April li)l!1
Uneinigkeit allfällig entstehende Folgen gcril verhüten und habt daher einen Commissarius auf diesenTag abgeordnet, um sie zur Eintracht nnd zur Vereinbarung zu ermahnen; obschon übrigens sehr zuwünschen wäre, daß sie. wie durch ihre Bünde verbunden, so auch hinsichtlich der Religion einig wären,so bitte er, da dieses gegenwärtig nn» einmal nicht sein tonne, daß sie wenigstens christliche Geduld miteinander tragen, bis man in der ganzen Christenheil zur Einigkeit der Religion gelangt sei; das sei seinstetes Bestreben und er wünsche, daß auch die Eidgenossen, als nicht die geringsten Glieder der Christen-heit, das ihrige dazu beitragen möchten, deswegen biete er ihnen seine Vermittlung an, — Dem Kaiserwird seine gnädige Gesinnung verdankt mit dem Bemerken, daß eS den Schiedorten gelingen werde,die Parteien entweder aus gütlichem oder rechtlichem Wege zu vereinbaren und Tätlichkeiten zu ver-hüten, I. Ebenso meldet der französische Gesandte von Coignet, daß, da kein Fürst ans der ganzenWelt sei, der gemeiner Eidgenossenschaft Ruhe, Wohlfahrt nnd Anlehen lieber sehe, als der König, diesersowohl als die Königin Mutter und einige Fürsten ihm ausgetragen haben, die Eidgenossenschaft zu bitten,ihre Anstände friedlich beizulegen und in bisheriger Freundschaft gegen einander zu leben, — Wird vcrdankt, x. (S. u. Badens I». Der Abt von St. Gallen läßt durch den Reichsvogt zu Whl die An-zeige machen, daß auch ihm, wie dem Abt von Kreuzlingen, ein ReichSmandat zu einer Beisteuer wegendes Vordringens des Moseowiters vom Kaiser zugekommen sei und daß er um Weisung über sein Ver-halten bitte, — Die IV Schirmorte nehmen es in den Abschied, I. Zürich meldet, daß beim Kauf vonVieh der Kaufpreis auf die bestimmte Zeir oft nicht bezahlt werden könne und daß dann große Koste»gemacht und sogar Zinsen auf die Hauptsumme geschlagen werden ; es habe daher verordnet, daß beieiner Strafe von 5 Pfd. weder Koste» versprochen, noch irgend ein Zins zur Schuld gerechnet werdendürfe und daß es in Zukunft nur über die Hauptsumme das Recht gestatten werde; die eigentlichenMezger sollen indeß durch diese Verordnung nicht geschirmt werden; es mache nun diese Anzeige, damitjedes Ort seine Angehörigen vor Schaden warne, Ii,. Die Gesandten der sieben Schiedorte samnitdenen des Abts nnd der Stadt St, Gallen, der lll Bünde, der Städte Mühlhansen und Rotwhl wünschenAntwort von den V katholischen Orten und Glarns, ob sie die aus lcztcm Tage gestellten „Mittel" annehmen wollen oder nicht. Darauf legen die V Orte eine schriftliche Antwort ein auf de» Vortrag, welche» die Neugläubigen von GlaruS auf leztem Tage gehalten haben, nnd bemerke» in derselben, daß sie denSchiedorten ihre Bemühungen herzlich verdanken, daß sie aber den gemachten Vorschlag nicht annehmenkönnen, weil er mit den Zusagen von GlaruS nicht übereinstimme, und daß sie bei dem lezthin gestelltenRechtsbor verbleiben. Die Gesandten der neugläubigen Glarner antworten ebenfalls schriftlich über dievon den t Orten auf leztem Tage eingebenen Artikel, Nach Anhörung der Reden und Antworten,der Repliken und Dupliken beider Parteien stellen die Schicdorte an die V Orte das Gesuch um AuCzuug der Malstätte, da die Glarner das dargeschlagene Recht angenommen haben, ferner das Gesuchum einsweiligcs friedfertiges Verhalten und um Bestrafung aller jener, welRe etwa Unruhe anstiftenmöchte» Aull' an die von Glarns „beider Religionen" wird geschrieben, sie möchten friedlich und brüderlichmit einander leben, wie es guten Freunden und standslenten zukomme, möchten einander weder mitWorteil noch Werke» beleidigen und die dawider Handelnden unnachsichtlich bestrafen, lind weil nunbeide Parteien das Recht angenommen haben, so hält man es nicht mehr für nothwendig, daß die Botender zugewandten Schiedorte auf künftiger Jahrrcchnnng sich einfinden; im Nothfall jedoch werden sie vonZürich Bericht erhalten, I. sS. u. Luggarus). Gesandte des Bischofs von Consta»; eröffnen: Auf