Januar 1561,
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zun, nächsten Tag darüber entschließe; denn es steht zu erwarte», daß man dann den Silberkauf vonden Reichsständen desto eber erlangen könne und daß es der ganzen Eidgenossenschaft zum Nnzcn ge-reiche» würde, I». Die V katholischen Orte werden an das Gesuch des Junker Jakob von Fnlach, Land-vogt? im Klettgan, hinsichtlich seiner Vogtkindcr, erinnert, I. Bürgermeister von Cham von Zürichberichtet, daß eS den vier eidgenössischen Boten mit vieler Mühe gelungen sei, den Span zwischen Rot-whl und Anton Jfflinger von Granness beizulegen, daß sie aber wegen der Zusicherung der Eidgenossen,man würde, wenn sich die Parteien zu einer Vermittlung durch eidgenössische Boten verstehen, wederMühe noch Kosten sparen, den Parteien die Bezahlung der Kosten nicht haben zumuthen können undnun den Entscheid erwarten, wie man ihnen ihre Auslagen vergüten wolle. Es wird ihnen nun dasvon Jfflinger bezahlte Siegelgcld von 5 Thlrn, zuerkannt, ferner ein Taggeld von l guten Gld,,nebst der Entschädigung für ihre Auslagen und Belohnung der Nebcrrcuter, waS alles auf jede? der XlllOrte 6'/2 Krön, trifft, Ii.. Die Anzeige des Bürgermeisters von Chur, das; sich die bündnerischcn Kauf-leute über erhöhten Schifflohn, sowie über unregelmäßige Spedition der Waaren und des GetraideS be-klagen, wird Zürich, Schwhz und Glaruö in den Abschied gegeben, damit sie ihre Schifflcute dazuanhalten, mit dem bisherigen Lohn sich zu begnügen und die Güter so bald möglich abzuführen, I. Ab-geordnete derer von „Teigingeu", (Thahngen) welche denen von Fulach mit Vogtrecht angehören, be-schweren sich über das auf lezter Iahrrechnung erlassene Urtheil zwischen Schaffhauscn und denen vonFnlach, indem durch dasselbe möglich werde, daß sie mit der Zeit von der Eidgenossenschaft gestoßenwerden könnten, während sie doch stets mit Gilt und Blut zur Eidgenossenschaft gehalten haben unddafür von ihren schwäbischen Nachbarn viel leiden müssen, und bitten um theilweise Aenderung jencöUrtheils, Jakob von Fulach und Sebastian von Landenberg dagegen verlangen Aufrechthaltung des Ur-theils, Schaffhausen endlich meldet, daß die von Fulach fettem Urtheil nicht nachkommen, indem sie denBürgen noch nicht gestellt haben, und begehrt ebenfalls Cassation des Urtheils,— Da man nun ohne Vor-wissen der Obrigkeiten an jenem Urtheil nichts ändern möchte, wird der Handel in den Abschied genom-men, «». zS. u. Baden). 11. (S. u. Luggarus). «». Der Kaiser läßt durch seine Gesandten vorbrin-gen : Er habe mit Bedauern vernommen, daß zwischen einigen Orten der Eidgenossenschaft ein Zwie-spalt entstanden; daher ermahne er ernstlich, die Differenzen auf gütlichem Wege auszugleichen; auchKaiser Karl habe mit Gewalt und vermittelst Colloquien die Religionshändel im Reich zu untcrdrükengesucht; mit welch' geringem Erfolg, habe die Erfahrung gezeigt; da nun solche Rcligionssachen durchkein Mittel besser als durch eilt allgemeines Concilium beigelegt werden können und da ein solches be-reits vom Pabst ausgeschrieben sei, so wünsche er, daß man nichts unfreundliches gegen einander vor-nehme, sondern diese streitige RcligionSangclegenhcit dem Eoneilinm übergebe; denn nicht mir dein Schwert,sonde»ii nnl durch die Gnade Gotteö, die man durch Gebet erflehen müsse, lassen sich solche Streitigkei-ten beilegen. — Die>e Ermahnung wird geziemend verdankt mit der Anzeige, daß man die Hoffnung hege,den Span gutlich beilegen zu können, ß». Ebenso bitten Abgeordnete der ennetbirgischen Landschaftenunterthänigst, diejen Religionozwiclpalt durch gütliche Mittel vertragen zu lassen, indem bei allfälligcnFeindseligkeiten niemand mehr gefährdet sei, als gerade sie, die an den Grenze» wobnen. Auch ihnenwird geantwortet, daß die Obern diese Bitte mit besonder»! Gefallen aufnehmen werden und daß manzuversichtlich hoffe, eS werde sich mit der Gnade Gottes dieser Span gütlich beilegen lassen DieBoten der neben Schiedorte, des AbtS und der Stadt St, Gatten, der III Bünde, des Bischofs und
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