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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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März l56ll.

einem Vergleich oder zum Rechten veranlassen wolle, z». Die Stadt St, Gallen bittet nm Hülfe und Rath,da der Kaiser seinem Cauzlcr Mathias Paul Straßbcrgcr bewilligt habe, die Steuer der Stadt St, Gallenan sich zu lösen, indem dieses der ganzen Eidgenossenschaft zum großen Nachtheil und zur Schmälerung ihrerFreiheiten gereichen würde, Darauf wird St Gallen folgender Bescheid crtheilt: Mau glaube, daßder Kaiser nur einen Versuch habe machen wollen und nicht darauf beharren werde; es solle daher zu-warten und nichts darauf antworten, wenn eine fernere Jntimation einlangen sollte, sondern es vordie Eidgenossen bringen, *> Dabei wird die Besorgnis ausgesprochen, daß das nämliche auch den Eid-genossen begegnen könnte, indem Stadt und Grafschaft Baden, Mellingen, Bremgarten, Sursee unddas Landgericht im Thurgau ebenfalls Pfandschaften des Reiches seien; dagegen vertröstet man sichmit dem Frieden, den König Ludwig zwischen Herzog Sigmund von Oesterreich und den VIll Ortenvermittelt hatte, gemäß welchem beide Parteien bei all' ihren Landen, Schlössern, Dörfern und Märkten,die sie in früheru Feiten erobert oder au sich gebracht, unangefochten verbleiben sollen, «K. Es wirdeinstimmig beschlossen, daß jedes Orr seineSondersiechen" und Armen zu Hause behalten und ihnendas Beiteln in andern Orten'vcrbieten, dagegen die gesunden, starken Landstreicher und Bettler allent-halben ausweisen und, wenn nöthig, selbe an der Folter verhören soll, Dieser Beschluß wird au alleLandvögte zu ihrem Verhalt mitgctheilt, Auch wird Anzug gemacht, wie man die welschen Keßler,welche überall umhcrstreife», stehlen und das gestohlene in den Städten verkaufen, desgleichen auch dielästigen welschen Krämer auö dem Land fortschaffe» könne, i. Der Vorschlag, eine gemeinsame Ver-ordnung über Verhütung der großen Kosten zu erlasse», welche Verkäufer von Wein, Vieh, u, dgl,,wenn sie auf einen bestimmten Termin nicht bezahlt werden, gewöhnlich ihren Schuldnern zu machenpflegen, wird in den Abschied genommen, ,»i. Die Regierung zu JnnSbruk berichtet, daß mau den Silber-kauf im Reich und in den Ländern des Hauses Oesterreich denen bewillige, welche gemäß der publieierteuMandate dem Kaiser und Reich gehorsam seien. Daneben meldet eine Zuschrift des Kaisers ab dem Tagzu Frankfurt, daß er sich mit den Ehurfursten und Fürsten auf dem Reichstage zu Augsburg über eineMünzordnuug verglichen habe, daß er dieselbe im Laufe dieses Jahres in den vorder-österreichischen Landen zupublicieren vorhabt und daß er vor dem Verschmelzen der guten Münzen warne, Beide Anzeigen werdenall iinNrunmlnln in den Abschied genommen, < (S. u. Freie Aemters, i». Aus einen Vortrag des Gesandte»des Bischofs von Eonstanz vor de» Rathsboten der V Orte antworten diese-Man gebe mit seiner Annästnicht einig, daß alle Händel der Geistlichen nur vor die geistliche Obrigkeit gehören ; denn man besize darüberverschiedene Privilegien und Freiheiten von Kaisern und Königen; sollte der Bischof ans seinem Begehre«verharren, so müsse man ihm bemerken, daß die Sache nicht allein die V Orte, sondern auch andere Orte derEidgenossenschaft berühre; daher bitte man ihn, gütlich davon abzustehen; man wolle es übrigens nochmals i«den Abschied nehmen. Was seine zweite Beschwerde betreffe, nämlich daß einige Prälaten i» der Eidgenossen'schaft durch Weihung von Kirchen, Kirchhöfen, Altären, Kelchen », dgl, seinen bischöflichen Rechten Eintragleisten, müsse man ihm bemerken, daß einige Orte und Prälaten, namentlich Uri, der Prälat zu Einsiedel», de>zu Muri, Propst und Eapitel der Stifte im Hof zu Lueern und zu Münster, der Abt von St, Urban u, a, >»

Absch. Bv, IN', im StaaiSarchiv Bern: !>»!. 5,47, Losung der ReichSgener zu St, Gallen durch M, Str »ßter>chr>t>. Febr. I5kz. liajsxr Sigmund veriezt der Stadl St, Wallen die Reichsiiener NN, 2<XX) Gulden, 1417, 22, «et'ch

t»l, 42Z. Kaiser Ferdinand versezt der Stadt St, Gallen die Rkichekteucr, 5 Decembcr, l5K2