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November >5W.
Die Ansprecher widerlegen hierauf die Einwendungen deS ProcuratorS und versuchen zu beweisen, daßsie die Kläger seien und das; der Proeurator des Königs als „Versprecher" seine Antwort auf die Klagezu geben angehalten werden soll, in welcher Antwort er, wenn eS ihm gefällig, die Schazung und Er-mäßigung der Interessen fordern möge. Endlich giebt des Königs Proeurator zu, daß die Ansprecherbezüglich der Anforderung des HauptgutS und der Interessen Kläger seien, daß er aber im Namen desKönigs bezüglich der Moderation und Schazung „des Interesse" Kläger zu sein prätendiere, — Nachdemnun auf diese Weise beide Parteien ihre vermeinte Meinung zu Recht gesezt, geben den l5, Novemberdie Rechtssprecher folgende Urtbeile, Erstlicb sprechen die „Zugesazten" des Königs : Die Ansprecher sollenmit ihrer Forderung auf Bezahlung der Hauptsummen und Interessen laut der Verschreibungen in diesemHandel als Kläger fürfahren, des Königs Proeurator aber als Versprecher; bezüglich der Schazung undModericrung der Interessen aber soll der Proeurator als Kläger fürfahren und die Ansprecher als Ver-sprecher darauf antworten. Damit jedoch wegen der Richter „Zwchnng" in ihren Urtheilen die Parteiennicht annehmen, daß man ihren Handel hinzuziehen suche, während des Königs und der EidgenossenWille und Meinung sei, ihn zu erledigen, so urtheilen ferner obbenannle zwei Richter, daß beide Theile,„vnangesechen des; so obstatt", sollen und mögen proeediercn und fürfahren nicht allein auf den Artikel,wer unter ihnen Kläger sein soll, sondern auch auf den Hanpthandel, in welchem sie ihr Urtheil zugeben sich erbieten, ohne daß sie die Erkanutuiß, wer Kläger oder Versprecher sei, hierin hindern soll,Die Richter und Zugesazten der Eidgenossen sprechen: Weil die Ansprecher auf leztcr Jahrrechnung zuBaden zu Klägern erkannt worden und zuerst ihre Forderung und Klage erhoben und darauf des KönigsProeurator seine Antwort gegeben und von deren Briefen Einsicht zu nehmen begehrt hat, was ihmvergönnt worden, sollen die Ansprecher billiger Weise „obne alle Fürwort" als Kläger in diesem Handelerkennt sein und des Königs Proeurator als Versprecher seine Antwort geben nnd es mag dann jederTheil „darinn Jnwerffen", was zu Erweisung seines Rechtens dienen mag, — Den Parteien werden aufihr Begehren von diesen Urtheilen besiegelte Abschriften zugestellt,
IIV
Conferenz-Verhandftmg zwischen Savoyen nnd Bern,
Neuenbürg. 18. —2S November.
Staatsarchiv Bern „Savov. Buch". I!. 3K5.
Gesandle: Im Namen des Herzogs von Savoyen, Pierre Maillard, Ritter, Herr zu Bochet,Gubernator zu Cambrach; Louis Odinet, Herr zu Montfort, Vicepräsideut im savohischen Staatsrath iMichael von Villette, Freiherr zu Chevron, Bern, Niklaus von Diefibach, Edelknecht; Anton Tillier,Sekelmcister; Wolfgang von Weingarten, Vcnner; Hans Steiger, Sekelmeister; Ambrosius Jmhof, alledes Kleinen Raths.
Es wird diese Conferenz abgehalten „zn fründtlicher Hinlcgung der Späne, so sin möchtendzwüschen dem durchlüchtigesten Fürsten Emanuel Philibert von Gottes gnaden Herzogen zn Savoh,Chablays vnd Ougstal :e. Eins, vnd minen Herren Schultheißen, Rhätten vnd gemehnd der Statt BernAnders theylls," Nun eröffnen vorerst die savohischen Gesandten: Ihres Fürsten Willen und Begierdelei stets gewesen, in Frieden und Freundschaft zu leben mit allen Königen, Fürsten und Potentaten,