Juni lokll.
Früchte aufkaufe», aufschütte» und auf Theurung hin aufbehalten, hart zu bestrafen. Den Anzug,daß die Müller zu Reinach und einige von Aarau und Lenzburg die „Divisionen" zu Münster und sonstnoch überall Korn aufkaufen und aufschütten, soll der Bote von Bern oll roloremluin nehmen, MK. VorJahren war beschlossen worden, daß man gestohlenes Gut dem Eigenthümer nach Abzug der Gerichtökostenwieder zurükstellen solle. Nun beantragt Zürich, man solle, weil gemäß Erfahrung selten Jemand dasihm gestohlene wieder erhalte, dasselbe dem Eigenthümer ganz zurükstellen, da ja jede Obrigkeit verpflichtetsei, das Uebel zu strafen; diese solle den Richterlohn und die Kosten tragen, — Der Antrag wird i»den Abschied genommen, I»I». Leopold Grebel von Baden beschwert sich, daß NiklauS Gatt von Constanzseinem Vetter Hans Melchior Stcinbok llM) Gulden schnlde, aber nichts bezahlen wolle, — Daher wirdan Burgermeister und Rath zu Constanz geschrieben, sie möchteil dem Knaben Stcinbok sein Gut verab-folgen lassen und den Galt zur Bezahlung anhalten, indem man sonst auf das im Thurgau befindlicheVermögen des Gatt Beschlag legen würde, II. Die Verordnung gegen die Bettler und Landstreicherwird bestätigt; auch will man den welschen Krämern verbieten, im Land herumzuziehen und das Volkmit ihrem Kram und ihren Pulvern zu betrügen, — Von diesen Verordnungen wird den Landvögtenzur Nachaclsiung Kenntniß gegeben, It.lt. Obschon man sich auf diesem Tag in Betreff der Münzennicht verständigen kann, so wird doch verfügt, daß jedes Ort, welches Münzstätten hat, seinen Münz-meistern bei strenger Strafe verbieten soll, gute Münzeil einzuschmelzen, 11. Auf das an die beidenBergrichter im Lcberthal ab dem lezten Tage erlassene Schreiben, betreffend das Verbot der SilberauS-fuhr aus dem österreichischen Gebiet, antworten sie, daß sie darüber an den Kaiser supplicirt, aber nochkeine Antwort erhalten-haben, — Daher wird dieses nochmals oll rokoroinlum genommen, damit manauf den Fall, daß der Kaiser dem Stampfer den Silbcrkanf nicht bewilligen sollte, über weitere Maß-regeln sich berathc, »»«». Die acht Orte, welche Truppen in französischen Diensten haben, beschwerensich über eine in Straßburg gedrukte Schrift, worin es heißt, „daß die Schweizer des von Guise in leztwSchlacht alle umgekommen, und daß von achtzehn Fähnchen nur eines übriggeblieben;" während Haupt-leute und Knechte nach dem Zeugnis! des Königs selbst sich ritterlich gehalten, die Feinde geschlagen, derenFahnen erbeutet und nach altem eidgenössischen Brauch drei Tage und drei Nächte auf der Wahlstatt tunFeind erwartet haben; würde dieses Büchlein auf die Nachkommen gelangen, so möchte man meinen, eswäre also ergangen, — Die Beschwerde wird in den Abschied genommen, da die meisten Boten ohneVollmachten darüber sind, «n. (S. u. Nhcinthal). «»«». Bern macht die Anzeige, daß es auf erhaltenenBericht, daß ein Schmählied über die Schlacht in Frankreich bei seinen Buchhändlern sich vorfinde, diesezur Rede gestellt und zur Auskunft erhalten, sie haben diese Lieder tauschweise von fremden Bnchhäiidle>nerhalten; es versichert, daß es, wenn das Lied von einem seiner Angehörigen gedrukt worden wäre, denselben bestraft hätte >»>». Auf die Beschwerde der Gewerbsleute über neue Zölle in Savohen, ssw'eüber Beschädigung und Oeffnung der Waarenballen, erwicdern die savohischen Gesandten: Es seien gege"die Angehörigen der Orte, welche mit dem Herzog in Bündniß stehen, keine Neuerungen eingeführt worden,und wenn die andcrn ihre Siegel auch an das Bündniß hängen, werden sie der gleichen Vortheile tbeilhaftig; her Herzog habe übrigens wie andere Fürsten das Recht, auf seinem Gebiete die Zölle zu erhohenoder zu mindern; es sei auch nicht vorgekommen, daß von hundert Kronen Werthfünf als Zoll Hab"'entrichtet werden müssen; allerdings seien Ballen geöffnet worden, doch erst als man in Erfahrung gelnachhabe, daß einige Kaufleutc unter Angabe schlechter Waarcn köstliche durchzubringen versucht haben nn