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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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April 15V1

hat bei seinem Ableben einige Güter hinterlassen, welche beben der Stift Consta»; und des KlostersSt Gallen sind, Hans Rudolf Bogt zn Sommerau beansprucht dieselben als Knnkellehcn, LudwigRhff aber als Mannlchcn; deftwegen hat der Bischof von Eonstanz einen RccbtStag »ach Konstanz aufden 18, Mai angesczt, - Weil nun aber die Guter in der Landgrafschaft Tbnrga» liegen, so wird an de»Landvogt daselbst geschrieben, er solle sich über den RechtSgang in solchen Fällen genau erkundigen unddarüber auf die Lahrrechnung zu Baden berichten, I»l>». HS. u. Rheinthal). Auf die neuerliche Re-klamation der Kaufleute, denen einige Fässer mit Salz durch Fahrlässigkeit derFehren" von Schaffhausenbei Rheinau zu Grunde gegangen sind, nnd nach Anhörung der Berantwortung Schaffhauscns wirdlezteres nochmals ersucht, dafür zu sorgen, daß sich die Parteien über die Entschädigung verständigen!das Begehren hinsichtlich der von den Fehren zu leistenden Bürgschaft will man fallen lassen; man er-wartet aber, daß Schaffhause» nur kundige Männer beim Fahr anstelle, «I«I. (S, u, Lauis). « Diekaiserlichen Gesandten melden, daß der Kaiser die ans leztem Tage getroffene Verabredung hinsichtlichdes Zolls in den österreichischen Ländern angenommen habe, daß die Briefe in der kaiserlichen Canzleibereits ausgefertigt nnd besiegelt werden nnd daß nun der Kaiser wünsche, daß die Eidgenossen dieselbe»auch ihrerseits besiegeln, ferner daß Basel sich erkläre, ob es diesem Bertrag auch beitreten wolle odernicht. Die Eidgenosse» tragen Bedenken, dieses zn thnn, weit an den österreichischen Zollstätten bereitseine für sie nachtheiiige Auslegung des Ausdrnksverschlissen" angewendet werde, und wünschen nebsteinigen Abänderungen, daß der AnSdrukverbraucht und verschlissen" so zu verstehen sei, daß alles,was in der Eidgenossenschaft verbraucht, verkauft oder verschlissen werde, an de» kaiserlichen Zollstättcnzollfrei passiren könne, Basel erklärt, daß es jenem Vertrag nicht beitreten könne, daß es aber, wenndie vorgeschlagenen Abänderungen vom Kaiser angenommen würden, sieh weiter darüber berathen wolle,Wied allseitig nochmals in den Abschied genommen, II. Vor den VIl katholischen Orten wird an-geregt, daß die Priester sich öffentlich mit Weibsbildern zeigen, früh und spät in den Wirthshäusernspielen und zechen, ihre Gebete und Verpflichtungen nachlässig verrichten nnd von einer Pfründe auf dieandere ziehen, - Dieses wird in den Abschied genommen, damit jede Obrigkeit zu Aufrechthaltnng derchristlichen Ordnung Maßregeln dagegen treffe nnd besonders dafür sorge, daß kein Priester mehr an-genommen werde, der nicht über seine Aufführung nnd über die Ursache, warum er den Ort, wo erzulezt gewesen, verlassen habe, eine Bescheinigung beibringt, KK. Um die Verbreitung verführerischerlutherischer Bücher zn verhüten, wird vorgeschlagen, daß in jedem der VU katholischen Orte verständigeMänner bezeichnet werden sollen, welche bei Ankunft eines Bücherverkäufers dessen Bücher untersuche»und ihn bestrafen sollen, wenn etwas dem katholischcir Glauben nachtheiligcS gefunden würde, Iii». Diesechs Orte Lueern, Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug und Solothnrn stellen die freundliche Bitte undErmahnung an Freiburg, dem Herzog von Savohen freundlich entgegen zu kommen, weil derselbe mit ihnenin besonderer Freundschaft stehe nnd zn Beschirmung des katholischen Glanbens sich so eifrig zeige-II. Eine von Ritter Roll überbrachte Zuschrift des Bischofs von Terraeina an die V katholischen Orte,worin er seine Bemühungen beim König von Spanien meldet nnd seine fernern Dienste zusichert, wirdin den Abschied genommen, »m sich zu berathen, was man ihm darauf antworten wolle, I^I< Die Ein^frage des Ritter Roll, ob er dem Herzog von Sessa bei seiner Znrükkuiift ans Spanien nach Mahlanddanken und ihn nm Mittheilnng der Antwort des Königs von Spanien angehen solle, wird in denAbichied genommen, II. Wegen Amman» Hässi von Glarus wurde dienmal ans triftigen Gründen