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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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Februar !562

Plar ich, 314 und 316,, Zug wird eine Abschrift davon mitgetheill mit dem Begehren, seine Antwortdarüber unverzüglich nach Lucern zn schreiben. It.. Das projectiertc Schreiben an die Zusäzer und andie altgläubigen Glarncr wird von den V Orten genehmigt; nur wird das Wortfalschlich" intruglich"umgeändert und der AusdrukHudler" ganz weggelassen. Auf höhere Genehmigung hin wird den vierZusäzcru ein Tag nach Einsiedeln auf den 5, April angesezt; sollte ein Ort etwas anderes wünschen,soll eS darüber an Uri berichten, I. Die VII Orte geben ihrem Gesandten auf das Coneilium zu Trienteine Instruction; es wird ihm dabei anbefohlen, nichts anderes zu thun und in nichts einzuwilligen,als wozu er Vollmacht habe, und stets über alles zu berichten, was ihm begegne, »»». Auf BegehrendeS Abts von Einsiedeln wird ihm ein Abschied ertheilt, daß die V Orte an die geistlichen Prälaten ge-schrieben haben, unter sich einen Gesandten auf das Coneilium zu ernennen, daß dann der Abt vonEinsiedeln dazu erwählt und ihm der Auftrag gegeben worden sei, gemäß der Instruction, die ihm dieGeistlichen gegeben, zu handeln, i>. Das Gesuch des Ritters Melchior Lussi von Uuterwaldcn um Ent-lassung als Gesandter auf das Coneilium von Trieut, wozu er nicht die nöthigeu Kenntnisse besize,wird nicht angenommen ; vielmehr wird ihm mit der Zusicherung, daß man volles Vertrauen auf ihn seze,befohlen, sich reisefertig zu machen, «». Die Gesandten von Freiburg und Solothuru wünschen, daßman in ihren Abschied stelle, daß die V Orte den Sekelmeister zum Brunneu von Uri als Gesandtennach Rom schiken wollen, und daß mau ihnen auch eine Abschrift des Credeuzbricfcs au den Papst mit-theile; denn ihre Ober» werden sich vielleicht auch dabei bctheiligen, Es wird ihnen entsprochen,Sie begehre» ferner eine Abschrift des Abschlagbriefs der ueugläubigen Glarner, sowie der Gegenantwortder V Orte, Wegen des Umfangs dieser Schreiben kann ihnen gegenwärtig nicht entsprochen werden;es wird ihnen jedoch deren Nachsendung zugesicbert mit der Meldung, daß der Tag für die Rechtsprecherauf den 5. April nach Einsiedel» augcsezt sei, p. Auf Begehreu des päpstlichen Nuntius wird Schuttheiß Schwaller von Solothuru beauftragt, bei seinen Obern auszuwirken, daß Solothuru sich nicht vonden secbs andern Orten hinsichtlich der Abordnung von geistlichen und weltlichen Abgeordneten auf dasConeilium von Trient absondere und daß cS so bald möglich seinen Entschluß darüber nach Lueern melde,q. Schwhz verwendet sich bei Lucern für Balthasar Whß von Küßnacht, der vor einigen Iahren denSebastian Lütinger getödtet bat und sich nun noch mit Jakob Zingg von Meggen vertrage» möchte,Beide werden auf den 27, Februar nach Lucern citiert.

i> u. >, au« den, Schwnzererrmplai,

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaft«angelee>enhe>ten:

Landgrafschaft Thurgau Art, 317, Stifte »nd tklöster,

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Consereuz der vier Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhause».

Aaran. I 5<»2, 2's. Mar;

St.,.,tS»r.t>iv -i'iricti. Atsch. «», Air, >2Z, toi, 2> >. Staatsarchiv «er», Vvangel. Abs», ä- !»!>,

Boten- Zürich, Bernhard von Cbam, Bürgermeister, Bern, Niklaus von Dießbach; Niklausvon Grafcnried, Sekelmeister, Basel, Hans Echinger, des Raths; Heinrich Falkner, Stadtschreiber,Schaffh a usen, Alerander Pever, Bürgermeister; Dietegen von Wildeuberg, genannt Riugk, Burgermeister