen Kauf um dierichie, Vogtlente, Mannschaft, Zinsen, Gülten, Güter nnd Gerechtigkeiten, welche die von Anlack GThahngen haben, entweder insgesammt oder im besondern zu verständigen; sollte dieses nickt erhalt»sein, so sollen sie zn allen Tbeile» anf künftiger Jahrrcchnung zu Baden ihre Kauf- nnd Vertragshu^OKundschaften und Gewahrsamen vorlegen, damit alsdann die eidgenössischen Rathsboten ihre ErkannlNlldarüber geben; inzwischen aber sollen die Vorladungen nach Stokacb eingestellt bleiben, Dem ss^u^sichen Gemndten, Herrn von Orbais, wird am seinen Vortrag folgende Antwort crtbeilt - Man da»