März 1562.
t». Die Boten von Bern geben folgende Ursachen der Ausschreibung gegenwärtigen Tages an, weilnämlich die V und die Vll katholischen Orte wiederholt besondere Konferenzen abgehalten, ohne die vierevangelischen Städte dazu einzuladen, ferner weil der Glarnerhandel immer noch nicht berichtiget iei,endlich wegen des ConcilinmS und verschiedener Bern zugekommener Warnungen. Sie eröffnen dannweiter, daß Bern nichts anderes anstrebe, als Friede, Ruhe und Einigkeit in der Eidgenossenschaft zuerhalten, den geschworncn Bünden, dem Landfrieden und allen eidgenössischen Pflichten treu und redlichnachzukommen; es sei aber die Lage der Dinge dermalen so beschaffen, daß die Nothwendigkeit erfordere,sich zu unterreden, ob und wie man bei den Bünde» und bei den eidgenössischen Pflichten bleiben undselbe einander halten solle und möge; besonders sei es der Glarnerhandel, den man mit großer Mühe zueinem „rechtlichen Anlaß" gebracht habe, dessen endliche Erledigung aber immer noch nicht erfolgt sei, weilauf der einen Seite allerlei berathschlagt und angezettelt werde, in Folge dessen kaum an eine rechtlicheEntscheidung zu denken sei, besonders auch weil das Coneilinm und andere Umtriebe nur Unruhen undUnfriede stifteil, wie man durch vielfältige .Kundschaften beweisen könne und wie selbst der König vonFrankreich erfahren babe; ohne Zweifel trachten die Katholischen dahin, mit ihrem Anhang unversehensaufzubrechen und die Evangelischen anzufechten, die doch gerne friedfertig und ruhig bei Recht undBilligkeit bleiben möchten; daß so etwas im Hintergrund steke, sei daraus zu entnehmen, daß der Glarner-handel zum großen Nachtheil der Freiheiten der evangelischen Glarner stetsfort hinausgeschoben werde,bis die Gegenpartei sich vollkommen hergestellt habe; aus allen diesen Gründen habe es Bern für un-vermeidlich nöthig erachtet, sich mit den drei Städten insgeheim zu besprechen, wie man, wenn der Feinddes Friedens es zum Krieg bringen sollte, wenn alles Fricdhalten und Rechtbieten umsonst wäre, wenndie vier Städte angegriffen/ oder die Mehrheit zu Glarus wider das „veranlassete Recht" bedrängt werdensollten, alsdann in diesem Handel sich benehmen und zuvor die katholischen Orte an ihre Bündeund Pflichten erinnern und ermahnen wolle, gegen Glarus nichts anzufangen, eingedenk der Pflichten,die jedes Ort gegen den rechtöbegehrenden schuldig sei; denn sobald es zur That gekommen, wäre es fürdie evangelischen Städte zu spät, sich nach Rath und Rettung umzusehen; daher bitte Bern, man möchtedie Dinge etwas näher und schärfer als bisher inS Auge fassen, und die Jnstrnetioneu darüber eröffnen;wenn aber die drei Städte nicht mit genügenden Vollmachten versehen wären, darauf einzutreten, sondernnur Auftrag hätten anzuhören, was Bern vorbringen werde, so begehre Bern, daß sie das vorgebrachtein den Abschied nehmen und etwa zwei Tage vor dem auf den 5. April nach Einsiedeln angesezten Tagin Zürich sich einfinden, um daselbst über obbenannte Sachen, zwar etwas geheimer als bisher, sich Gbesprechen und zu verständigen. — Die Boten der drei andern Städte erwiedern, daß sie allerdings nichtmit den nötbigen Instructionen versehen seien, weil sie nicht gewußt haben, was Bern vorbringen werde,daß sie jedoch bereit seien, zu allem mitzuwirken, was der Eidgenossenschaft nüzlich, nnd zur Erhaltungvon Friede, Ruhe nnd Einigkeit geeignet wäre; den Vorschlag betreffend, daß die nach Einsiedeln abge-ordnete» Boten der vier Städte sich zu Zürich über diese Dinge berathen möchten, so halten sie diesesnicht für nöthig, weil der Glarnerhandel „zum Rechten veranlasset" nnd daher ibrer Ansicht nach keine be-sondere Gefahr zu besorgen sei; sie halten eS vielmehr für rathsamer abzuwarten, was sich zu Einsiedel»weiter zutragen werde, und den Rechtöbotcn umfassende Vollmachten dahin mitzugeben, sowohl an dieStelle des Sekelmcister Tscbudi von GlaruS, wenn derselbe wegen Krankheit nicht erscheinen sollte, einenandern Zusäzer zu ernennen, als andern Zufällen, z. B wenn die „Zugesazten" in ihren llrtheilen zcr