Mai 1562,
Mutter, der die Regierung zustehe, wie Gefangene gehalten und vielleicht selbst nach der Krone gestrebthabe; diesen Gcwaltthätigkciten zu begegnen und den König wieder frei zu machen, seien sie genölhiget,thätig einzuschreiten, und bitten daher die IV evangelischen Städte um Rath, was noch weiter zu thunsei, — Die Boten der IV Städte verdanken diesen vertraulichen Bericht über die Zustände in Frankreich,drüken ihr Bedauern darüber aus und versichern, daß sie gern behülflich sein würden mitzuwirken, damitihre Religion und das Wort Gottes erhalten werde und sich verbreite; deshalb haben sie auch schonwiederholt bei den übrigen in der Vereinung befindlichen Orten angehalten, daß kein Aufbruch nachFrankreich ihnen zum Nachthcil bewilligt werde und daß dieselben in diese Händel sich nicht mischen möchten;den Erfolg dieser Bemühungen kenne man noch nicht, wolle übrigens dieses Begehren an die Obrigkeitenbringen, die als eifrige Anhänger der evangelischen Lehre gewiß thun werden, was zu Gottes Ehre undzum allgemeinen Wohlstand dienlich sei, I». Weil alle Vorstellungen an die übrigeil Orte, wie rühmliches wäre, bei Streitigkeiten zwischen Fürsten 'und ihren Unterthanen keiner Partei Hülfe zu senden undsich unparteiisch zu verhalten, bisher ohne Erfolg gewesen sind, so wird vorgeschlagen, durch Abordnungeiner Gesandtschaft nach Frankreich in Erfahrung zu bringen, welche Partei recht oder unrecht habe, obder junge König sammt seiner Mutter frei oder gefangen sei und welche Regierung, die des Prinzenvon Conds oder die des Herrn von Guise, die bessere wäre; ferner auch Glaruö zur Theilnahme ein-zuladen, weil ja auch der Kaiser, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog vonWürttemberg, der Landgraf von Hessen nnd andere mächtige Herren vorhaben, eine Gesandtschaft dahinabzuordneil, und weil auch der König von Frankreich vor Jahren in der Eidgenossenschaft vermittelthatte, Basel und Schaffhauscn sind damit einverstanden; Zürich und Bern aber ohne besondere Voll-machten, — Daher wird der Vorschlag in den Abschied genommen. Jede der drei andern Städte sollihre Antwort darüber beförderlich nach Zürich melden, und dieses dann, wenn alle einstimmig sind, einenTag »lach Aarau ausschreiben und auch GlaruS dazu einladen, Zürich soll inzwischen auf die Hoffnunghin, daß alle I V Städte dazu stimmen, dem Herzog von Württemberg melden, wie es sich mit dem Auf-bruch der acht Orte verhalte, daß diese von Unterhandlungen oder Abordnung einer Gesandtschaft nichtswissen wollen, daß aber die IV Städte sammt Glaruö dieses zu thun vorhaben und sich der Gesandt-schaft der Fürsten anschließen möchten, um desto sicherer dahin zu gelangen; eS soll ihn schließlich umBericht ansuchen, wann und wo die Gesandten zusammenkommen werden, und soll dann dessen Antwortauf dem Tag zu Aarau vorlegen, «. Zürich war vor einiger Zeit beaustragt worden, eine Antwort derkV Städte hinsichtlich des tridentinischen Conciliums zu entwerfeil und dieselbe den drei andern Städtenzur Einsicht zu übersenden. Nun entschuldigt cS sich, daß cS wegen der kurzen Zeit und wegen derMenge anderer Geschäfte diesem Auftrag noch nicht habe nachkommen können, verspricht aber, es nochvor nächster Jahrrechnung zu Baden zu thun, «I. Bern macht Anzug, wie es mit Bedauern sehenmüsse, daß die V katholischen Orte wider alles eidgenössische Herkommen GlaruS den Beisiz aufgemein-eidgenössischen Tagen streitig machen wollen, indem dieses zu nachtheiiigen Eonsequenzen für dieandern Orte führen müsse; es stellt die Frage, ob das alter eidgenössischer Brauch sei, daß man Bote»senden müsse, die allen Orten gefallen, und beantragt, daß man den V Orten ernstlich vorstelleil möchte,daß GlaruS solches durch nichts verschuldet habe, daher man es bei seinem Beisizrecht, bei allen Freiheitenund Rechten, die ihm an den gemeinen und besondern Herrschaften zugehören, bleibeil lassen und jchu'men müsse; daß man ihnen ferner vorstellen mochte, wie die Eidgenossenschaft ihren Anfang genommen