Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
258
Einzelbild herunterladen
 

Juni IM»

des Cardinals Marc Sittich, Bischofs zu Constanz, vor den Boten der V katholischen Orte, betreffenddie Jurisdiction über Geistliche, das Recht einiger Prälaten, Kirchen u, a, in, zu weihen, die Losungder beiden Herrschaften Thiensen und Küssenberg zu Handeil der Stift, endlich die Beschwerde überdie von den Ordinanden zu bezahlenden Taxen, wird verdankt, weil der Bischof in einigen Punkten ent-spricht, die Entscheidung der andern nach dem Schluß des Conciliumö in Aussicht stellt, und in denAbschied genommen, Hauptmann Clerh von Freiburg, Gardelieutenant in französischen Diensten,eröffnet nach Ucberreichnng seiner Bollmachten vom König und der Königin Mutter: Man dürfe sichnicht wundern, daß der König das eidgenössische Kricgsvolk nicht entlasse, obschon der Friede in Frank-reich hergestellt sei; denn es geschehe dieses ans drei Ursachen, erstlich weil sie sich so tapfer gehalten unddaher der König ganz besonderes Zutrauen zu ihnen gefaßt habe, dann weil sie dem Landvolk so liebgeworden seien und endlich, um sie sogleich zur Hand zu haben, wenn einige seiner Unterthanen sichwieder empören sollten. Darauf wird an den König und seine Mutter geantwortet (6, Juli): Mandanke ihnen für ihren freundlichen Gruß und ihre gnädige Gesinnung; man bitte, sie möchten die Be-zahlung auch der zwei andern Pensionen befördern, und begehre, daß die Fähnchen, welche die eidgenös-sischen Truppen in der Schlacht erobert haben, die aber vom Herzog von Guise in einer Kirche aufge-stekt worden, den Truppen zurükgestellt und daß die Truppen nur gemäß Vereinung gebraucht werden.Die Lästerung des Fridolin Zwiki von GlarnSdie Pfaffen seien alle Buben und ebenso die, welcheihnen beichten," nehmen die Boten der Vll katholischen Orte ucl rokoiomlniu, t. Abgeordnete der StadtGenf bitten, man möchte Genf unangefochten bei der Eidgenossenschaft bleiben lassen und es möchte derHerzog von Savohen ilch als gütiger und freundlicher Fürst gegen sie erzeigen; sie sprechen auch dieErwartung aus, man werde die nachbarliche Gesinnung der Stadt Genf nicht allein in diesem Handel,sondern auch bei allen andern Anlässen nicht vergessen. Da man noch nichts davon gehört hat, ob eineVereinbarung zwischen dem Herzog und denen von Bern zu Staude gekommen sei, so wird der Ge-sandten von Genf Vortrag in den Abschied genommen, ». v. und »v. (S. u. Bade»), x. Es waltetein Anstand zwischen den Kindern des ChrisostomnS von Fnlach sel, und denen von Schaffhauscn dar-über, wie die Vogtleutc zu Thahngcn einen Vogthcrrn annehmen sollen. Da nun einer von Thahnge»wegen seiner Weigerung, der Wittwe des von Fulach das Vogthuhn zu geben, vor das Landgericht zuSrokach citiert worden und da in dem von den eidgenössischen Boten vormals zwischen den Parteien er-lassenen Spruche über diesen Punkt nichts entschieden worden, so wird an den Landrichter zu Stokachgeschrieben, er möge mit dem Recht innehalten und die Parteien auf nächsten Tag vorladen, indem »tansie vereinbaren zu können hoffe, Wird ml iu^lrnoniluin in den Abschied genommen, BernhardScgesser, Vogt zu Kaiserstuhl, hatte auf diesem Tage den Gesandten von Genf, Statthalter Roset, g?schlage». Auf des leztern Klage verantwortet sich Segcsscr, daß er dieses gethan habe wegen dessen früher"Beleidigungen und Lästerungen, daß er übrigens nicht gewußt habe, daß Roset in der Eigenschaft alsGcsandtcr von Genf hier sei. Die Stadt Baden, die gemäß ihrer Freiheit diesen Vorfall zu berechtige»und zu bcurtheilen das Recht hat, büßt den Segcsscr erstlich für den Frevel und dann wegen Beleidigungeines Gesandten um ZU Pfd, und versöhnt die Parteien. An die Stadt Genf wird von diesem VorfallMittheilung gemacht unter Bedauernsäußcrung ; auch soll jeder Bote darüber an seine Obern referiere»,damit man sich allseitig berathe, was man an die Stadt Genf, wenn sie es nicht dabei bewenden lasse»möchte, weiter antworten wolle, Junker Hartmann von Hallwyl meldet, daß sein verstorbener Schwäl»'