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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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Mai 1562

habe und mit Gottes Hülfe bisher erhalten worden sei, und daß fein Ort das Recht habe, einem andernseine Rechte zu verkürzen, Bern beantragt ferner, daß man sich verständigen möchte, wie man sich gegen

alle Zufälle gefaßt machen könne, damit man nicht unversehens angegriffen werde, Beide Anträge

werden in den Abschied genommen,

>«I

Konferenz der V katholische» Orte,

Lucvrn ll6<»L, Mvntnff de» i. Juni

Staatsarchiv vucerl». Allgem. -Absch. Bd. 5^.

>Auch in den Landcsarchiven Schwyz und Oswalden. I

Boten - (nicht angegeben), Uri, Aiiunann Arnold, Schwhz, Ammann Dietrich (Zu der Halden».

»T. Da die Lutherischeu in Frankreich die de»» Eidgenossen gehörigen Pensionen daselbst in Beschlaggelegt haben, um den vom Könige zum Schirm seiner Person und zur Bestrafung der Ungehorsamenbei den Eidgenossen begehrten Aufbruch unmöglich zu machen, so will man sich nun berathen, ob mandem Könige dennoch die Knechte zuziehen lassen wolle oder nicht, Pier Orte erklären nun einmüthig,daß sie, weil die Beschirmung und Erhaltung dcS katholischen Glaubens betreffe, Willens seien, ihreKnechte ziehen zu lassen, Ammann Arnold von Uri hat nur Bollmacht anzuhöreil und zu referiereil,Dem Herrn von Coignet wird nun im Namen der V Orte geschrieben, die Truppen seien ihm erlaubtunter einigen Bedingungen, die man ihm bald eröffnen werde, S». Weil der Gubcrnator von Phon inEinem Schreiben nur vom Friedgeld, nicht aber von der Pension Erwähnung macht, wird er um Auf-schluß angegangen, ob er das Geld binnen acht Tagen nach Solothurn schiken werde, oder ob man esin des Königs Kosten abholen solle, e. Es wird ein Tag für die VU I katholischen Orte auf den 6, Juninach Lueern angesezt, «R. Weil die neugläubigen Glarner einen Anhänger ihrer Lehre zu ihrem Botenauf die ennetbirgische Iahrrcchnung erwählt, soll jedes Ort auf nächsten Tag darüber instruieren, wie mansich hiebei verhalten wolle, Au die altgläubigen Glarner wird geschrieben, sie sollen ihren BollmachtS-brief auf das Coneilium mit ihren Siegeln besiegeln; denn es werden ihre Siegel daselbst eben so vielGewicht haben, als wenn das Landessiegel daran hängen würde, ll. Die Boten von Lueern, Uri, Unter-walden und Zug bitten den Ammann Dietrich von Schwhz, seinen Obern dringend vorzustellen, daßlie die gegenwärtigen Zeitumstände wohl beherzigen, niemandem zum Krieg Anlaß geben und aufTagen ihre Gesandten neben Ammann Hässi von Glarns sizen lassen möchten, wie es die Boten dervier Orte auch thun; sie möchten auch den vier Orten zu lieb den Frenwler als Bogt im Gaster aufreitenlassen, weil ja derselbe sich katholisch nenne und weil ja Schwhz immerhin in Glaubenssachen im Gasterallein zu strafen das Recht habe; die vier Orte erwarten auf dem nächsten Tage entsprechende Antwortvon Schwhz, K. Es soll jeder Bote ganz geheim an seine Obern referieren, was über den Borschlag,an den Papst, an den Kaiser u, a, m, zu schreiben, verhandelt worden, Lueern glaubt, daß man gegen-wärtig an keinen Potentaten schreiben sollte; nur sollte man sich beim Gesandten in Rom erkundigen, wiees sich in Betreff der versprochenen 20,00V Kronen verhalte, k». Verzeichnis der Klöster, welche die ihnenauferlegten Taxen für Absendung der Gesandten auf das Coneilium nocb nicht bezahlt haben, li. Gemäß