Zum UM).
über den Vorschlag berathcn. das! gemeine Eidgenossen hinsichtlich des FricdensgeldS, und die Ortewelche in der Vercinung sind, hinsichtlich des VereinungSgeldS nnd der Pensionen, einen gemeinsame»Beschluß fassen, daß jedes Ort in Zukunft, wenn wieder solche Gelder ausbleiben, Boten nach Lyon abordnen solle, «». Der päpstliche Gesandte, Bischof von Como, meldet, daß der Cardinal Borromäuöder Cardinal Farnesc nnd andere ihn beauftragt haben, den VII katholischen Orten anzuzeigen, daß sie'die Cardinäle, lebhafte Freude empfinden über ihre Crbictnngen und über ihr Festhalten am alten Glan-ben; er legt ferner einen Bericht eines „Meerhauptmanns" an den Papst vor, daß der durch die Tür-ken erlittene Verlnrst auf den, Meere nicht ein so großer sei, wie anfällglich ausgestreut worden, unddaß im Königreich Neapel bedeutende Nüstungen veranstaltet werden. Diese Nachrichten werden ihmangemessen verdankt, «. Ammann Arnold von llri macht die Anzeige, daß Hauptmann Camill (Bnrgo)von Bellenz einen Vorrath NeiS angeschafft habe und daß, wenn eines der V Orte etwas davon wünsche,es solches nur an llri melden möge, t Obschon die Instrnetionen der V Orte in Betreff derer von Gla-rus ungleich sind, so wird dennoch von den Boten verabschiedet, daß jedes Ort seilte Boten auf künftigeJahrrechilung mit Vollmacht abordnen solle, am Schlüsse derselben denen von GlaruS den Rcchtstagnach Einsiedcln anzusezen, K. Lneern wird beauftragt, im Rainen der V Orte mit dem spanischen Ge-sandten Nüksprache zu halten. I». Der savoyische Gesandte, Herr de la Croix, erinnert in einem (ver-worrenen) Vortrage, man möchte dem Herzog endlich auf seine wiederholten Gesuche Antwort ertheilen,indem er nichts anderes begehre, als der VII Orie guter Freund nnd Nachbar zu sein,
(Konferenz der beide» Städte Bern und stiieern,
Zvfiingen IS<»<», Ii» Juni
LtaatSnrci,»v t.'ttcern. Sammlq. der nicht qebund Abschiede.
Boten: Bern, Crispinus Fischer; Ambrosius Jmbof, des Raths; Hans von Werbt, Vogt zu Aar-burg; Samuel Tillmann, Schaffner der Stift Zofingen, hueern, Wendel!» Sonnenberg, Pannerherr;Sebastian Fccr; Hans Wätti; Perer Feer, nnd Ulrich Hcinscrli, alle des Raths; Beat Scbürpf, Vogtzu Whkon; Peter Kneubühler, Schultbciß, nnd Beat Trübler, alt-Schnlthciß zu Willisan,
Neber den Spall zwischen denen von Aarburg, Zofingen nnd Brittnan einerseits, nnd denenvon Reiben, Whkon und Meblseken anderseits, hinsichtlich der Wässerung aus der Wigger» wird nachAnbeiung beider Parteien und nach genommenei» Augenschein folgender Spruch erlassen: Die vonReidrn, Wvkon und Mehlfeken, welche bei der Mühle zu Unterwasser eine» Wässcrgrabcn angelegthaben, lollcn diesen Graben wiederum „zuschlagen" ; sie dürfen jedoch auf lneernischem Grund undBoden nntetbalb des >sarbachbaui»o einen Graben ans der Wigger» führen zur Wässerung nnd Ver-besserung ihler Gure>, wenn sie das Wasser wiederum in die Wigger, nicht aber in die Altach, leiten.Weil» die Mühlen Mangel an Wasser wegen der Wässerung haben, so sind auf deren Ansuchen die vonReiben nnd Meblseken gehalten, die Brütschen zu schließen, und das nöthigc Wasser in die Wiggerfließen zu lassen. Wenn das Wasser groß ist nnd trübe, so ist jedermann gehalten, die Brütschen alsozu stellen, daß niemand Schaden leide und daß das trübe Wasser den eigentlichen Fluß hinunter fließe,bei Verpflichtung des SchadcnSeriazes, Die von Wvkon, die gleiche Wässerung verlangen, sollen in