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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Mai I5K3,

Jakob Stampfer, beschwer! nch, das die Werkberren im ^eberlbat ungeachtet des nnl ihnen abgefchlosseuenVertrags ibm kein Silber mebr verabfolgen wollen, indem sie ein erhaltenes kaiserliches Verbot Vor-schauen; er begehrt, man möchte an die beiden Bergrichter ernstlich schreiben, das; ihm das Silber gemäßKanfsverabredung verabfolgt werde. Wird entsprochen und in den Abschied genommen, um auf nächstenTag un instruieren, was man bei allfällig erfolgender abschlägiger Antwort weiter thun wolle, m. DieKlagen über allgemeine Tbenernng und über den Wucher der Fürkaufler und Hodler wird in den Ab-schied genommen, um auf nächstem Tage angemessene Maßregeln dagegen treffen zu können. Jedesder V karhol. Orte bezahlt an die Kosten der Schiedboten und des gemeinsamen Schreibers >4 Krön». Tie vier Orte llri, Srbwhz, Unterwalden und Zug sollen ihre Boten auf den 14. Juni nach Lueernsenden, i». Die > kathol. Orte sollen so bald möglich ihre höchsten (Gewalten versammeln und sich aufnächster Iahrrechnung zu Baden erklären, ob sie die vorgeschlagenen Mittel zwischen ihnen und denenvon Glarus annehmen wollen, oder sollen wenigstens melden, wann nc diese Erklärung abgeben werden,damit man nch allseitig darnach zu verhalten wisse. tVcrtrag und gütliche Mittel, so die Zngesazten z»Baden vorgelegt den 24. Mai >562. o>m Zürchereremplar Inj. 122». «>. iS. ». Thurgau).

>i ans rcm Zürchrrkrempiar.

M.in sctic auch im Abschnitte HcrrschafISam.ci>->;rn>.tilru.-

V anvarafschaft Zhn.ga» >,. Art. 373. Iiis.-- uiw KlSstcr.

<6rafsrl,ast Baden I. An titi. Iiistich'chen.

Bier eniierb. Bogtcirn liberh. N. An Uli. .tiigizs.iche». Art. >5U. Capitei mit Manlain.

Landvogtri LaniS Art 2K4. Anäi,fachen. «' Art. 74. Beamte.

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S; chiedoge richtI > che Vc rlni» dln >iq.

Ändou I - t ,ri sMontag nach der Auffahrt).

Vandesaroiiiv <>b,valdcn

im .'lrcl'iv Luccrn.j

EKsaudie; lAicln angegeben».

Aachdem dieerkiesten Zngesazten" und Schiedboten von Zürich. Bern, llri, Schwyz, («larnS.me.bnrg und ^olothnrn einer,e.ts die Elesand.en der V katholischen Orte und anderseits die der nen-glaubtgen Elarncr bezüglich ihres langwierigen Ltreithandcls angehört und darauf alle auf diesen Handelbezüglichen gürl.chen und rechtlichen Verhandlungen gründlich erdancr. haben, so vereinbare» sie sich,um größern Unwillen und Zwiespalt zu vermeiden und dagegen Wieden. Ruhe und Einigkeit in der Eid-genossenschaft zn Pflanze.!, über folgende gütliche Mittel.- l) Es solle., alle Zusage» Verträge und Ab-'ch.ede ,ei- den. Zabre l52. in Kraft bestehen und bleiben, also daß von beiden' Meilen denselbennachgelebt werde; da zu Schwanden gegenwärtig niemand die Messe.begehre, so soll der Priester z"^nmnden ... Z..k....ft j Ikarus neben den zwei andern Meßpriestern wohnen, die bisherige Eompetenz

belüilfliä^"^"" 6" ^"arns in Ausübung des Ewttesdienstes

' 'vllten spater wieder einige pandlente zn Schwanden eine» Priester und die Messe ver-