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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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März 1563

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und der Landschaft Wallis begehren von GlaruS Antwort über den lezten Abschied. Dieses verdanktden Schiedboten die dieses Handels wegen bisher gehabten Kosten nnd Arbeit, bittet, sie möchten essich angelegen sein lassen, den Handel in Güte beizulegen, oder ihm dann zu einem eidgenössischen Rechtengemäß der Bünde zu verhelfen; es versichert, daß es bisher Gut und Blut zur Eidgenossenschaft gesezt,Lieb und Leid mit ihr gctheilt habe und es auch ferner thuu wolle. Auch die Boten der V katholische»Orte verdanken den Schiedboten ihre Bemühungen, bedauern aber, daß GlaruS die zu einem Obmann vor-geschlagenen Männer ausgeschlagen habe, und erbieten sich zu neuen Vorschlägen. Die Boten von Glaruserwicdern, daß die V Orte ja auch die von GlaruS als Obmann Vorgeschlagenen anzunehmen sich weigern,daß sie daher, weil auch neue Vorschläge zu nichts als zum Unwillen gegen die Vorgeschlagenen führenwürden, begehren nnd bitten, man möchte ihnenzum Recht" gemäß der Bünde verhelfen. Danun beide Parteien ungleiche Begehren stellen, indem die eine nach dem Inhalt der Bünde, dieandere durch ein unparteiisches Gericht die Sacheberechtigen" lassen will, so werden sie von den Schied-boten ersucht, den Handel zu einer gütlichen-Beilegnng ihnen anzuvertrauen. Nach langer Berathung wirdendlich auch von GlaruS der von den V Orten gemachte Vorschlag angenommen und in Folge dessenwerden von Glarus Bürgermeister v. Cham und Beat Ludwig v. Mülinen, von den V Orten SekelmeisterGottrow von Freiburg und Stadtschreiber Saler von Solothurn als jene bezeichnet, welche mit den vierZusäzern (Uri hat für den verstorbenen Ammaun von Beroldingen noch einen andern zu ernennen) noch-mals versuchen sollen, beiden Parteien annehmbare gütliche Mittel vorzuschlagen; statt Einsiedeln wirdBaden als Malstättc und der 23. Mai, weil es wegen anderer Geschäfte früher nicht wohl möglich ist,als Tag festgesezt. I». Hauptmann Fridolin Hässi vcrtheidigt sich gegen die über ihn vorgebrachten An-schuldigungen des Heinrich Greller von Wesen, als habe er in Meilen zu Vogt Freuwler gesagt, daß dieacht Fähnchen erschlagen und die vor Ronen gewesenen vierzehn Fähnchen von den Engländern erwürgtworden seien. Ferner meldet Glarus, daß Jost Küng und Sebastian Marti laut der aufgenommenen Kund-schaften entschieden in Abrede steilen, als haben sie über Schwhz gescholten. Nach Verhörung deslangwierigen Handels und der Kniidschaften, sowie der Beschwerden von Schwhz, daß GlaruS über ge-ringfügige Sachen weitläufige Kundschaften aufgenommen habe, nicht aber über die wichtigcrn Händel, z. B.die Scheltung des Vogts Freuwler, die höhnische Beleidigung jener, welche wegen des Sieges in Frankreicheinen Krenzgang zu St. Sebastian veranstaltet haben u. a. m., nachdem endlich die Schiedboten vonbeiden Parteien die Versicherung erhalten, daß sie einsweilcn keine Tätlichkeiten gegen einander anfangenwerden, wird an beide Parteien geschrieben, sie sollen sich aller Schmähungen und Beleidigungen enthalten,indem dann die Anstände auf dem nächsten gütlichen Tage sicher werden beigelegt werden, und sollen denVogt Klcger beauftragen, die Vogtei Gaster bis auf weitern Bescheid noch zu verwalten, I. Die Bote»von Glarus machen die Anzeige, daß Schwhz an GlaruS geschrieben habe, es wollezu Tagen" seineBoten nicht mehr neben Ammann Hässi sizeu lassen und daher keine Boten mehr schikc», und daß ausdicier Ursache über Vogt Freuwler keine Kundschaft aufgenommen worden. It. HS. u. Lauis). I undlll» HS. u. Thurgau). i». fS. u. Freie Aeinter). «». Da der Strcithandcl zwischen Gchaffhausen unddem Grafen von Sulz in Betreff des Abzugs zu Wilchingen, welchen Schaffhausen wegen seiner nieder»,der Graf aber wegen »einer hohen Gerichtsbarkeit daselbst anspricht, immer noch nickt erlediget ist, werdenbeide Parteien ermahnt, sich auf gütlichem Wege zu vereinbaren. Der Handel wird übrigens in denAbschied genommen, damit man sich auf dem nächsten Tage darüber verständigen könne, wie man sie zu