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ihrem Begebren abgewiesen sein und sieb mit dem früher erlangten Wasserrechte begnügen, gegen Ber-abfolgung eines jährlichen Zinses von zwei Mntt Haber an den Vogt von Aarbnrg, Damit zwischenden Parteien bessere Freundschaft und Nachbarschaft erballen werde, so soll jede ibre Kosten an sich selbsttragen. Dieser Spruch, den die Abgeordneten übrigens an ihre Obrigkeiten zur Bestätigung bringenwollen, soll beiden Parteien an ibren Gerechtigkeiten unschädlich sein
Gemein - eidgenössische Zabrrechnnngs - TngsnznngBaden, >?<»<», Juni (auf St. Johannes des Täufers Tag>.
Staatsarchiv ^',,cern. Allqcul. At'scs,. Vd. li. Staatsarchiv Ziirir-H. Xll Nr. fvt. ö^. Staatöarcltiv Bern. tjtil-
VandeSarchiv Schwyz.
>Auch iit dcn Archiven ^dwaldcn, Nidwalden, FreibnrZ, Svlotl'ucu und Aarun.I
Bolen: Zürich, Beruhard von Cham, Bürgermeister; Johannes Cscher, Stadtschrciber, Bern,Niklans von Diefibach, Statthalter; Hieronimns Mannet, Venner, beide des NathS. LucernNiklauS Am Lehn, Schultheis, Uri. Jakob Arnold Landammann, Schwhz, Christoph Schorno, Land-ammann, Unterwaldcu, Sebastian Omlin, Landammann ob dem Wald, Zug, Peter Waldmann,des Naths, Glarns, Gabriel Hässi, Landammann, Basel, Bonaventura von Brun; JohannesMeyer, beide des Raths, Freiburg, Sebastian Alt, des Raths, Solothnrn, UrS Sury, alt-Schult-heiß, Schasshausen, Alexander Peher, Bürgermeister; Heinrich Namsauer, Pannermeister, Appen-zell, Joachim Meggeli, Landammann,
». (S. u. Baden). I». (S. n. Sargans), <. Schwhz macht abermals Anzug: Bereits im Februarhabe man an den Herzog von Mantua geschrieben, daß er dem Kloster Cinstedeln die vor vielen Jahrengeliehene Summe zurükerstatten möchte, aber ohne Crfolg; der nämlichen Sache wegen sei Ammann Inder Halden beim Herzog gewesen und habe mit demselben einen Vertrag abgejchlosscn, der ebenfallsnicht gehalten werde; Schwhz bitte daher, dem Kloster zu erlauben, die aus Mantua in die Eidgenossen-schaft geführten Maaren in Beschlag zu nehmen und ans diese Weise den Herzog zur Bezahlung derSchuld zu nöthigen, — Es wird aber beschlossen, nochmals an den Herzog zu schreiben und den Briefdurch einen eigenen Boten an ihn zu schiken, damit man sicher Antwort erhalte, was er zu thun gesinntsei; man behält sich jedoch die weitcrn Schritte vor, wenn die Bezahlung nicht erfolgen sollte, «I. (S. u.Thurgau). Abgeordnete des Markgrafen von Baden und der Grafen von Sulz verantwortet; stehhinsichtlich deS Streites, den leztere wegen des aufgerichteten Wildhags mit Schaffhauscn haben, undbehaupten, daß dieses dazu weder Fug noch Reckt habe, Schaffhauscn dagegen behauptet, daß eS be^nannten Wildhag aufzurichten das Recht gehabt habe, indem die streitige Stelle in seiner hohen undNiedern Gerichtsbarkeit liege, beide Parteien dort zu jagen berechtigt seien und also aneb beidenzum Nuzen gereiche. Da nun beide ant ihrer Meinung verharren und davon nicht abgehen wollen, ffwerden sie gebeten, die Sacht durch Unparteiische untersuchet; zu lassen und gütlich sich zu vereinbaren,oder dann den Streit an's Recht zu bringe,;; inzwischen aber sollen sie keine Feindseligkeiten gegen ein-ander beginnen, ß und (S. u- Thurgau). Ii. Es waltet ein Streit zwischen denen von Rotwhl nndAnton Jfflinger von Granek, Da nun beide Parteien eine gütliche Beilegung wünschen, so werden