Juni lntit).
die Königin von England führe, nnd verspricht, daß der völlig, sobald es ihm möglich, alles bezahlenwerde. Diese Entschuldigung wird in den Abschied genommen, um ans nächstem Tage, wenn bis dahindie Bezahlung der Hauptleute nicht erfolgt wäre, zu entscheiden, wie man ihnen zur Bezahlung oderzum Rechten verhelfen wolle, « und ;S. u, Rheinthal), «. Die Gesandten der sieben unparteiischenOrte machen Anzug vor denen der V katholischen Orte: Es sei zur Schlichtung ihrer Streitigkeiten mitGlarus ein RecbtStag nach Einsiedeln angesezt worden; sie bitten, man möchte auch eilten gütlichen Tagansezen und ihnen erlauben, sich auf demselben einzufinden, indem sie immer noch hoffen, die Sache inGüte beilegen zu können. Die V Orte sczen nun diesen, gütlichen Tag auf den 2, Oktober fest, dankenfür die freundschaftlichen Anerbietnngen, finden aber unnöthig, daß die sieben Orte auch ihre Boten hin-senden, Und da nun auch Glarns erklärt, daß es gern sähe, daß Boten der sieben Orte gütlich ver-mitteln helfen würden, und da die sieben Orte um die Zustimmung der V Orte ansuchen, so wollen diesekeine Bollmacht dazu haben nnd es in den Abschied nehmen, geben aber die Versicherung, daß sie bisdahin keine Feindseligkeiten dulden, sondern Unruhestifter strenge strafen werden, Der Handel wirdallseitig in de» Abschied genommen, v. Ein Abgeordneter derer von Genf begehrt willfährige Antwortauf seinen lezthin gehaltenen Bortrag hinsichtlich der noch unerörterten Anstände zwischen Genf undBern und stellt das Ansuchen, es möchten die Eidgenossen beim Abschluß des projectierten Bündnissesmir dem Herzoge von Savohen auch die Stadt Genf gütigst bedenken, — Nach Anhörung der Gesandtenvon Bern wird beiden Parteien angezeigt, daß die Eidgenossen es sich angelegen sein lassen werden, ihreStreitigkeiten zu schlichten, daß man aber das Begehren, in Betreff des Bündnisses mit Savohen in denAbschied nehmen wolle, »v. Die savohischen Gesandten begehre» nach Ueberreichung ihrer EreditiveAntwort in Betreff der jüngst angetragenen Erneuerung des alten Bündnisses und legen eine beglau-bigte Abschrift des Original Bnndesbriefs vor. Auch die Gesandten der beiden Könige von Frankreichnnd Spanien bitten in ihrem und ihrer Fürsten Namen, daß die Eidgenossen das alte Bündniß mit demHerzog von Savohen erneuern möchten. Dagegen eröffnen die Boteil von Bern: Laut ihrer Instruc-tion dürfen sie bei dieser Verhandlung nicht mitstzen, ja sie müssen die Eidgenossen dringend ermahnen,das Bündniß mit dem Herzog nicht abzuschließen, sondern ein getreu Aufsehen auf Berit zu haben, weilBern immer noch wegen der eroberten savohischen Lande mit Savoben in offener Fehde stehe; sie müssenferner bitten, den „Legerbotben" (Gesandten) des Herzogs aus der Eidgenossenschaft zu verweisen.Endlich stellt auch der Bote von Freiburg das Ansuche», mau möchte das Bündniß mit dem Herzog nichtabschließen, bis Freiburg sich mit demselben vertragen habe, — Weil nun die Instructionen so ungleichlauten und weil der Originalbrief des alten Bündnisses nicht vorliegt, so wird der Handel wieder >»den Absäned genommen, — Dem Verlangen Bern s, den Gesandten des Herzogs aus der Eidgenossen-schaft zu weisen, kann nicht entsprochen werden, weil derselbe ja nur Freundschaft und Bündniß vonde» Eidgenossen wünscht. Das Begehren Bern s um ein getreu Anfseheu endlich wird in den Abschiedgenommen, weil die Instrnelioncu darüber verschieden sind, x. Der französische Gesandte eröffnet : De>König habe ihm aufgetragen, den Eidgenossen in Betreff jener, welche dem seligen König Heinrich Geldangcliehen, anzuzeigen, daß er anfänglich im Sinn gehabt habe, alles zu bezahlen, daß er aber von sei-nen Fürsten und den angesehensten Männern der Parlamente belehrt worden, daß jene Versprechungennur von einigen aus der Stadt Lho» gemacht und nicht mit des Königs Ratification und Siegel verichen nncn, daß die Anforderungen allen göttliche», natürlichen und menschlichen Rechten und den Eo»c>