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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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tll 'Z Januar 156 t

der Landschaft Wallis und der Städte Mühlhausen und Rotwhl wünschen von den V kathol, Ortenihre Antwort über die lezthin vorgeschlagenen Mittel Diese legen nun ihre schriftlich abgefaßte Ant-wort vor und bemerken, daß ihre Obern dabei verbleibeil und daß sie mehr gethan zu haben glauben,als sie zu thun schuldig wäre», daß ihre Obern ihnen übrigens den Auftrag gegeben, den Schiedor-ten für ihre auf diese Sache verwendeten Mühe und Kosteil verbindlich zu danken mit dem Erbieten,auch ihrer Gefälligkeit stets versichert zu sein, Nachdem dieser Bescheid den Abgeordneten der Neugläubigeuvon Glarus mitgctheilt worden, geben auch sie eine schriftliche Rechtfertigung ein mit der Bemerkung,daß sie über den lezthin vorgeschlagenen Vergleich instruiert wären, daß sie »un aber, da die V Ortedenselben annehmen zu wollen erklären, sich auch nicht veranlaßt finden, ihrer Obern Antwort zu er-öffnen, Und nachdem der Schiedorte Boten beider Parteien Antworten vernommen, findeil sie nicktfür gut, daß die Personen, welche sich bei der einen und andern Partei Drohungen und Schöttlingengegen die andere erlaubt haben, namentlich bezeichnet werden, indem der Streit ohnehin hizig genuggeworden; sie stellen aber den Wunsch, daß jede Partei solche Scheltungen ernstlich verbiete und bestrafe;den Boteil der V Orte insbesondere stellen sie vor, daß sie zwar gern vernommen haben, daß dieselbendas Recht dargeschlagen, ob sie über eine zugestandene Sache deö Rechten sein müssen oder nicht, daßsie aber finden, daßdas Recht" wenig Freundschaft und guten Willen, sondern vielmehr Unwillen undFeindschaft bringe; sie wollen sie deßhalb nochmals dringend gebeten haben zu erlauben, daß sie andereVorschläge versuchen, damit der Span, ohne zu rechten, auf gütlichem Wege beseitiget werde, Der ^Orte Boten bleiben aber bei ihrer gegebeneil Antwort und erklären, daß sie zu nichts weiter Vollmachthaben. Die Boten der Neugläubigeu von Glarus bemerkeil darauf, daß sie sichzum Rechten" über ob-bemeldte Fragen verstehen können, daß ihren Obern aber angenehmer wäre, mit den V Orten auf güt-lichem Wege sich zu vereinbaren; die der Antwort der V Orte beigefügte Erklärung jedoch, daß dieselben,wenn inzwischen den Altgläubigen zu Glarus von den Neugläubigen etwas unbilliges zugefügt werdensollte, gemäß der besiegelten Zusicherungeil hülfreich beistehen werden, komme ihnen sehr beschwerlich vor,indem sie nicht für jede böswillige Aeußerung der vieleil Unruhestifter verantwortlich gemacht werde»könneil, Da nun der Schiedorte Boten sehen, daß sie es troz all'ihrer Mühe und Arbeit nicht habenweiter bringen können, als daß die V Orte sich in keine anderir Vorschläge einlassen wollen, so lassensie es bei dem dargeschlagenen Rechtsbot verbleiben und ermahnen und bitten beide Parteien dringend,sich beiderseits mit diesem dargeschlagenen Rechten zu begnügen und weder vor, während, noch nach dei»Rechten etwas gewaltthätiges gegen einander vorzunehmen, gemäß der geschwornen ewigen Bünde unddeS Landfriedens, Auch wird an beide Religionöparteien in Glarus ganz ernstlich geschrieben, weder >»Worten noch in Werken wegen des Glaubens oder anderer Sachen einander zu schelten oder zu beleidige»,uild einander zu helfen, allfällig Fehlbare an Leib und Gut zu bestrafen, Der von einigen Bote»der Schiedorte gemachte Vorschlag, Rathsbolen vor die Großen Räthe und Landsgemcinden der V Ortezu schikeu, um sie zur Nachgiebigkeit zu vermögen, wird in den Abschied genommen, weil einiger OrteBoteil darüber nicht instruiert sind, Nach diesem allem eröffnet der kaiserliche Rath, Hans Melchü"Heggenzer, vor den Boten der Schiedorte: Es bekümmere ihn sehr, daß die V Orte mit den Neugläubigeuvon Glarus in'g Recht zu treten vorhaben, indem daraus nur Feindschaft und Haß erwachsen werde,er als geborncr Eidgenosse wünsche von Herzen ein gutes Ende dieses langwierigen Zwistes und habedaher in guter Absicht einen Vergleich entworfen; er hoffe, wenn die Schiedboten denselben den Parteien