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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
231
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September 1562.

177.

Coiiferenz der VI! katholischen Orte, sammt Appenzell.

Lucer». I 1.7. September (Donstag nach hl. Kreuz Erhöhung».

2taursc,rcl,iv Lncern. Allqettt. Abstt,. Ve. t»N. VattdeSa» ci,iv Sct,wyj.

I'Allch ill den Archiven Obwalden, Freibnrq nno Solothurn.I

Goten: (Nickt angegeben». Im Abschied kommen als Goten vor: llri. Ammann von Geroldingen.Schwhz. Annnann Reding. II nterwalden. Johann Waser, Ritter nnd Pannerherr.

». Nach Verlesung des Bnrgrechts, welches die VII katholischen Orte mit dem Gischof und Dom-eapitcl, Landeshauptmann und den VII Zchndcn der Landschaft Wallis haben, erstatten die im Wallisgewesenen Boten Bericht, was sie daselbst ausgerichtet nnd was sie für eine Antwort erhalten haben.Demnach wird vorgeschlagen, an den Bischof, Landeshauptmann nnd an die Landräthe der LandschaftWallis ein Dankschreiben zu erlassen; der Entwurf zu diesem Schreiben »vird in den Abschied genommen,k. Auf das Gesuch des Herrn von Mandosse um ein Fahnchen Knechte von jedem der VIII Orte, nndda man bemerkt, daß derselbe des Herrn von Coignet Schreiber nnd Dolmetsch bei sich habe, wird be-schlossen, durch Solvthurn ihm antworten zu lassen: Man ersuche ihn, sich mit zuverlässiger»! Schreibernnnd Dolmetschen zu versehen, weil dem Schreiber, welcher Herrn von Eoignet gedient, nicht zu trauensei ; sein Begehren selbst betreffend, so wünsche man, daß er den VIII Orten zu lieb auch von der Land-schaft Wallis ein oder zwei Fähnchen begehre; denn die zwei Fähnchen aus Wallis im Dienst des Herrnvon Condö seien ohne Bewilligung ihrer Obrigkeit fortgezogen und werden dafür bestraft werden; erkönne die dadurch entstehenden geringen Kosten gegen den König wohl verantworten; »venu er das thne,so hoffe man ihm günstigen Bescheid geben zu können; »venu er daher einen Tag ausschreibe, möchte erauch Wallis dazu einladen. Solothurn »vird noch ersucht, die Antwort des Herrn von Mandossebeförderlich mitzuthcilcn. r. Dem Ammann Reding wird aufgetragen, seine Obern »in Antwort zumahnen, ob sie gemäß der Bünde den Hans Chrlcrin's Recht" gegen Jakob Hankrat stelle»! wollenoder nicht, damit man sich darnach zu richten wisse. «I. Da der König von Navarra, der Herzog vonGuise nnd der Connetable begehren, man möchte Bern dahin vermögen, seine Angehörigen heimzumah-nen, wird beschlossen: Solotbnr» solle den» Herrn von Mandosse anzeige», daß es unnnz sei, die Berner,welche wider den König nnd wider die Truppen der katholischen Orte in das Delphinat gezogen seien,beimznmahnen; denn da sie weder den ewigen Frieden mit Frankreich, noch Bünde nnd Landfriede» ge-achtet haben, würden sie, »renn es ihnen wohl gehe, ein solches Abmahnen nicht achten und nur nochbochmüthiger werden, »venu es ihnen aber nicht nach Wunsch gehe, über eine Heimberufung froh seinund glauben, es sei ihnen alles verziehen, v» Auf de» Bericht des Venners von Freiburg, welcheAenßerungen sich die Neuenburger erlaubt haben, wird Frciburg beauftragt, genau nachzuforschen, werdabei gewesen nnd wer nnd woher der sei, welcher so geredet habe. f. Jedem Boten werden Abschriftender Briefe des Königs von Navarra, des Herzogs von Guise nnd des Connetable mitgetheilt. K. EinAnzug deS Ammann von Beroldingen in Betreff der Langhälsler- und Lothringcrdiken, die höber eursie-ren als sie wcrth seien, wird in den Abschied genommen. Auch »vird jedem Ort, das Münzen schlägt,anempfohlen, dafür zu sorgen, daß die Münzen nicht in einem höher» Wertste ausgegeben »verde», als