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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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207
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April I5K2

Gebet zu flehen; man habe ihn unverzüglich davon in Kenntniß sezen wollen, damit ihm wegen Aus-bleiben der gehofften Hülfe kein Unfall begegne, «. Die übrigen Aufträge an den Prinzen von Condssollen dem jungen von Erlach, der mit dem Brief an den Prinzen abgefertigt wird, mündlich erthciltwerden, damit, wenn der Brief aufgefangen würde, esden vier Städten nicht zum Schaden gereiche".Diese Aufträge bestehen darin, der Prinz möge eS nicht ausschlagen, wenn es ohne Nachtheil des gött-lichen Wortes und der wahren Religion zu gütlichen Unterhandlungen kommen sollte; die Sachen stehenmißlich, daher seien Behutsamkeit und Vorsicht zu empfehlen, «t. Am lezten Abschied zu Aarau wirdnichts abgeändert ; nur wird fcstgcsezt, daß jede Obrigkeit den Boten auf nächsten Tag zu Baden, damilmau vorsichtig mit Rath und That dem Schaden, der unversehens zustoßen möchte, wirksam begegnenkönne, umfassende Vollmachten ertheile, darüber das nöthige zu beschließen, «. Zürich wird überlassen,eine angemessene Antwort hinsichtlich des Coneiliums zu entwerfen und dieselbe den drei übrigen Städtenmitzutheilcn; eS soll darin auch angegeben werden, warum man das Coneilium nicht als ein allgemeinesanerkennen könne

Conferenz der V katholische» Orte,

Lucern. IAI»H, I.A. Mni (Freitag vor denn hl. Psingsttagl,

Staatsarci'iv Lucern, Allgene Absch, «d, 8^, ü«>0 undlAucb in de» Archisen SchwNz und Obwnlde»!,

Boten: (Nicht angegeben), Uri, Ammann Arnold, Unterwalden, Johannes Waser, Ritter,

Dieser Tag wurde in Folge einer Zuschrift von Schwyz v, 9, Mai ausgeschrieben. Nachdemnun die Boten von Schwhz die Erklärung abgegeben, daß sie glauben, ihre Obern werden ohne derbicr Orte Borwissen und ohne ganz triftige Gründe nichts gegen die ncugläubigen Glarner vornehmen,und nachdem sie erzählt hatten, was den katholischen Glarncrn und Schwyz schon begegnet sei und nochbegegnen möchte, wird von den vier andern Orten verabschiedet: 1) daß sich keines der V Orte weigernsolle, neben Ammann Häsn auf Tagsazungen zu sizcn; 2) daß Schwyz den Frcuwler als Vogt im Gastcranfressen lassen möchte, daß man aber, sobald man sich über ihn zu beklagen habe, strafend gegen ihneinschreiten solle; 3) daß kein Bote der V Orte neben dem lutherischen Boten von Glarus auf den cnnct-birgischcn Tagen sizen werde; 4> daß keines der V Orte ohne Wissen und Willen der andern OrteTätlichkeiten beginnen solle, damit sie nicht beschuldiget werden können, den Krieg angefangen und denErfolg des allgemeinen Coneiliums zu Trient vereitelt zu haben, I». Es wird vorgeschlagen, im Namender VIl katholischen Orte an die beiden Gesandten auf dem Coneilium zuschreiben, daß sie das Coneiliumdahin vermögen sollen, daß zuerst über die Hauptartikel in Glaubenssachen, besonders über die heiligenSacramente verhanoelt werde, indem dieses den VII Orten und der ganzen Christenheit zur Wohlfahrtgereichen würde,Auf dem Tag zu Solothurn soll darüber entschieden werden, v, Ammann Arnoldwird beauftragt, den Nuntius Bischof von Como freundlich zu bitten, daß er nicht mehr so ungeschikteLeute zu den pricsterlichcn Weihen empfehle und daß er den Bischof von Constanz, Cardinal von Emsdarum ansuche, auch in Eonstanz solches nicht zu gestatten, Ä. Da der Cardinal von Ems auf dem