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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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147
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Oetobcr 1560,

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Eidgenosse, wünsche der Eidgenossen Glük nnd Wohlstand, darum habe er ihnen diese Eröffnung machenmüssen, Es werden ihm seine gm gemeinten Warnungen verdankt mit der Versicherung, daß mau sietreulich an die Obrigkeiten bringen werde, «I. Jakob von Fulach, Landvogt im Kletlgau, eröffnet vor denVoten der V kathol. Orte: Es sei bekannt, daß er wegen der Kinder seines Vetters Chrisostomuö vonFulach mit Schaffhausen im Streit gewesen und in Folge dessen gcnöthiget worden sei, für benannte Kinderdas Burgerrecht daselbst auszugeben; er stelle nun das Gesuch, daß die V Orte diese Kinder in ihrenSchuz und in ibr Burg- und Landrecht aufnehmen, Das Gesuch wird in den Abschied genommen,(S. u. Freie Aemter.) ß» Die Boten der sieben unparteiischen Orte sammt denen des Abts und derStadt St, Gallen und der III Bünde eröffnen hinsichtlich des Streites zwischen den V katholischen Ortenund Glarus, daß sie herzlich bedauern, daß die Parteien sieb auf dem Tage zu Einsiedeln nicht habe»vertragen können, daß sie jedoch versichert seien, die V Orte werden nichts widerrechtliches gegen Glarnöbeginnen, indem sie stets den Ruhm genossen, daß sie Jedermann, Einheimischen und Fremden, zumRechten verhelfen; sie Hillen zu bedenken, wie in allen Ländern in und außerhalb der Christenheit Ge-fahren sich zeigen, wie ungeachtet der gesegneten Ernte die Theurung fortdaure, wie die Eidgenossennur durch Einigkeit groß geworden und außer ihrem Gebier wenig Freunde haben; sie bitten endlich,die Parteien möchten den Streithandel zur Vermittlung ihnen anvertrauen. Darauf erwiedern dieGesandten der V katholischen Orte: Sie anerkennen die gute Absicht der Schicdboten; sie haben übrigensitie etwas anderes begehrt, als daß die Glarner halten, was sie brieflich versprochen haben; dafür seiihnen das Recht dargeschlagcn worden, was bei den Eidgenossen noch nie vorgekommen : schließlich müssensie sich über die Verläumdung beschweren, als drohen sie nicht nur den Glarncrn, sondern auch andernibrer Eidgenossen; denn stetS haben sie sich bestrebt, Bünde, Landfrieden nnd Verträge zu halten und mitAllen iit Einigkeit und Freundschaft zu leben; sie werden übrigens ihre Angehörigen, welche sich derartigeDrohungen erlauben, nach Verdienen strafen, was man den V Orten wohl zutrauen dürfe, Nachdemdann die Nengläubigcn von Glarus ihre Antwort über den Abschied von Einsiedel» nnd über die Be-schwerden der VOrtc vorgelegt, und nachdem aus ihr Begehren der ewige Bund mit Glarus, sowie dasVerkommniß von Staus abgelesen worden, bemerken sie mündlich: Tief schmerze, sie die Erklärungihrer Eidgenossen der V Orte, denn anders können sie selbe nicht nennen, daß dieselben sie nicht mehrfür Eidgenossen halten nnd auf Tagen nicht mehr neben ihnen sizen wollen, nnd daß selbe auch dieBundesbriefe ihnen herauszugeben drohen; denn sie glauben , solches nicht verdient zu haben, undhoffen, es werden die V Orte sich eines Bessern besinnen; sie sprechen die Schiedorte um Vermittlungan, Nachdem dann die Boten der V katholischen Orte und der katholischen Glarner sich Bedenkzeiterbeten hatten, diese von den Ncuglänbigen von Glarus schriftlich nnd mündlich gegebenen Antworten näherzu erdaucrn, geben die Boten der katholischen Glarner am 4, November eine weitläufige Antwort nndRechtfertigung ein, worin sie verlangen, daß die Nengläubigcn, weil sie ibre Altäre und Kirchcnzierdenzerstört haben, diese ans ihre Kosten wieder herzustellen verpflichtet seien, Nach Anhörung dieser undanderer schriftlichen Eingaben nnd Vorträge stellen die Boten der Schicdorre nochmals die dringendeBitte an die der V Orte, daß sie, wenn man auch sehe, daß die von GlaruS etwas gefehlt haben, undweil die Bünde ewig sein und bleiben sollen und nicht jedes Ort gleich die Befugnis; habe, dem andernseine Bünde herauszugeben, ihnen gestatten, eine Vermittlung zwischen den Parteien vorzuschlagen; siewerden sich bestreben, einen für beide Thcile annehmbaren Vorschlag zu Stande zu bringen; sie seien