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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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261
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somit hie und da Betrug vorgekommen sei, Sie werden nun ersucht, ihren Fürsten darum anzugehen, daßer unter den eidgenössischen Orten keinen Unterschied hinsichtlich der Zölle mache und es bei den bis-herigen Zöllen bleiben lasse, indem auch die Eidgenossen gegen seine Untcrthanen keine Neuerungen ein-führen, und daß er längstens bis zur nächsten gemein-eidgenössischen Tagsazung darüber Antwort gebe.Die Boten der sieben Schiedortc stellen an die der V katholischen Orte die Bitte, in Betreff ihrerAnstände mit Glarus endlich Antwort zu geben, ob sie den vorgeschlagenen Vergleich annehmen wollen.Die Boten der V Orte erwicdern darauf: Sie danken im Namen ihrer Obern den Schiedortcn für ge-habte Kosten, Mühe und Arbeit; die gestellten Mittel aber betreffend, so müssen sie bemerken, daß die-selben erst vierzehn Tage nach der Taglcistnng zu Baden ihnen zugekommen seien; dann sei man indenLändern" zu Alp gefahren, wo ein jeder gern bei seinem Vieh sei; dann sei derHeuet" gekommen,daher sie die Landsgemeinden nicht haben versammeln können, um über eine Antwort sich zu entschließen;gegenwärtig sei die Ernte und dann komme der Herbst, wo es auch nicht wohl möglich sei, LandSge-meinden abzuhalten, Nun wird im Einverständniß beider Parteien ein gcmein-eidgenössischer Tag nachBaden auf den l2, September angesezt. Beide ReligionSParteien von Glarus sollen inzwischen jene, welchesich Schmähungen und Lästerungen erlaubt haben, nach Verdienen strafen, damit man sehe, daß es ihnenleid sei; Vogt Frenwler solle im Gaster nicht aufreiten bis zum Anstrag der Hauptsache und Vogt Klegersolle bis auf weitern Bescheid diese Vogtei treulich versehen, 11. (S. u. Baden). «G, Gemäß Abschiedzu Basel sollen der Herzog von Savohen und Bern längstens bis auf gegenwärtige Jahrrechnung denSchicdboten Antwort über die vorgeschlagene»Mittel" geben. Die savohischen Gesandten erklären sichnun bereit dazu; Bern aber ist der Ansicht, daß die savohischen Gesandten ihre Antwort dem BurgerMeister Krug von Basel übersenden und daß dieser dann dieselbe an Bern zur Einsicht mitthcilen soll, damit dieses auch seine Antwort darüber ihm zusenden könne. Um nun dieses Mißverständnis? zu heben,wird die Art der Mitthcilung der beidseitigen Antworten an die Schicdboten feftgesezt, <t. Ein Aus-schuß der eidgenössischen Boten war beauftragt worden, mit dem spanisch-mahländischen Gesandten MareAnton Bosso über Erneuerung der Capitel mit dem Hcrzogthnm Moyland zu unterhandeln. Indes?hatten sich gleich über den ersten Artikel Anstände erhoben, indem die Eidgenossen verlangen, daß manihnen freien feilen Kauf im Hcrzogthum bewillige, und dagegen ungehinderte Ausfuhr von Wein, Vieh,Holz, Leder, Unschlitt, Käse u, a, m, zusichern, während Bosso glaubt, daß man erst auf diesem Tage eineOrdnung festzusezcn habe, wie man den Kauf im Herzogthum zu genießen habe. Da nun gegenwärtigeine Verständigung nicht erhältlich ist, wird der Gegenstand beiderseits nochmals in den Abschied genommen, um weitere Vollmachten einzuholen. Auch wird der Vorschlag, sich schriftlich oder mündlich anden König von Spanien selbst zu wenden, um von ihm freien feilen Kauf im Hcrzogthum Mahlandauszuwirken, da man zweifelt, mit Mare Anton Bosso die Sache zu einem Resultat bringen zu können,all rotoroiilluiu genommen, im. Rechnungsablage der Landvögte, (S. u. die betreffenden Landvogteien).tv, zweiter Absaz, ans dem Bernereremplar. Amtsrechunn., der Land^rafsch, Tliurqau aus dem Naraiier-Grempbir.