April 1562,
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geworden, an die Vorgesezten des Coneiliums ein Dankschreiben erlassen, so sollen die Boten auf denTag zu Solothurn darüber instruiert werden, ob man dieses Dankschreiben im Namen der Vit Orteerlassen wolle, f. (S. u. Baden). K u, I». (S. u. Thurgau). i. (S. u. Baden).
Boten: Lueeru, Jost Pfhffer, alt-Schultheiß, tlri, Amandus von Niederhofen, alt-Landammann ;Hauptmann Jost Schmid, Schwhz. Dietrich In der Halden, alt-Landammann, Unterwalden, HeinrichWirz, alt-Laudvogt im Thurgau; Melchior Stulz, alt-Landammann, Zug, Auton Zur Lauben; Haupt-mann Heinrich Heinrich, B asel, Bonaventura „zum Brunnen" (von Brun); HanS Esilinger. Freiburg,Niklaus Gottrow, Sekelmeister, Solothurn, Urs Schwaller, Schultheiß; Urö Surh, alt-Schultheiß;Schaffhausen, Alexander Pcher, alt-Burgermeister, Appenzell, Othmar Kurz, alt-Ammann; Haupt-mann Bartholomäus Klam,
Die französischen Gesandten, von Coignet und von PaSquiöre, begehren laut schriftlich einge-gebenem Vortrage einen Aufbruch von 4000 Manu, damit der König seine rebellischen Uuterthanenwiederum zum Gehorsam bringen könne. Die VI! katholischen Orte sammt Appenzell erklären einstimmig,daß sie, wenn der König zuvor die zwei verfallenen Pensionen bezahle, dann ihm gebührend Antwortgeben werden, Basel und Schaffhausen haben hinsichtlich der Pensionen keine Instructionen, hätten aberVollmacht, sie in Empfang zu nehmen, wenn sie bezahlt würden; auch zur Bewilligung des begehrtenAufbruchs können sie gegenwärtig nicht stimmen, weil ja kein fremder Feind den König bedrohe; siefinden es für zwekmäßiger, wenn die Eidgenossen gemeinsam eine Gesandtschaft abordnen würden, umdie Anstände zwischen dem König und seinen Unterthanen zu vermitteln, Die französischen Gesandten,denen diese Erklärungen eröffnet worden, versichern, daß der König gegenwärtig nicht im Staude sei,beide Pensionen zu bezahlen, daß der König, seine Mutter, der König von Navarra und andere Fürstenbereits Anordnungen für Verwendung eines Thcils der königlichen Einkünfte an die Bezahlung derPensionen getroffen haben; sie widerlegen das Gerücht, als ob die Truppen in ganz andern Absichtenals zum Schuz des Königs und zur Erhaltung des Staates begehrt würden; wenn die Vlll Orte dar-auf bestehen, bemerken sie schließlich, daß beide Pensionen bezahlt werden, so halten sie es für eine ab-geschlagene Sache; die Boten nchgen dies; aber nochmals in den Abschied nehmen; inzwischen werden sieAntwort vom König einholen und dann am 17, Mai einen andern Tag abhalte», I». Auf die WarnungBerns, daß niemand bernerische Unterthanen anwerben oder wegführen möchte, wird der Vorschlag, Bernzu ersuchen, es möchte dafür sorgen, daß niemand seine Hcimath verläugne, damit nicht etwa unschuldige
Landgrafschaft ThurgauGrafschaft Baden
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheiten:
x, Art. 280. Kirchliches u, GlaubenSs. !». Art. 411, Stifte und Klöster,k, Art, IM. Kirchliches u, GlaubenSs, i Art. 87. Kriegssachen,
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Tagsaznng der mit Frankreich verbündeten Orte.Lolothurn I7<»2, Montag den 27. April
Staatsarchiv tincern. Allgem, Absch. Gr. 8^. Z1V.iÄnch i» den Archiven Zürich, Bern, Sckwyz, GlaruS und Solvthurn.i