Deeember 1502
NeutralitätS-Geschäft zu Händen nehmen möchte und daß sich die savohischen Gesandten darüber erklären,ob sie gestatten wollen, daß die Stadt Genf und deren Unterthanen, mit Bern durch ein ewiges Burgrecht verbunden, im benannten Neutralitätsvertrage eingeschlossen sein sollen. Die savohischen Gesandtenerwiedern: Es sei zwar immerhin mit etwas Bedenklichkeiten verbunden, die Stadt Genf in den Neutralitätsvertrag einzuschließen; es scheine ihnen übrigens angemessen, daß die Genfer, wenn sie den Einschluß wirklich wünschen, sich an den Herzog von Savoyen wenden möchten; da dieselben nun aber diesesnicht gethan, habe man keinen gerechten Anlaß, sie in die Neutralität aufzunehmen; nichts destowenigergeben sie dem Begehren der bernerischen Gesandten nach und stimmen dazu, die Genfer in den Vertragüber die Neutralität und die Verfahrungsweise (malle lle vivre) aufzunehmen, unter der Bedingung, daß,wenn diese Sache zwischen den Abgeordneten beider Parteien geregelt sein werde, es dann den bernerischenGesandten belieben möge, auf die Hauptsache, uämlich die Restitution des rcclamierten Landes, einzutreten, indem dadurch die Schlichtung aller Differenzen auf der künftigen Tagsazung zu Basel erleichtertwürde; denn beide Punkte stehen in solchem Zusammenhang, daß es unmöglich scheine, zu einem gutenZiele zu gelangen, wenn man nicht beide zugleich in Behandlung nehme; sie wollen übrigens gern ver-nehmen, ob die Gesandten von Bern darüber Vollmachten haben, wenn nicht, ob sie selbe einholenwollen; denn wenn diese glauben, benannte Vollmachten nicht erhalten zu können, so wüßten sie, diesavohischen Gesandten, nichts mehr anderes zu thun, als die dieser Sache wegen nach Basel angesezteTagsazung abzuwarten, ohne sich hier länger mit dem Neutralitätsgeschäft aufhalten zu lassen. Diebernerischen Gesandten geben darauf folgende Antwort: Ihre Instruction crstrekc sich nicht weiter, alsmit den Gesandten Savohens sich über keine Vorschläge noch einen Vertrag über die Rcstitutionsfrageeinzulassen, also ausschließlich über oberwähnten Neutralitätsvertrag zu verhandeln und die von Genfdarin einzuschließen; was dann die Hauptfrage betreffe, nämlich sich mit einander über annehmbare Mittelzur Pacification der zwischen beiden Staaten streitigen Punkte zu verständigen, ohne die Restitutionsfragezu berühren, so glauben sie, von ihren Herren und Obern keine ausgedehnter» Vollmachten hierübererhalten zu können; da sie nun ihren Wünschen nicht besser entgegenkommen können, so sei ihre Bittean den Herzog und dessen Gesandten, in ihrer guten Gesinnung gegen Bern stets zn verharren, so wiedieses auch seinerseits nichts unterlassen werde, wahre Freundschaft und gute Nachbarschaft an den Tag znlegen. Die savohäschen Gesandten sprechen ihren verbindlichen Dank dafür ans. Und damit die beid-seitigen Unterthanen sich dieses guten Willens erfreuen, wird verabredet, daß die Unterthanen der einenund andern Partei sammt denen der Stadt Genf gegenseitig freien Handel und Verkehr mit Lebens-mitteln, Kaufmannswaaren u, s, w, genießen, inzwischen aber die gewöhnlichen Abgaben und Zölleentrichten sollen, daß aber die Stadt Genf, wenn sie dieser Begünstigungen theilhaftig sein wolle, beimHerzog von Savohen oder seinem Staatsrath zu Chamberh darum nachsuche» müsse bis zum 20, laufende»Decembers, Gegenwärtige Uebereinkunft soll währen, so lange es der einen oder andern Partei gefälligist. Indem schließlich die Gesandten beider Parteien die Unbegnemlichkeit in Betracht ziehen, welche fürsie und die eidgenössischen Orte dadurch erwachsen würde, daß die nächste Tagsazung zu Basel in sokurzer Zeit stattfinden sollte, und in Berüksichtigung der strengen Winterszeit wird auf Genehmigung hindes Herzogs und Berns beschlossen, den angesczten Tag auf den 25, April 1560 hinauszuschieben. DieGesandten von Bern übernehmen es, die IX Orte in Kenntniß davon zu sezen, die savohischen dagegenversprechen, den Entschluß des Herzogs bis zum 20, dieses Monats an Bern zn melden: bis auf diesen