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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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163
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Januar 1561,

zustellen und freundlich bitten, daß sie es Ehrenhalber ihnen nicht abschlagen können, ihn noch einmalan ihre Obern zn bringen; er erwarte davon günstigen Erfolg, Daher wird nun beiden Parteien er-öffnet: Es sei von gutgesinnten Personen, die der Eidgenossen Nuzen und Ehre gern sähen, ein an-nehmbarer Vorschlag eingereicht worden, den man in den 'Abschied zu nehmen bitte, damit das Rechtvermieden werden möchte; es möchten beide Parteien nicht zu sehr an unbedeutenden Punkten hangenund bedenken, daß der Fehler auf beiden Seiten sei, bei den V Orten, weil sie die Sache zu lange habenersitzen" lassen, bei den Glarnern, weil es ihnen wohl angestanden hätte, das zu halten, worüber sieBrief und Siegel gegeben haben. Die Boten der V Orte wiederholen ihre Erklärung, daß sie weitereVorschläge anzunehmen keine Vollmacht haben, daß sie aber, was man ihnen in ihren Abschied lege,treulich an ihre Obern bringen werden, (Der V Orte Antwort aus der tuther, Glarnerlange unbegründeteSchrift" ll, «I. 21, Januar, Staatsarchiv Lueern: Glarnerakten.) Es wird schließlich für diesen Handelein anderer Tag nach Baden auf den IT April angesezt, i. Der Burgermeister von Zürich macht dieAnzeige, daß einer im Wirthshauö zu Schübclbach gehört habe, wie der Priesterschreckliche Dinge"geprcdiget habe, nämlich wie es so übel gehen werde, denn Zürich habe ein Faß mit Strikt« nach Glarusgeschikt, womit die Altgläubigen zu Glarus alle gehängt werden sollten; er melde dieses in guter Ab-sicht, um zn sehen, ob man solchen unruhigen Leuten ihreMäuler verbinden" könne, LaudammannSchorno meldet: Es habe einer im Wirthshaus zu Lachen öffentlich geredet, der Landammanu Schornohabe dem Bürgermeister von Cham öffentlich sagen dürfen,wenn das nicht helfe, müsse man den altenSträhl, womit ihnen vormals gestrählt worden, wieder hervorsnchen"; er wünsche nun vom Burger-meister zu vernehmen, ob er solcher Auödrüke sich bedient habe, damit Ammanu In der Halden ihn beiseiner Obrigkeit entschuldigen könne, Bürgermeister von Eham versichert, daß Landammann Schorno sichstets nur anständig gegen ihn geäußert habe, Landammanu In der Halden bemerkt darauf, daß seineObrigkeit auf jenes Gerücht hin eine strenge Untersuchung angestellt habe und den Ammann Schorno, wennes sich als wahr erfunden hätte und wenn er auch noch so hoch im Amt stehe, gewiß gebührend bestrafthätte, t. Pannerherr Waser stellt den Antrag an die V katholischen Orte, daß man, da das Zutrinkenund Gotteslästern überall und besonders auch iu den V Orten überhand genommen habe, solches allent-halben bei der höchsten Strafe verbiete, um die Strafe Gottes abzuwenden, Der Vorschlag wird inden Abschied genommen. ,i. (S. u. Lauis.) V. (S. u. Vier ennctbirg. Vogteien überh.) sS. u. FreieAemter.) x. Die V katholischen Orte wünschen von Bern die Namen jener ihrer Unruhestifter zu ver-nehmen, auf welche es auf dem lczten Tag hingedeutet habe, damit sie dieselben bestrafen können, DieBoten von Bern nehmen das Begehren in den Abschied, Zugleich wird der Wunsch ausgesprochen, daßjedes Ort solche Leute, die durch ihre Scheltungen nur Zwietracht und Empörung anrichten, unnach-sickcklich bestrafe, sS. ». Luggarus.) sS. u. Lauis.) »l». Der Pfalzgraf bei Rhein antwortet aufdie leztes Jahr an ihn erlassene Zuschrift, daß er in Folge genauer Untersuchung gefunden habe, daßdie eidgenössischen Kaufleute auf den gewöhnlichen Geleitsstraßen ungehindert passieren können, daß sieaber, wenn sie nach Bezahlung des GcleitSgelds zu Oggersheim andere Straßen, die er nicht zuver-glciteu" Pflege, einschlagen, es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn ihnen etwas begegne, I»I». WernerWölfli und HieronimuS Jselin von Basel, Hans Peher und Rudolf Huber von Schaffhausen, JunkerHanS Leonhard Mundprat von Spiegclberg und Ludwig Webrli von Frauenfeld machen in ihrem undihrer Mithatten Namen die Anzeige, daß sie vor einigen Jahren dem Könige von Frankreich in seiner