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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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142
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September 1560.

Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangeleqenheiten:

Landgrafschaft ThnrgauLandvogtei Kheinthal

Grafschaft BadenLandvogtei Freie Aemter.Vier ennetb. Vogteien »berhLandvogtei LauisLandvogtei Mainthal

Art. 422. Stifte und Klöster.

i. Art. 141. Locales.

ni. 149.

». Art. Sl Judicatur ». Compctenzs.

k. Art. 43. Amtsrechnungen.

I Art. 199. Verkehr mit Mayland.

N. Art. 388. Zollsachen

e. Art. 439. Beamte.

Art. 23t. Justizsachen,p. Art. 124. Kirchliches.

«. Art. 283. Kriegssachen.

II«

Konferenz der V katholischen Orte.

Lucern. Ä?. September (Freitag vor St. Michelstag).

Staatsarchiv ^ncern. Allgem. Absch. Bd. Ii 46f» und 47V.iAuch im Landesarchiv Nidwalden.I

Boten: tNicht angegeben).

t». In Betreff des Auslandes der V Orte mit Glarns wird an lczteres eine Zuschrift erlassen,worin die Männer bezeichnet werden, welche Glarns auf den Tag zu Einsiedeln senden möchte. Auchwird jedem Boten eine Abschrift der Klagartikel mitgetheilt, welche man zu Einsiedeln denen von Glarusvorhalten will, damit, wenn das eine oder andere Ort noch andere Klagen kennen sollte, es seine Botendarüber instruieren könne. lDie Klagartikel im Staatsarchiv Lueern: Glarnerakten, Aktenbd. 41. kol. 124u. 150.) I». Jedes Ort soll berathschlagen, wie man den Ammann anklagen wolle, welcher jene Fran frei-gelassen, die auf den Altarghofirt" hat. «. Im Wallis wird das Gerücht ausgestreut, als hätten die VIlkatholischen Orte ihre Boten in das Wallis abgesendet, das Land zu besichtigen, um es später einzu-nehmen ; man weist aber, daß solches von jenen ausgestreut werde, welche gerne den gemeinen Mannwider die VIl Orte aufhezen möchten. Ferner wird ausgestreut, daß der Bote von Wallis Spielleutebestellt, lt)l)() Spießeisen zu Lucern gekauft habe und zu Lucern und Bern Hakenbüchsen verfertigenlasse. Darüber und was man für Vorsichtsmaßregeln treffen wolle, soll jedes Ort seine Boten aufnächsten Tag instruieren. «I. Es wird beschlossen, daß jedes Ort auf den Tag zu Einsiedeln zwei Botensenden soll. v. Jedes Ort soll seine Angehörigen vor den Langhälsler- und Lothringer-Diken warnen,indem Zürich, Bern, Unterwalden, Glarus und andere selbe bereits verrufen haben, (S. u. Vierennetbirg. Vogteien überh.) K. Jeder Bote soll darüber referieren, was denen von Freiburg und Solo-lhurn auf ihr Begehren geantwortet worden. I». Jedes Ort wird beauftragt, alle besiegelten Origiual-briefe, welche die von Glarus den V katholischen Orten gegeben haben, hervorzusuchen und seinen Botenans den Tag zu Baden mitzugeben. I. Jedem Voten wird eine Abschrift des Schreibens (vom 7. Sep-tember» mitgetheilt, welches der Kirchherr von Zug (Joh. Hürlimann) an den Kirchherrn zu Einsiedel«(Ulrich Witwyler) in Betreff des Glarner Religionshandels geschrieben hat; dabei soll jedes Ort sicherkundigen, ob derselbe auch an andere Kirchherren geschrieben habe und was, und soll darüber auf dem Tagzu Einsiedeln berichten. It. Es werden die zu einem Bündniß zwischen Savohen und den sechs katho-