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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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April lötil

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Basel, Freiburg. Schaffbausen u, a, m,, welche ihm zur Zeit große Sunimeu vorgesteckt hahcu, nichtbis Ende Juni abrechneu sollte, wird ein NecbtStag nach Peterlingen auf den 27, Juli angcsezt, «. Dadie Zusäzer des Königs von Frankreich auf dem Rechtstag zu Petertingen nicht erschienen waren, hattendieZugesazten" tind Richter der Eidgenossen über die Anforderung derer von Luceru, welche dem verstorbenen Könige Heinrich lnl)M> Krön, ans Zins angeliehen, ihr Urtbcil gesprochen (Schiedspruch dereidgenössischen Schiedrichter ,1. >1, 24, Januar l5Kt. Absch. im StaatSarch, Lucern. 8. k«l. 14), Da nun derKönig noch keine Antwort gegeben hat, ob er jenen Bertrag annehmen werde, da ferner die Gläubiger aufBezahlung dringen, und Herr von Coignet sich nicht weiter einlassen will, als fünf vom Hundert alsZins und drei vom Hundert als königliches Geschenk zuzusichern, so wird an den König abermals ge-schrieben, er möchte den gütlichen Bertrag annehmeu, seinem Gesandten und den Spruchleuten dieangemessene» Bollmachten geben und seinen Entschluß bald möglichst mittheilen, indem man sonst denAnsprechet» auf ibr Begehren auf andere Weile behülflich sein müßte. Zur Berathuug weiterer Maß-regeln auf den Fall, daß der König nicht entsprechen sollte, wird der Handel in den Abschied genommen,v. Der savohische Gesandte begehrt von Zürich, Glarus, Basel, Schaffhansen und Appenzell Antwortin Betreff des vorgeschlagenen Bündnisses, Die vier erster» Orte erklären sich nun dahin, daß sie, so-bald der Herzog sich mit Bern und Freiburg gütlich werde verlragen haben, gebührend Autwort gebenwerden ; Appenzell aber will die Sache noch an die künftige LaudSgemeinde bringen, Bv. Dem savohischeuGesandten wird eröffnet, daß der in Savohen errichtete neue Zoll allen Orten, den verbündeten undnicht verbündeten, großen Schaden bringe, indem dieses Jahr altein der Zoll zu Baden bei 4(10 Gld,Abbruch erlitten habe; er möchte beim Herzog darum anhalten, daß er die Eidgenossen bei ihrem altenHerkommen belasse, oder daß er wenigstens bis zur Zeit einer Berständigung von den Kaufleuten nurVersicherungen annehme und sie dann mit ihren Waaren weiter fahren lasse. Er verspricht seine Mit-wirkung, x. In Betreff der Heiden, Zigeuner, Landstreicher, Bettler, Kräzeutrager u, dgl, beläßt manes beim früher» Beschluß, um dieser lästigen Leute los zu werden, z. Die Vll katholischen Orte machendie Anzeige, daß sie gemäß des lezten Abschieds alles Schimpfen und Lästern streng verboten, daß sienun aber vernommen haben, daß abermals Schmähschriften gedrukt worden, eine zu Bern und eineandere zu Zürich, in welch' lezterer das abzuhaltende Concilium hart angegriffen werde. Darauf er-widert der Burgermeister von Zürich: Es möchte sein, daß solche Bücher zu Zürich durch fremde Hau-nerer verkauft worden seien : das Büchlein über das Concilium habe Meister Heinrich Bullinger auf viel-seitigen Wunich verfertigt; es werde sich aber gewiß nichts beleidigendes darin finden. Ebenso gebenBein und Basel die Versicherung, daß sie ihre Druker streng beaufsichtigen und Fchlbare ohne Nachsichtbefilasen, 5 Der französische Gesandte von Eoiguet meldet, daß der König dem Gubernator zu Lyonlolche Weitungen crtbeill babe, daß sich niemand mehr in Betreff der Pässe zu beklagen haben werde,daß abci der König begehre, man möchte den Kauflcnten anbefehlen, keinen Mißbrauch zu üben. Daraufbemerkt .unsier Lconbcnd Keller von St, Galleu, daß des Königs Gesandten schon wiederholt versprochenhaben, dafür zu lvrgen, daß den Kaufleuten die Geldsumme, welche sie aus Lyon mit fortnehmen, nichtmehr in die Paste gestellt werde, daß aber dieses nicht gehalten werde, indem jüngst seinem Sohne beinahe großes Unglük dort begegnet wäre, Daher wird an den König geschrieben, er möchte die Kanf-leute bei ihren Freiheiten bleiben lassen, keine Neuerungen vornehmen und auf nächstem Tag darüberantworten. Auch wird der Handel in den Abschied genommen Dietrich Rhff, genannt Welter