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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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November UM),

Obern darüber berichten nnd weitere Vollmachten von ibiwu einholen müssen. Der Aufschub wirdihnen bewilligt, Am Donstag darauf (2t, November) legen dann die Gesandten von Bern ihre Antwortans die Klage und Forderung der savohischeu Gesandten schriftlich vor. Deren Hauptinhalt ist folgender: Hanl Urtheil zu Peterlingcn von tstlll habe die Stadt Genf, als gefreite Reichsstadt, nicht alleindas Recht gehabt, mit ihren guten Nachbarn und Freunden der Städte Bern und Frciburg Burgrechtund Freundschaft abzuschließen, sondern triftige Ursachen, indem ihre Burger durch den Adel und dieUnterthancn des Hauseö Savohcu belästiget und beschädiget worden; deschalb habe sie sich mit Wissenund Willen des Bischofs, ihres damaligen Herrn, um Hülfe beworben; in Folge dessen habe sie mitden Städten Bern und Freiburg ein Burgrecht zu gegenseitiger Uuterstüznng abgeschlossen; wiewohlnun in diesem Burgrecht des Herzogs von Savohen Gerechtigkeiten zu Genf vorbehalten worden, sohabe sich dieser damit nicht begnügt, sondern es haben seine Edelleute und Untcrthanen zuerst im Jahretfcht) die Stadt Genf augegriffen, was dann die beiden Städte Bern und Freiburg zur Gegenwehr, zuRettung der Stadt Genf, genöthigt habe; diesmal jedoch haben sie vom savohischeu Hand nichts eingenommen,sondern sich durch einen Abschied eidgenössischer Rathsboten zu St, Julienabthädigcn" und alle Hand'lung nach Peterlingen zu Recht kommen lassen; allda haben sich im folgenden Jahr UM alle Parteienin's Recht gestellt und vor der Eidgenossenschaft Rathsboten undwillkurten" Richtern ihre Klagenund Antworten, Briefe und Kundschaften vorgebracht, woraus sich klar ergeben habe, daß die savoh-ischen Amtsleute, Adel und Unterthane» die Stadt Genfmitt gwallt vnd trang veberfareu," weshalbdann die Richter in ihrem Urtheil dem Herzog auferlegt hatten, den beiden Städten an ihre Kriegskosten2l,000 Krone» zu bezahlen; diese Summe babe der Herzog in bestimmten Terminen bezahlt und dadurchdas ergangene Recht bekräftigt; die Stadt Bern sei daher in Hoffnung gewesen, daß der Handel gänz-lich beigelegt sei; aber vergeblich; denn bald darauf haben des Herzogs Augehörigen auf vielfältige Weistdie Stadt Genf feindlich angefochten, haben dieselbe wider alles Recht durch Sperrung der hebensmirtel, durch Raub, Brand und Todschlag jämmerlich geplagt, was alles die Stadt Bern von UM bisUM, mit großem Mitleiden angesehen undallweg sich demüttigen müssen," mit Kosten, Mühe und Ar-beit Boten an den Herzog zu verschiedenen Malen nach Augstthal, Cambrach, Thonon und andere un-gelegene Orte geschikt, um der Stadt Genf Frieden zu verschaffen und alles, so spänuig sein möchte,auf ein gemein Recht, laut der Bünde zwischen Savohen und der Eidgenossenschaft, zu leiten; ja siehabe etliche Male den Genfern gcrathen, gutwillig vom Vurgrecht abzustehen, um den Herzog dadurchzum Frieden geneigter zu macheu ; später babe sie ungeachtet alles AuSscklagenö des Friedens, als einigeNcueuburger und andere, welche von den Genfern zur Hut ihrer Stadt waren bestellt worden, zu Gingins einen Sieg wider die Herzoglichen erlangt hatten, dieselben aus dem Feld gemahnt und nicht nach Gentkommen lassen, um weiteres Blutvergießen zu verhüten, was alles durch Abschiede, Instruktionen, Missivsu, a, i», bewiesen werden könne; alles das aber habedhcin ausechen bei siner Fürstl, Gnaden erlan-gen mögen"; denn es habe derselbe, oder ohne Hinderung von seiner Seite dessen Angehörigen, gUss"die Stadt Genf einen muthwilligcnvuverursachten" Krieg im Jahr UM angefangen, die Stadt Ge >uüberfallen, belagert und einige Monate lang dermaßen bedrängt, daß die arme» Bürger und ihre We>U>und Kinder ihren Untergang durch Hunger, Schwert und Kälte täglich vor Augen gesehen. Um dicst'"Jammer zu begegnen, nnd da alle andern Mittel nichts gefruchtet, habe die Stadt Bern zum Schweigreifen müssen; zudem haben die immer noch gültigen Abschiede von St, Julien und Peterlingen u»te>