Druckschrift 
4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
Seite
138
Einzelbild herunterladen
 

September kgkitl.

Haus scheuten, wird in de» Abschied genommen, «. Abgeordnete des Bischofs und des Domcapitels zuConstanz bringen vor: Bor einigen Tagen haben päpstliche und kaiserliche Gesandten bei ihnen daSAnsuchen gestellt, sie möchten den Schwcstersohn des Papstes, nämlich den Marc Sittich, Grafen zu Ho-henems und Bischof zu Kasan, als Coadjutor und künftigen Nachfolger des Bischofs zu Constanz an-nehmen; sie können dieses aber aus verschiedenen Gründen nicht thun und bitten, die Eidgenossen möch-ten beim Papst und Kaiser sich dahin verwenden, daß sie solcher Coadjutorci überhoben bleiben, InBcrüksichtigung, daß Bischof und Domeapitcl sich bisher gegen die Eidgenossen aller Freundschaft undNachbarschaft beflissen haben, wird ihnen entsprochen; die Boten der übrigen Orte ermächtigen sich der Zu-stimmung desjenigen von llri, der ohne Vorwisscn seiner Obern einzuwilligen Bedenken trägt, L. (S. u.Vier ennctbirg, Vogteien überh.i. K. Der Gesandte der Grafschaft Burgund meldet: Ans das Begehre»der Eidgenossen um Bewilligung des freien feilen Kornkanfs in der Grafschaft habe diese sich an denKönig von Spanien als ihren natürlichen Herrn gewendet, um die Erlaubnis! dazu auszuwirken; daraufhabe die Herzogin von Parma, Negentin in Flandern, an den Gubcrnator Herrn von Bergh geschrie-ben, daß sie im Einverständnis! mit dem König zu Erhaltung guter Freundschaft mit den Eidgenosse»bewillige, daß diese die Märkte in der Grafschaft frei benuzen und unter Beibringung der nöthigenScheine für ihren Bedarf Korn kaufen dürfen, Wird all lokoionlluin genommen, I». (S. u. FreieAemter), I. (S. u, Rheinthalj. Ii. Ein Abgeordneter des Herrn von pullin aus Savohen führt Be-schwerde, daß die Berner großen Haß auf ihn geworfen, das Schloß Lullin verbrannt und alle dazu ge-hörigen Güter eingezogen haben, obschon er und feine Brüder den Bernern in keiner Hinsicht verpflich-tet seien und denselben auch keine Ursache zu solcher Ungnade gegeben haben; er begehrt, daß man seinemHerrn ein frei sicher Geleit gebe, damit er seine Unschuld darthun könne, Die Voten von Bern ant-worten : Sie seien zwar über diese Sache ohne Instruction, wollen aber dennoch in aller Kürze melden,was Bern zu diesem Verfahren veranlaßt habe: Der alte von Lullin nämlich, Gubcrnator in Savohen.habe die größte Schuld am Kriege zwischen dem Herzog von Savohen und Bern gehabt; damals habeBern die Herrschaft Lullin nach Kriegsrecht in Befiz genommen, später aber wieder zurükgegeben; inder Folge habe einer der Sohne, der Bern als Lehenmann verpflichtet gewesen, all' sein Vermögen auSdem Land gezogen und ungeachtet mehrfacher Aufforderung sich nicht verantworten wollen; darum smdann Bern veranlaßt worden, die Güter des Ungehorsamen einzuziehen und dessen Schulden daraus z»bezahlen; es glaube hiezu volles Recht gehabt zu haben, Wird all iimlruonlluiu in den Abschied ge-nommen I. Der Anwalt des Statthalter Kuhn von Uri begehrt Antwort von Freiburg, was es z»thun gesinnt sei und ob es sich einem unparteiischenRechten" unterwerfen wolle, Freiburg erklärt, daßes hinsichtlich der unbegründeten Anforderung des Hauptmann Kuhn an Freibnrg und an HauptmannGarmiswhl bei seinem frühern Versprechen verbleibe und hinsichtlich des Rechtsbots von llri den Ent-scheid der übrigen Orte erwarte. Da Uri von seiner frühern Erklärung nicht abgehen will, wird ent-schieden: Freibnrg sei gemäß der Bünde verpflichtet, Uri des Rechten zu fein, ob Freibnrg dem Hauptmann Kuhn in Betreff seiner Ansprache eines unparteiischen Rechten sein solle oder nicht; es solle»beide Orte das Recht brauchen, wie es die geschwornen Bünde vorschreiben. »». (S, u, Rheinthal>-» <S, u. Thurgau). «». Gciandte des Herzogs von Savohen übergeben eine Zuschrift des Herzogs,worin derselbe meldet, daß er eine Antwort wünsche in Betreff der Erneuerung des Bündnisses, daSlange zwsichen dem Haus Savohen und gemeinen Eidgenossen bestanden habe, ja daß eS sein innigste''