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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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April i!)6I

moister; Dietegen von Wildcnborg, genannt Rings, alt-Burgorincistcr, Appenzell, Joachim Meggeli,Landammann,

Abt von St, (hallen, Sebastian tili, Reichsvogt zu Will, Stadt St, Gallen, st, LeonhardKeller; Hans Wetter, beide des Raths, Grane Bund, Christian von Sar, Landrichter, GotrcS-hausbnnd. Ambrosius Marti, Burgerincistcr zu Chur; Acht Gerichte, Paul Buol ab Davos,Landaminann; Mühlhausen, Michael Tüffer, Burgermeister, Rot-whl, Konrad Hättinger, Bürger-meister! Hans Rott; Wilhelm Arnibruster, beide des Raths,

». Aits den stnstructioneil bezüglich der projezierten Münzordnung crgiebl sich, daß man sich überein gleichförmiges Korn nicht vereinbaren tonne, indem Bern, Freibnrg und Solothurn bei ihrer Münz-ordnung, Basel bei der Rappen-Münze und Schaffhausen beim Rcichsschlag verbleiben moste», Jndeßverständiget man sich dahin, daß jedes Ort so »nutzen soll, daß es der Eidgenossenschaft nicht zur Un-ehre gereiche, und daß man die Stempel und den Silberkauf nicht an Privaten verleihe, die nur ihrenPortheil und Gewinn suchen, Die lothringischen Kraghälsler-Dikpfenninge werden verrufen, weil dieMark derselbe» nur 12 Loth statt lll Loth l Quint, Silber enthält, I». (S, u. Lauis). Hans Werner von Reilnan, Gesandter des Cardinats von Cms und Bischofs zu Kasan, überbringt von demselbenein Schreiben folgenden Inhalts: Nachdem die Eidgenossen ab voriger Tagleistung zu Baden auf An-suchen des Bischofs von Constanz an den Papst und den Kaiser umAbstellung" der begehrten Coadjutorei und um Belassung des Domeapitels bei seinen Freiheiten geschrieben haben, so könne der Cardinalnichts anderes daraus entnehmen, als daß man glaube, er dränge sich unbefugt in die Angelegenheitendes Bisthums ein! daher müsse er sich darüber verantwortcn; der neue Papst habe nämlich auf Ansuchendes Domeapitels der Stift Constanz deren Freiheiten bestätigt; die Mehrheit dieses Capitels aber habeihm, dem Cardinal, die bestimmte Versicherung gegegen, daß sie geneigt wäre, wenn auch der Bischof dazustimmen würde, ihn zum Coadjutor und künftigen Bischof zu Constanz zu befördern; aus diesem Grundehabe er sich um die Coadjutorei beworben; er wünsche nun aber, daß auch die Eidgenossen ihre Einwilligung dazu geben und sich dafür beim Papst und Kaiser verwenden, Das Gesuch wird in den Abschiedgenommen, «>. Der Abt von Kreuzlingcn laßt vorbringen, es habe der Kaiser ihm ein Mandat zuge-schikt, daß dergroße Fürst ans der Moskau" in Livland eingefallen sei H und großen Schaden angerich-tet habe, ferner daß derselbe, wenn er noch die Städte Riga und Reval erobert, freie Schifffahrt nach Deutschland bekommen und die an die See stoßenden Stände bedrohen würde, daß daher die Reichsstände ZUden frühern llXlMl Gulden noch 200,(Ml zu erheben bewilligt haben, um diesem grausamen Feinde W>verstand leiste» zu können; da nun der Kaiser auch ihn um die betreffende Rata angegangen habe,bitte er um Rath, wie er sich dabei zu verhalten habe. Wird in de» Abschied genommen, mit demdeuten, daß er inzwischen auf das Mandat keine Antwort geben solle, «. Bor den Boten aller Xl>>und der Zugewandten Orte eröffnet ein Abgeordneter des Kaisers: Der Kaiser habe vernommen, daßeiicige Orte wegen der Religion und wegen einiger Verträge uneinig geworden seien; da er aber nicht »wden Frieden erhalten möchte, sondern noch den Eidgenossen besonders zugethan sei. so möchte er ans dieffi

B Schreiben des Kaisers Johannes Basti!? der Russen an den deutsche» Kaiser Ferdinand, als Antwort auf dessenWendung für die Schlünder, und als Rechtfertigung seines Kriegs gegen selbe, <i,<> Moskau S-> 7NKdi, 2s Februar: im 27,seine, Regierung, Staatsarch. Luccrn, Allgeiu, Absch, 8. fol, 2Nt>,