Juni tstkst.
von Bärenfels dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg als Hauprschuldncr und den beiden Grafenvon Hohenzollern und Eberstein als Mitschnldncr eine Summe von lö>00 Gulden zum gewöhnlicbenZins geliehen habe; obschon nun die Eidgenossen schriftlich und mündlich den Kaiser ersucht, die be-nannten zur Bezahlung anzuhalten, so sei er doch noch zu keinem Ziele gelangt, ja es werde ibm vordem Kammergericht zu Speyer das Recht dargcschlagcn; er bitte deschalb um Rath und Hülfe, Da-her wird nochmals an den Kaiser geschrieben und der Handel ml iinüi'uomlniu genommen, »t». Da derKaiser die Steuer, welche die Stadt St, Gallen vor hundert und sechs und vierzig Jahre» von KaiserSigmund um 2000 Gulden rhein, an sich gelöst hatte, seinem Diener Mathias Paul Straßbcrger wiedereinzulösen bewilligt hat lsiehc S, 248) und nun verlangt, man möchte die von St. Gallen dazu vermögen,dem Straßbcrger die Losung zu gestatten, so wird an den Kaiser geschrieben: Man wundere sich über diesesVerlangen und besorge daraus entstehenden Unwillen; er >ei aber wahricbcinlich von der Sache nicht rccbiunterrichtet; die Stadt St. Gallen habe nämlich freiwillig die Steuer an die früher» Kaiser bezahlt, damit siebei ihren Freiheiten geschirmt werde; da sie später mit ihren Nachbarn in Krieg verwikell worden und von denKaisern keine Hülfe erhalten, habe sie mit den Eidgenossen ein ewiges Bündnis, abgeschlossen nnd sich seitherdabei wohl befunden; man ersuche also den Kaiser, das er, da der Straßbcrger ihr keinen solchen Schirm erzeigenkönne, davon abstehe nnd seinen Diener auf eine andere Weise beschenke,—Wird in den Abschied genommen,I»ß». Die Brüder und Verwandten des Paul Schwerter von Baden, der in der lezten Schlacht in Frankreichfeldflüchtig geworden, stellen die Bitte an die Boten der V Orte um Verwendung bei der Stadl Baden,daß sie ihn wiederum begnadige, Antwort: Man könne der Stadt Baden, an deren Regierung die V Ortebisher ihr Wohlgefallen gehabt haben, nichts vorschreiben, jedoch werde sie nach Billigkeit gegen ihn ver-fahren; auch sei in den Orten noch nichts beschlossen, wie man sich gegen solche Deserteure verhalten wolle,««. Die Gesandten der Stadt St, Gallen melden: ES sei ihren Obern leid, daß einige von St, Gallennach Lyon gezogeil; sie haben es aber nicht hindern können, haben dagegen die Ungehorsamen nach ihrerHeimkehr bestraft; sie bitten deßhalb, man möchte sie für entschuldigt halten, «R«I. Schaffhansen machtdie Anzeige, daß es sich mit dem Grafen von Sulz in Betreff deS streitigeil Abzugs zu Wilchingen inkeinen Vergleich einlassen könne und daß es erwarte, man werde den Grafen in seinem Begehren ab-weisen, weil es daselbst die Niedern Gerichte samint der Mannschaft gerade wie im Dorfe Alton besizc,wo die hohe Obrigkeit nach Stokach und die Niedern Gerichte nach Schaffhausen gehören; es erklärtschließlich, daß es sich in „kein ander Recht", als zu Zürich, einlasse» werde, — Da die Gesandten desGrafen nur Vollmacht zu gütlichen Unterhandlungen haben, so wird der Handel wieder in den Abschiedgenommen; auf dem nächsten Tage aber sollen beide Parteien mit Vollmachten sich einfinden, in der Sachehandeln zu lassen; die Boten sollen auf den Fall, daß Schaffhansen sich in keine gütlichen Unterhand-lungen einlassen wollte, darüber Jnstruetioncn bringen, wohin man sie an s Recht weisen wolle, «v. Aufdie Anzeige, daß die Haller, welche Lucern und llri Nach der alten Währung gemünzt haben, in S Thnr-gau, Rheintkal und Sarganserland verhandelt und dort zu 7 Stük auf den Kreuzer, nnd zu 28 Stükauf den eonstanzer Bazen ausgegeben werden, während sie im Werth von 40 ans den Bozen nnd vonl0 auf den Kreuzer gelchlagen worden, wird verfügt, es soll jedes Ort das angemcsstne dagegen ver-ordnen, An die Landvögte wird geschrieben, sie sollen ein Mandat erlassen, daß niemand bei Strafediese Haller höher annehmen und ausgeben dürfe, als wie sie geschlagen seien, N. Jedes Orl wird bcanf-iragt, gegen den Fürkauf und Kornwucher Maßnahmen zu treffe» nnd namentlich solche, welche die