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Februar 1562.
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Konferenz der VII katholischen Orte.
Lncern. II». Februar (Donstag vor lienuniscei-v).
^raatsarclnv Iluccrn. Allgein. Absch Vd. kl^. 303. LattdcSarclriv iTNrwyz.
I'Auch in den Archiven Nidwalden, Freidurg und Solothurn.!
Boten l (Nicht angegeben». Zug. Statthalter Schell. Freidurg. Petermauu von Elerh. Solo-tburn. Schultheiß Schwaller.
»T. Solethuru hatte berichtet, daß der Herzog von hongncville und seilte Mutter denen zu Handeron,dem Landfrieden zuwider, eiueu littherischeit Prediger haben ausdringen wollen, daß zu Neuenbürg dievon Handeron beschimpft, >a einige sogar in's Gefängnis! geworfen worden und daß deren Sicherheithöchlich bedroht sei Nach allseitiger Verathung wird daher an die Herzogin geschrieben, sie möge bedenken,unter welchen Bedingungen ihr die Grafschaft Neuenbürg wieder zuriikgestellt worden, und daß die vonHanderon im Landfrieden inbegriffen seien; sollte sie etwas verfugen, was dem von Solothurn darge-schlagencn Recht entgegen wäre, so wurde man es nicht dulden. Nu die Regierung zu Neueilburg wirdgeschrieben, sie möge, weil sie in diesem Handel nicht für unparteiisch könne gehalten werden, die Sachebis auf weitem Bericht ruhen lassen und kein Urtheil fällen. Solothurn endlich wird anheim gestellt,einen gemcin-eidgenössischen Tag auszuschreiben. I». Die Anzeige des Petermann von Clerh von Frei-bürg, daß die Herzogin von hongncville das dem Spital zu Grandson vor einigen Fahren übergebeneEinkommen der Kartbanse la hanee sich aneignen wolle, wird in den Abscbied genommen. «. Der Königvon Frankreieb wird an Bezahlung der zwei ausstehenden Pensionen, gemeine und besondere, erinnert.<2l». Februar» «I. Bern hat die schriftliche Anzeige gemacht, daß niemand bei Berlurst von Leib undGut seine Angehörigen in fremde Dienste führen möchte. Jedes Ort soll sich daher darüber berathen,was man auf nächstem Tag Bern darüber antworten wolle, v. Der Porschlag, daß die VII Orte eineVerordnung über die DiSciplin der Priester erlassen möchten, wird in den Abschied genommen. Daman vernommen hat, daß der Herzog von hongncville das Burgrecht mit Bern erneuert, *) dagegenüber Erneuerung des Erbburgrechts mit den drei Städten Lneern, Freibnrg und Solothurn noch keinBegehren gestellt habe, so will man auf nächstem Tag sich berathen, wie man sich dabei verhalten wolle.K. (S. u. Thnrgau). I». ES wird beschlossen, daß der geistliche und der weltliche Abgeordnete der VIIkatholischen Orte am 4 März auf das Coneilium zu Trient abreisen sollen. Dabei verwahrt sich Lucernnochmals gegen fernere Besteuerung seiner Stifte und Klöster, die ein für allemal 5ll Gld. an die Kostenbeisteuern werden, i. Die vier Orte Lneern, llri, Schwhz und Unterwaldcn, die den Sekelmeister zumBrunnen einstimmig als Gesandten nacb Rom ernannt haben, bitten den Statthalter Schell, seine Obernernstlich zn erinnern, sich von den vier Orten nicht zu sondern, sondern auch beizustimmen. Der Ent-wurf der Jnstrnetion für den Gesandten nach Rom wird genehmigt; daneben wird ihm als geheimeInstruction mitgegeben, nichts zu tbun als wozu er aiisdrnklichen Befehl von den V Orten habe. (Ereditivder v Orte ll. ll. 2l). Febr. an Papst PinS I V. und Jnstrnetion für den Gesandten. Im Lueerner Epem-
> Eriikiirrtrg Bur.,rcchl yvischrn t>'m Hcrloq vvn iwn nn'villc »nd t>cr Stadt Bern. >1. il. 2. Januar >äb2. Staatsarchiv
Vucrrn: Nrnrnbnr.,rras«en.