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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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November 1562.

». Gemäß des lezten Abschiedes von Lucern waren die drei Städte beauftragt worden, alles das Burg-recht mit Neuenburg und die Uebergabe dieser Grafschaft betreffende zusammen zu suchen und auf gegenwältigen Tag zu bringen. Aus den vorliegenden Schriften ergiebt sich, daß zuerst Freiburg, dann Solo-thurn, endlich Luccrn in ein Burgrccht mit Neuenbürg getreten war. Da man sich nun wohl erinnert, waSauf frühern Tagen in Betreff der Neuenburger, welche den Rebellen gegen den König von FrankreichHülfe geleistet hatten, verhandelt worden, und wie schändlich sie sich gegen die nach Frankreich ziehendeMannschaft der acht Orte beim ersten und beim zweiten Aufbruch benommen, so daß man wohl Ursachehätte, die Grafschaft wieder zu der altgläubigen Orte Händen zu ziehen, so ist man nun doch der Ansicht, daßes in gegenwärtigen Kriegszeiten nicht thunlich wäre, den König von Frankreich um Uebergabe der Graf-schaft anzugehen; weil» jedoch der Krieg sich zu Gunsten des Königs entschieden hat, so wollen danndie Vit katholischen Orte sich wieder berathen, wie man sich gegen die Grafschaft Neuenburg halten, undob man derselben ihren Uebermnth und Troz also hingehen lassen, oder ob man deswegen an den Königsich wenden wolle. I». Freibnrg meldet, daß es gemäß Auftrag mit Herrn von Mandosse Rüksprache ge-nommen habe, sowohl wegen der ausstehende,: Pensionen, als wegen Beilegung von sechs Fähnchen aneinen Ort, wo die Pest regiert habe. Derselbe habe sich also gerechtfertigt: Die Fähnchen seien aus dringen-den Gründen von einander getheilt, seien aber nicht in Orte verlegt worden, wo schon die Pest gewesen,denn des Königs ältester Bruder sei selbst dabei gewesen, sondern die Pest habe sich erst später unter derMannschaft gezeigt; schon vor der Mahnung habe er sich an den König und dessen Frau Mutter ge-wendet, um die Bezahlung der Pensionen und der andern Schulden auszuwirken ; nur die unruhigeZeit habe diesen Verzug veranlaßt; er wolle jedoch nochmals an den Hof schreiben und allen möglichenFleiß anwenden, damit die Bezahlung so bald möglich erfolge. «. Mit Herrn von Mandosse wird ganzernstlich gesprochen in Betreff der ausstehenden 156,666 Kronen Capital sammt Zinsen, welche der Königgemäß Bertrag vom August 1561 zu bezahlen schuldig sei. Dabei wird ihm erklärt, daß die Anleiher imFall der Nichtbezahlung wiederum das Recht suchen werden und daß er berüksichtigen möge, wie langeman schon dem König zur Erhaltung guter Freundschaft nachgegeben habe. Antwort: Dem König seidie Bersänmnng der Bezahlung gewiß sehr leid und er wisse auch die bisherige Nachsicht zu schäzcn; be-reits seien dem Tresorier große Summen angewiesen gewesen, doch der leidige Religionskricg habe alleswiederaufgefressen"; er hoffe übrigens, der König werde bald bezahlen können.

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Confereilz-Verhmldliltlst zwischen Savoyen und Bern.

Nyv» ISi»2, T3. Dccember.

Staatsarchiv Bern.Savoy. Buch." k. 78S.

Nach verschiedenen von beiden Parteien, gemäß ihrer Instruction, gemachten Vorschlägen, stellendie Abgeordneten Berns das dringende Ansuchen, daß man zuerst und vor jeder andern Sache das

"1 Der Titel res » französischer Sprache abgefaßten Abschiedes lautet: blnmoien ei linnilnil ««»miuiirn cln nn, <,«>"»n^otie «ur I» Smirnnn n» Iii rill«! «In N )«n killen In« «Inlejeun« <In I'i«Iln «i .<in <te blnnsni^nniir >n «Inn «In 8-ivnzn «I'iine part, ^In» nulluni, «In» mn «,!ntts,.i <in linriiv «In I'unllrn, 8ur In luitl «In« »liilivrn« NZ' nzirvs menlillnnvo«, ttv zienlttier «In HkNNNldrt >ninß nen-, »oixuutn iln.u».