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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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September 156t)

tischen Orteil entworfenen Artikel beratheil; eine Acnderung beb Artikels über Bewilligung des feilenKaufs, sowie jenes über Ernennung und Beeidigung der Znsäzer und des Obmanns bei Streitigkeitenwird den savoyischen Gesandten in den Abschied gegeben, H

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenbeiten:

Vier ennetbirg Nogteie» überh r. Art, 200 Verkehr mit Massland.

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Gelneili - eidgenössische Tagsnzung.

Cinsicdcln <». Dctober

Staatöarcliiv Lucern. Allgenl. Absct». Vd. li. 475. Staatsarctiiv ^»üricli. Xil. ^1!r. fc>I. 94. LandeSarcliiv Scinvn^.

lAuch in den Archiven Nidwalden und Zolotdurn.I

Boten: Zürich, Bürgermeister von Cham, Schwyz, Ammann Schorns; Amman» Dietrich <Jn derHalden); Ammann Rcding; Statthalter Güpfer; Bogt Jakob Ulrich. (Die übrigen sind nicht angegeben.)

». Bürgermeister von Cham legt ein vom Pfalzgrafen bei Rhein an Zürich erlassenes Schreibenauf in Betreff Berglcitung " der eidgenössischen Kaufleute, Wird in den Abschied genoinmen,l». Zürich macht die Anzeige, daß es die Lothringer Dikpfcnnige, die Langhälsler und die von HerzogFranziskus geschlagenen auf der Probe als zu geringhaltig erfunden und daher zu 15 Lnecrner Schillinggcwerthet habe; es möge nun jedes Ort vor selben warne», Jedes Ort soll daher seinen Mnnz-mcistern anbefehlen, nur gute Münzen zu schlagen. Auch wird jedem Boten eine Abschrift der Münz-ordnnng mitgethcilt, v. Auf eine vom Könige von Frankreich eingelangte Zuschrift in Betreff derPensionen, Zinsen und anderer Schulden, sowie über Vollziehung des nach Peterlingen angcscztenRechtstags wird beschlossen, das; der auf den 3. Novemb, fcstgcsczte Rechtstag vor sich zu gehen babeund das; Uri und Freibmg ihreZugcsazten" zum Besuch desselben vermögen sollen, Das Gesuchdes Königs um Aufschub für die Pensionen wird in den Abschied genommen, «t. Das Gerücht, alshätten die von Wallis zum Nachtheil der Vll katholischen Orte sich gcänsiert, wurde als grundlos er-funden; dennoch werden Uri, Unterwalden und Freiburg, als angrenzende, zur Wachsamkeit ermahnt,«. (S. u. Vier ennetbirg. Vvgteien überh.) f. Da die Boten von Lucer» melden, das! ihre Obrigkeit dasBündnifi mit dem Herzog von Savoyen bereits zugesagt habe oder während dieser Tage zusagen werde,so werden sie beauftragt, dafür zu sorgen, das; Lneern seilten Entschluß an Uri und Schwyz berichte,damit sich diew darnach zu Verhalten wissen, K. Das Hauptgeschäft dieser Tagsazung ist der Streit-Handel zwischen de» v katholischen Orten und den neugläubigcn Glarnern, CS werden nun die sechsverschiedenen Zusicherungen verlesen, welche die Glarncr vor und nach dem Krieg von 1531 (s, Seite162) den L Orten gemacht haben, dann die Beschwerde-Artikel der V Orte gegen die Neugläubigcn vonGlarus betreffend deren Vcrlezung jener schriftlichen Versprechen, dann die Verantwortung der Neugläubigen von Glarns auf obige Beschwerden, die sie darin nicht in Abrede stellen können, endlich die

') Das am 11. November zwischen Savosse» ,,»d de» sechs katbolischen Orten abgeschlossene Bnndniß, sowie den Beibricfvom 0, November siehe Beilage» Nr, 4 und 5,